10.01.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Lotterie-Automaten gehören ins Casino»
Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission Lotterie-Automaten dürfen fortan nur noch in Kasinos betrieben werden. Dies hat die Eidgenössische Spielbankenkommission entschieden. Die Lotteriegesellschaften als Betreiberinnen der Automaten erwägen einen Weiterzug des Urteils ans Bundesverwaltungsgericht.
dau. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat einer langwierigen Diskussion ein (vorläufiges) Ende gesetzt. Sogenannte Tactilo-Automaten dürfen fortan nur noch in Kasinos betrieben werden. Sie unterstehen demzufolge nicht wie bisher dem Lotterie-, sondern dem Spielbankengesetz und gelten als Geldspielautomaten.
Der Entscheid der Aufsichtsbehörde beendet ein anderthalbjähriges Moratorium, welches das Aufstellen neuer Lotterie-Automaten unterband und eine Ausbreitung der Geräte in die Deutschschweiz verhinderte (siehe Kasten). Das Bundesgericht stützte seinerzeit die Verfügung der ESBK. Begründet wurde die Eröffnung des nun beendeten Verwaltungsverfahrens mit der augenfälligen Ähnlichkeit zwischen Lotterie- und «normalen» Geldspielautomaten (NZZ 18. 6. 04). Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass mit den Lotto- Automaten das Spielbankengesetz umgangen werde, liess sich der Präsident der Spielbankenkommission, Benno Schneider, damals zitieren. Ihre Vermutungen sah die Kommission nach eingehender Prüfung des Sachverhalts nun bestätigt. Die betroffenen Spielautomaten wiesen nur noch in «untypischer und abgeschwächter Form» Lotterie- Elemente auf, schreibt sie in ihrer Begründung.
Vehement gegen die beschlossene Verbannung der Lotterie-Automaten aus Restaurants und Kiosken wehren sich seit je die beiden schweizerischen Lotteriegesellschaften - Swisslos und Loterie Romande - sowie die Kantone, die an deren Erträgen partizipieren. Sie sehen nun ihre Felle davonschwimmen und zeigen sich dementsprechend verärgert.
Wie Swisslos-Mediensprecherin Regula Huber- Süess erklärte, sei man vom Verdikt der ESBK jedoch nicht überrascht, diese habe sich bereits früher wiederholt als Interessenvertreterin der Kasino-Branche entpuppt. Zudem sei die ESBK gar nicht für Lotterie-Fragen zuständig. Das weitere Vorgehen von Swisslos sei noch unklar, so Huber- Süess. Es sei jedoch davon auszugehen, dass man den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehe.
Im Gegensatz zu Swisslos, die ihr Lotto-Automaten-Projekt bereits infolge des erwähnten Moratoriums begraben musste, hat das Verbot für die Loterie Romande einschneidende Folgen. Die rund 700 Geräte, die seit 1999 in der Westschweiz aufgestellt wurden, müssten allesamt entfernt werden. Der Entscheid der Spielbankenkommission sei «inakzeptabel», schreibt die Loterie Romande in einem Communiqué.
Das Verbot der Tactilo-Automaten habe weitreichende Konsequenzen für die soziokulturelle Szene der Romandie. Diese müsse auf Ausschüttungen in der Höhe von jährlich 60 Millionen Franken verzichten. Die Loterie Romande werde den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Im Gegensatz hierzu begrüsst der Schweizerische Casino-Verband den ESBK- Entscheid und spricht von einer «kohärenten Glücksspielpolitik» des Bundes. NZZ Online
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