22.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Lotto muss Online-Angebot fortsetzen»
Das deutsche Bundeskartellamt fordert die Lottogesellschaften auf Ihr Online-Lotto wieder anzubieten!
Nachdem das Bundeskartellamt die bundesweite Öffnung des Online-Lottos forderte und mit hohen Geldstrafen bei Nichtbeachtung drohte, schlossen nahezu alle Lottogesellschaften Ihr Internet-Angebot.
Der Grund für diese Reaktion war die Zwickmühle, in der sich die Gesellschaften befanden. Denn nach der Konzessionsvereinbarung der Länder dürfen Lotto-Produkte nicht über die Landesgrenzen angeboten werden. Im Widerspruch zur Konzession befindet sich die Forderung des Bundeskartellamtes, wonach die Lotterie-Gesellschaften Ihr Online-Lotto bundesweit anbieten sollen.
Die Schließung des Online-Lottos der Gesellschaften ist dem BKartA ein Dorn im Auge, da die Lotterien von den Ländern dazu angewiesen wurden. So lautet die Forderung des Wettbewerbshüters eine Reaktion der Gesellschaften bis Ende November.
Nach diesem Beschluss des Bundeskartellamtes sollen die Lotterie-Gesellschaften Ihre volle unternehmerische Freiheit im Zusammenhang mit dem Internet-Lotto wiedererlangen. Des Weiteren beabsichtigt das BKartA mehr Wettbewerb auch innerhalb eines staatlichen Monopols, genau wie in der freien Wirtschaft!
Zu Beginn dieser News sprach ich von einer Zwickmühle. Nach diesem Verfahren sehe ich nun eine “verzwickte Zwickmühle”, die die Länder und deren Lottogesellschaften bis 30. November lösen muss.
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