09.12.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Der Präsident des Bundeskartellamtes über den Lottostreit seiner Behörde mit Politikern und staatlichen Anbietern.»
Der Markt ist offen Ulf Böge im Interview. WirtschaftsWoche: Herr Böge, im November haben Sie die staatlichen Lottogesellschaften aufgefordert, ihr regional begrenztes Internetangebot für Spieler aus ganz Deutschland zu öffnen. Die Gesellschaften haben ihr Online- Tippspiel daraufhin komplett eingestellt. Nehmen Sie das hin?
Böge: Wir nehmen die Entwicklung so hin. Wir wollen und können die Anbieter ja nicht zu ihrem Glück zwingen. Wir haben auch nichts Unmögliches verlangt, sondern nur gefordert, dass beispielsweise ein Spieler aus Hessen online auch bei der Brandenburger Lottogesellschaft tippen kann. Wenn die Gesellschaften lieber auf die Einnahmen verzichten, statt das Angebot einfach zu öffnen, wird eben die private Konkurrenz diese Lücke füllen.
Vor kurzem wollten Sie die Lottoanbieter noch dazu zwingen, ihr Online-Angebot wieder zu aktivieren. Warum nun der Sinneswandel?
Wir wollten die Lottoanbieter nicht zwingen, ihre Online-Portale zu aktivieren. Wir wollten nur die klare Aussage machen, dass eine gemeinsame Absprache der Staatskanzleien kartellrechtswidrig ist.
Gab es keine Absprachen zur Einstellung des Angebots?
Einige Lottogesellschaften argumentieren, sie hätten aus eigener Einschätzung heraus gehandelt. Ferner wird gesagt, bei der Vereinbarung der Staatskanzleien habe es sich nur um eine Empfehlung gehandelt. Ich will das dahingestellt sein lassen. Wir werden unsere Zeit nicht damit verschwenden, das weiter zu untersuchen. Der Markt ist jetzt geöffnet und darauf kommt es an. Klar ist: Wenn die Gesellschaften im Internet Geschäfte machen wollen, dann nur bundesweit.
Politiker kritisieren, das Kartellamt würde ihre Bemühungen torpedieren, die Spielsucht zu bekämpfen.
Das ist nun ganz offensichtlich nicht der Fall. Nur weil sich jemand aussuchen kann, ob er lieber bei der Lottogesellschaft in Hessen oder der in Rheinland-Pfalz spielt, wird ihn das nicht dazu bringen, plötzlich zehn Lottoscheine mehr auszufüllen.
Warum wird die Suchtgefahr dann immer wieder angeführt?
Das frage ich mich auch, denn unser Kartellverfahren hat damit nichts zu tun. Den Bürgern vorzuschreiben, sie dürften nur bei der Gesellschaft ihres Bundeslandes spielen, ist jedenfalls keine Spielsuchtbekämpfung.
Also sind das nur vorgeschobene Argumente?
Anders kann man es wohl nicht bezeichnen. Wenn der Gesetzgeber eine wirkliche Gefahr sieht und etwas tun will, könnte er die Angebote ganz vom Markt nehmen. Es zwingt auch niemand die Gesellschaften dazu, die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen zu verbreiten. Dieser Anreiz ist doch wesentlich höher, als die Möglichkeit, sich einen Anbieter frei wählen zu können.
Am kommenden Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten einen neuen Staatsvertrag unterzeichnen, der ihr Glücksspielmonopol zementiert. Werden Sie das akzeptieren?
Ich entnehme einigen Äußerungen aus den Ländern, dass man die Entscheidung vertagen will und erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwartet. Ich glaube, das ist eine sehr weise Position. [09.12.2006] henryk.hielscher@wiwo.de
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