24.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Nach Hessen nun auch Baden-Württemberg»
Nachdem am Donnerstag, den 9. November das Verwaltungsgericht Darmstadt das Verbot zu Vermittlung von privaten Sportwetten in Hessen bestätigte, macht nun auch das Bundesland Baden-Württemberg gegen die Privaten mobil.
So droht das Regierungspräsidium mit einem Zwangsgeld von 50.000 Euro, sollte gegen den Bescheid des Bundeslandes verstoßen werden. Für BWin und Co. heißt das im Klartext, kein Wett-Angebot, keine Werbung und keine Unterstützung dieser Tätigkeit für Einwohner des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Auf diesen Unterlassungsbescheid kündigte BWin einen Einspruch in Form eines Eilverfahrens an. Das Unternehmen rechnet mit ein einem Rechtsspruch, wie beim Verwaltungsgericht Dresden in Sachsen. Dort konnte BWin vor einigen Wochen eine vom Bundesland Sachsen verhängte Verfügung gerichtlich ungültig machen.
Doch trotz des Erfolges in Sachsen musste BWin vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt (Hessen) zurückstecken und der Verfügung des Bundeslandes Folge leisten.
Mittlerweile kann ich das ganze hin und her kaum mehr ertragen. Ich glaube ich spreche hier im Namen aller Sportwetten-Fans. Es sollen endlich klare gestzliche Richtlinien geschaffen werden um dem ganzen Chaos ein Ende zu bereiten. Leider vermute ich noch heftigere Szenarien nach der Abstimmung am 12. Dezember bezüglich des neuen Lotteriestaatsvertrages.
Wir werden sehen und natürlich auch bei betPedia berichten! So stay tuned to betPedia …
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