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Glückspielrecht: Informationen von Casinos.ch zum Fall Placanica und zum Gambelli Urteil



13.12.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Glückspielrecht: Informationen von Casinos.ch zum Fall Placanica und zum Gambelli Urteil»

In einem Interview mit Bwin-Vorstand Norbert Teufelberger und dem Standard.at wird ein wahrscheinlich wegweisendes, ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs angesprochen, das nach dem Gambelli-Urteil den Europäischen Glückspielmarkt im Internet ein weitere Mal stark beeinflussen wird. Es geht um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Placanica" dass der europäische Markt nach wie vor von zahlreichen protektionistischen Maßnahmen einzelner Regierungen gekennzeichnet ist, die dem Schutz staatlicher Monopole dienen sollen.

Casinos.ch hat für Sie die wichtigsten Informationen dazu zusammengetragen. (Weiter unten finden Sie auch Informationen zum Gambelli Urteil)
Übrigens….


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(Link klicken und nach unten scrollen .-> Newsübersicht) Glücksspielrecht Newsübersicht auf Casinos.ch



Der Fall Placanica
: Archiviamo tutto (deutsch) Link

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Titel: Italien liberalisiert den Sportwettenmarkt! In seiner neuesten Ausgabe berichtet die 2Sportwetten-Zeitung" über die Liberalisierung des italienischen Sportwettenmarktes zum 01.01.2007. Die italienische Regierung ahnt wohl schon , daß im Fall "Placanica" Anfang nächsten Jahres gegen sie entschieden werden könnte und hat die Flucht nach vorn angetreten.

Nach englischem Vorbild wurden etwas über 9.000 Lizenzen für Pferdewetten und etwa 6.300 Lizenzen für Sportwetten versteigert. Für etwa 22.000 Einwohner wird somit ein Wettbüro zur Verfügung stehen, was für eine Stadt wie Rom maximal ca. 120 Wettbüros ausmacht.

Auch unter dem Druck der EU konnte Italien dazu bewegt werden seine starre Haltung aufzugeben und den Wettmarkt für alle attraktiver zu gestalten. Das sollte doch auch in Deutschland möglich sein.

Stattdessen geht die Tendenz dazu, die Entscheidung über einen neuen Glückspiel- Staatsvertrag am 13.12.2006 ins nächste Jahr zu verschieben. BaWü-MP Oettinger rät hierzu, um die Entscheidung im besagten Fall "Placanica" abzuwarten, dessen Urteil auch für Deutschland eine entscheidende Bedeutung haben könnte.

Nun ist Italien dem EU-Entscheid zuvorgekommen und es gibt nun auch für Deutschland keine Gründe mehr, sich vehement gegen eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes zu wehren. Im Gegenteil. Die deutsche Politik muss nun endlich im Sinne der privaten Anbieter, ihrer Kunden und im Sinne der EU handeln.

Die europäische Tendenz ist mehr als deutlich zu erkennen. Europa sagt ja zu einem kontrolliertem Glücksspiel, sagt ja zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und Generierung höherer Steuereinnahmen durch die Sportwette.

Das Konzessionsmodell nach englischem Vorbild ist auch für Deutschland eine mögliche Lösung, die allen Beteiligten gerecht würde.

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Bwin: Link Regulatorische Entwicklungen in Europa und den USA

Europa Nachdem die EU-Kommission bereits im April 2006 Mahnschreiben gegen sieben EU- Mitgliedsstaaten gerichtet hat, wurden seitens der Kommission nun auch Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Frankreich und Italien eingeleitet. Wenngleich dies ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Liberalisierung des Glücksspielmarktes ist, weist bwin neuerlich darauf hin, dass der europäische Markt gerade im Vorfeld der für die nächsten Monate erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Placanica" nach wie vor von zahlreichen protektionistischen Maßnahmen einzelner Regierungen gekennzeichnet ist, die dem Schutz staatlicher Monopole dienen sollen. So sind in Deutschland in einzelnen Bundesländern (Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen) Untersagungsverfahren eingeleitet worden. In Frankreich wurden - wie bereits kommuniziert - Untersuchungen gegen die Vorstandsmitglieder wegen angeblichen Verstoßes gegen das französische Glücksspielmonopol eingeleitet. Die bwin Gruppe wird – insbesondere unter Berufung auf die europäischen Grundfreiheiten wie Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit – jedoch weiterhin sämtliche rechtliche Möglichkeiten gegen derartige Maßnahmen ausschöpfen. USA Durch In-Kraft-Treten des so genannten „Safe Port Act”, der auch einige Bestimmungen des „Unlawful Internet Gambling Enforcement Act of 2006” zum Inhalt hat, wurde praktisch jeglicher Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen verboten. Als Reaktion auf dieses Gesetz hat sich bwin dazu entschlossen, ab sofort keine US-Kunden für das bestehende Echtgeld-Glücksspielangebot anzunehmen. bwin wird daher auf dem US- Markt bis auf weiteres lediglich mit einem Play-Money-Angebot vertreten sein.

