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Bundeskartellamt droht Lottogesellschaften mit Strafgeldern



04.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Bundeskartellamt droht Lottogesellschaften mit Strafgeldern»

Bonn/Münster (dpa) - Das Bundeskartellamt hat die Lottogesellschaften der Länder ultimativ zur Freigabe ihres Internetangebots aufgefordert. Lottospieler sollen unabhängig von ihrem Wohnsitz bei allen 16 Landes-Lottogesellschaften ihren virtuellen Tippschein ausfüllen können. Kartellamtschef Ulf Böge habe 14 der 16 Landeslottogesellschaften schriftlich aufgefordert, ihr Internetangebot spätestens bis zum kommenden Dienstag bundesweit zu öffnen, teilte eine Sprecherin der Behörde mit und bestätigte damit einen Bericht der «Wirtschaftswoche».

Entsprechend des bisher gängigen Lotto-Regionalitätsprinzips können Internetspieler nur bei der Gesellschaft tippen, in deren Bereich ihr Wohnsitz fällt. Die in NRW tätige Westdeutsche Lotterie GmbH (Westlotto/Münster) gehört nach eigenen Angaben nicht zu den 14 angeschriebenen Gesellschaften. «Wir haben in Rücksprache mit dem Land als Konzessionsgeber bereits angekündigt, unser Internetangebot am Wochenende entsprechend der neuen Vorgaben zu ändern», sagte Westlotto-Referent Jörg Hessel. Damit können dann auch Spieler mit Wohnort außerhalb Nordrhein-Westfalens einen Westlotto-Tippschein ausfüllen. Das Kartellamt machte keine Angaben, welche weitere Gesellschaft nicht zu den Angeschriebenen gehört. Lotto Brandenburg ist bis zum Jahresende federführend für den Deutschen Lottoblock. In dieser Frage aber ist nach Auskunft einer Sprecherin jede einzelne Landesgesellschaft zuständig. Lotto Brandenburg sehe sich jetzt gezwungen, das eigene Internetangebot ab Montag zu öffnen.

Das Bundeskartellamt betonte, die bisherige Gebietsaufteilung insbesondere bei einer überregionalen Vertriebsform wie dem Internet sei wettbewerbswidrig und müsse abgestellt werden. Die Bonner Behörde drohte Zwangsgelder an, falls das System in den 14 betroffenen Landesgesellschaften bis Dienstag nicht umgestellt ist. Künftige Westlotto-Spieler aus anderen Bundesländern werden vom Wochenende an auf der Internetseite allerdings darauf hingewiesen, dass eine längerfristige Spielzulassung vom Ausgang des Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um das staatliche Glücksspiel-Monopol abhängt. «Auf mögliche Gewinne hat das aber keine Auswirkung», betonte Hessel.

Hintergrund des juristischen Streits ist ein Beschluss des Bundeskartellamts von Ende August. Darin war den 16 staatlichen Lotto-Gesellschaften untersagt worden, den Markt anhand der Ländergrenzen aufzuteilen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte den Kartellamtsbeschluss zur Lotto-Liberalisierung weitgehend. Zum Erhalt seines Monopols hatte der Deutsche Lotto- und Totoblock daraufhin den BGH angerufen.



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