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Niedersachsen: Noch kein Beschluss über Spielbank-Internet-Casino



27.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Niedersachsen: Noch kein Beschluss über Spielbank-Internet-Casino»

Berlin (Reuters) - Im Streit um das staatliche Glücksspiel- und Lottomonopol hat die niedersächsische Regierung einen Medienbericht zurückgewiesen, wonach sie den Betrieb eines Internet-Casinos durch eine Spielbank bereits so gut wie genehmigt hat.

Dem Finanzministerium liege bisher lediglich ein Antrag der Spielbank Niedersachsen auf den Betrieb eines Internet-Casinos vor, sagte Ministeriumssprecherin Birgit Diers am Samstag in Hannover. Dieser Antrag müsse nun anhand der aktuellen Rechtslage geprüft werden, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Allerdings enthalte der Privatisierungsvertrag der Spielbank einen Passus, in dem das Unternehmen sein Interesse am Internetspiel anmelde. Bekomme die Spielbank hierfür keine Genehmigung, müsse das Land 7,6 Millionen Euro des Kaufpreises zurückerstatten.

Die "Wirtschaftswoche" hatte berichtet, die Spielbank Niedersachsen wolle bereits im Dezember als erste deutsche Spielbank ein reines Internet-Casino eröffnen. "Wir sind zuversichtlich, bis Ende des Jahres zu starten", zitierte das Magazin die Sprecherin der Niedersächsischen Spielbanken, Karen Krüger. Die Genehmigung durch Landesfinanzminister Hartmut Möllring sei nur noch Formsache, berichtete das Magazin unter Berufung auf eigene Informationen.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff hatte Ende Oktober einen neuen Staatsvertrag zum staatlichen Glücksspiel angekündigt, der ein striktes Internet-Verbot vorsehen soll. Ausnahmen sollen nach seinen Worten jedoch für Toto, Lotto und das Internet-Angebot von Spielbanken gelten. Eine Entscheidung über die Einzelheiten soll am 13. Dezember bei einem Treffen der Ministerpräsidenten fallen.

Die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen von den Wetteinsätzen vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr in die Landeskassen ab. Damit werden unter anderem soziale Projekte unterstützt. Das Monopol war vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt worden. Die Richter hatten es nur für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Werbung für Glücksspiele einschränkt und die Spielsucht stärker bekämpft.



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