Verstärkter Einsatz auf EU-Ebene Der europäische Glücksspielmarkt ist nach wie vor durch erhebliche protektionistische Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedsstaaten gekennzeichnet und macht ein koordiniertes, entschlossenes Vorgehen der etablierten, lizenzierten Online-Gaming-Anbieter unumgänglich. Gemeinsame Lobbying- und PR-Aktivitäten führender europäischer Online-Gaming-Anbieter sollen sowohl mitgliedsseitig für Kosteneinsparungen sorgen als auch eine Entlastung der jeweiligen Managementkapazitäten sicherstellen. Vor diesem Hintergrund wird die European Betting Association (EBA) neu strukturiert, personell aufgestockt und mit deutlich mehr Budget ausgestattet. Zusätzlich hat bwin seine eigenen Aufklärungsaktivitäten in ausgewählten Kernzielmärkten deutlich verstärkt. Begleitet werden die Bemühungen von zum Teil breit angelegten Informationskampagnen, im Zuge derer bwin einen fairen Wettbewerb propagiert. Die Initiativen richten sich gleichermaßen an Politik und Öffentlichkeit, um die Nachteile eines staatlichen Monopols für Konsumenten klar zu benennen und zu kommunizieren. Ziel ist es – im ersten Schritt zumindest innerhalb des EU-Binnenmarktes – ein Marktumfeld zu schaffen, das sensiblen Themen wie Jugend- und Konsumentenschutz, Spielsucht oder Geldwäsche umfassend im Sinn aller Stakeholdergruppen gerecht wird.

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Internet-Wetten: Beschränkungen EU-rechtlich bedenklich Link

VON FRANZ LEIDENMÜHLER (Die Presse)

Das Verbot der grenzüberschreitenden Konkurrenz könnte vor dem EuGH fallen - und Schadenersatzpflichten nach sich ziehen. LINZ. Der österreichische Internet-Wettanbieter bwin (ehemals Betandwin) gerät nicht aus den Schlagzeilen. Neben wirtschaftlichen Problemen - Gewinnwarnung im Juli - ist es vor allem die unklare Rechtslage für Anbieter von Online-Glücksspielen, die in den letzten Tagen zu einem Kurssturz der bwin-Aktie geführt hat. Schon Mitte Juli ist dem deutschen Fußball-Zweitligisten 1860 München gerichtlich aufgetragen worden, das Logo des Sponsors bwin von den Trikots zu entfernen, da es sich dabei um Werbung für einen nach Ansicht des Freistaates Bayern illegalen privaten Wettanbieter handeln solle. Und nun hat Sachsen der bwin-AG überhaupt mit sofortiger Wirkung und unter Androhung von Zwangsgeld die Konzession entzogen. Es wird erwartet, dass die übrigen deutschen Länder nachziehen werden.

Diese Vorgangsweise wäre auch in Österreich denkbar, da auch hier in ¶ 3 GlücksspielG ein Monopol des Bundes eingerichtet und darüber hinaus durch ¶ 168 StGB die private Veranstaltung von "Spielen, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen", mit Strafe bedroht ist. Weiters sieht ¶ 56 GlücksspielG Verwaltungsstrafen für Provider vor, die ausländische Glücksspiele im Inland zugänglich machen. Ebendort findet sich auch ein an die einzelnen Spieler gerichtetes Verbot der Teilnahme an ausländischen Glücksspielen.

