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Hessen gegen BWin Klappe, die Zweite





11.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Hessen gegen BWin Klappe, die Zweite»

Eine am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstatt bestätigte die Gültigkeit und Beachtung eines Verbotes zur Vermittlung von privaten Sportwetten in Hessen.

BWin ist ab sofort dazu verpflichtet den hessischen Mitbürgern den Zugang zum Wettangebot zu unterbinden. Außerdem müssen alle registrierten Daten hessischer Spieler gelöscht werden.

Zur Begründung nannten die Darmstädter Richter, dass dem hessischen Lotteriegestz bis zu einer endgültigen Neuregelung (neuer Lotteriestaatsvertrag) folge geleistet werden muss. Im Bezug auf das momentan geltende Recht in Hessen stellte das VG keinen Verstoß gegen europäisches Recht fest.

Somit gaben Sie dem Verbot des hessischen Innenministeriums, worüber ich bereits Mitte September berichtet habe, recht.

Diese Entscheidung kommt der hessischen Lottogesellschaft natürlich nicht ungelegen, da nur wenige Tage zuvor das Online-Angebot von Oddset abgeschalten wurde. Des Weiteren fühlen Sie sich bestätigt, da Sie die Vorgaben des BVG nicht nur beachten, sondern auch schon umsetzen.
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--- Ende Artikel / Pressemitteilung Hessen gegen BWin Klappe, die Zweite ---


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