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Online-Werbung für private Sportwetten verboten



29.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Online-Werbung für private Sportwetten verboten»

Private Wettanbieter wie Bwin dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht für ihre Produkte werben. Dies geht aus mehreren Gerichtsbeschlüssen hervor. Tipp 24 hofft derweil, als lachender Dritter aus dem Streit um Online-Wetten hervorzugehen.

Sportvereinen und Fernsehsendern in Nordrhein-Westfalen darf die Werbung im Internet für private Sportwetten, etwa des Anbieters Bwin, vorerst verboten werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster in mehreren am Montag bekannt gegebenen Beschlüssen. In der Hauptsache ist jedoch noch nicht entschieden. Die Richter stützten in dem Eilverfahren das zuvor von der Bezirksregierung Düsseldorf als Medienaufsicht des Landes ausgesprochene Internet-Werbeverbot für Sportvereine und Fernsehsender. Es handele sich um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, befanden die Richter. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Die aktuellen Urteile zum Internetwerbe-Verbot knüpfen an die seit Monaten andauernde juristische Auseinandesetzung um den Glücksspielmarkt in Deutschland an. Ende März hatte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Wettmonopol in der bestehenden Form für rechtswidrig erklärt. Gleichzeitig stellten die Karlsruher Richter aber eine Frist für eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2007. Verzichten die staatlichen Lotteriegesellschaften weitgehend auf Werbung und bekämpfen glaubwürdig die Spielsucht, darf das Monopol bleiben und der privaten Konkurrenz fehlt die Rechtsgrundlage.

Tipp 24 frohlockt Der Internet-Lottovermittler Tipp 24 sieht sich Firmenkreisen zufolge als großer Nutznießer der Abschaltung der meisten Online-Lottoangebote der Bundesländer. "Eine Steigerung des Marktanteils um zehn Prozentpunkte ist realistisch", sagte eine Person aus dem Umfeld des Unternehmens der Nachrichtenagentur Reuters am Montag. Derzeit füllten im Internet 40 bis 50 Prozent der Spieler ihre Lottoscheine bei Tipp 24 aus, die Internet-Angebote der Bundesländer decken rund ein Drittel des Marktes ab. Viele Staatslotterien haben ihre Online-Angebote aus dem Netz genommen, nachdem das Bundeskartellamt die regionale Aufteilung des Marktes verboten hatte.

Bei einem Umsatz, der um mehr als ein Drittel steigen soll, will Tipp24 den Kreisen zufolge im nächsten Jahr auch den Gewinn steigern. "Eine Ebit-Prognose von mindestens zehn Mio. Euro im Jahr 2007 ist sicherlich nicht falsch", sagte die Person. Für das laufende Jahr rechnet Tipp24 mit einem Betriebsergebnis (Ebit), das leicht über dem Vorjahreswert von 6 Mio. Euro liegen soll. www.ftd.de



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