Diese Vorschriften müssen aber auch einer Prüfung an den Vorgaben des Europarechts, das bekanntlich Vorrang vor staatlichem Recht hat, standhalten. Die Internet-Wettanbieter könnten sich zumindest für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte (und die Werbung dafür) auf die Dienstleistungsfreiheit berufen. Diese darf nur beschränkt werden, sofern Erfordernisse des Allgemeininteresses dies rechtfertigen.

In den bisherigen Verfahren vor dem EuGH, in denen Glücksspielverbote und -monopole einzelner EU-Staaten aufgegriffen wurden, wurden dabei zumeist die Gründe des Verbraucherschutzes, der Bekämpfung der Spielsucht, der Verbrechensbekämpfung sowie der Lukrierung von Einnahmen zur Finanzierung gemeinnütziger Tätigkeiten angeführt. Vom EuGH wurde zwar immer grundsätzlich das Bedürfnis der Staaten anerkannt, das Glücksspiel zu regulieren, um Betrug und anderen Straftaten vorzubeugen und zu verhindern, dass der natürliche Spieltrieb des Menschen ausgenützt werde; dies wurde aber in den Fällen Läärä und Zenatti (1999) erstmals zu Gunsten der Dienstleistungsfreiheit relativiert. Dort betont das EU-Höchstgericht, dass die konkreten Anwendungsmodalitäten der nationalen Beschränkungen (hier Finnlands und Italiens) geeignet sein müssten, wirklich den vorgegebenen Zielen zu dienen, und auch nicht unverhältnismäßig sein dürften.

Zuletzt hat der EuGH im Fall Gambelli (2003) seine Judikatur noch ganz entscheidend präzisiert. In diesem Urteil wird - im Übrigen explizit zum Glücksspiel per Internet - verlangt, dass die mitgliedstaatlichen Vorschriften "kohärent und systematisch" zur Begrenzung der Wetttätigkeit aus Gründen des Allgemeininteresses beizutragen hätten. Eine Rechtfertigung der Beschränkung der Spieltätigkeit sei jedenfalls dann nicht möglich, wenn "die Behörden eines Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen". Damit stellt der EuGH klar, dass ein Mitgliedstaat das private Glücksspielangebot aus anderen EU-Staaten nur dann beschränken kann, wenn nicht zugleich das staatliche Angebot intensiv beworben wird.

Das ausschließlich fiskalische Interesse, das eine Beschränkung der Grundfreiheiten niemals zu rechtfertigen vermag, wäre zu offensichtlich. Dahin geht im Übrigen auch die Auffassung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom März 2006 zum bayerischen Lotteriemonopol, das dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis Ende 2007 setzt.

Im Lichte der Judikatur des EuGH (auf dieser Linie liegt auch der aktuelle Schlussantrag im

Fall Placanica
vom Mai 2006) erscheint die rechtliche Regelung des privaten Glücksspielangebots in Deutschland und Österreich EU-rechtlich bedenklich. Es wird an bwin liegen, im Prozesswege befasste Gerichte zu einer Vorlagefrage bezüglich der Vereinbarkeit der staatlichen Monopole mit der Dienstleistungsfreiheit zu ermuntern. Jedenfalls haben die Staaten für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass die privaten Wettanbieter vor dem EuGH erfolgreich sind, mit entsprechenden Schadenersatzforderungen zu rechnen. Dr. Franz Leidenmühler lehrt Europarecht an der Johannes Kepler Universität Linz.

----------- Uni www.terz.org Der Prozess gegen den angeblichen Schützen, den Carabinieri Placanica Link

Das Gambelli Urteil
EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - Az.: C-101/01 (Gambelli - Glücksspiele und Sportwetten im Internet) Thema: Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Sammeln von Sportwetten in einem Mitgliedstaat und Übermittlung über Internet in einen anderen Mitgliedstaat - Strafbewehrtes Verbot - Mitgliedstaatliche Regelung, die bestimmten Einrichtungen das Recht zum Sammeln der Wetten vorbehält Link

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RA Dr. Martin Bahr Erklärungen zum Gambelli-Urteil Was sagt die Gambelli-Entscheidung genau aus? Link



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