Logoregister
HELPads



Bayer. VerwGH: Werbung für Sportwetten im Fernsehen



13.01.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Bayer. VerwGH: Werbung für Sportwetten im Fernsehen»

Landeszentrale für neue Medien muss der Weisung des Wissenschaftsministeriums, Werbung für private Sportwetten zu unterbinden, nicht nachkommen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Wissenschafts- ministerium) darf die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (Landeszentrale) nicht im Wege der Rechtsaufsicht anweisen, die Ausstrahlung unzulässiger Werbung für private Sportwetten in den von ihr zu verantwortenden Rundfunkprogrammen zu unterbinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit heute bekannt gegebenem Beschluss entschieden.

Das Wissenschaftsministerium wies die Landeszentrale an, mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung jeder Werbung für nichtstaatliche Sportwettenangebote in den von ihr verantworteten Rundfunkprogrammen zu unterbinden. Dem hiergegen erhobenen Antrag der Landeszentrale auf vorläufigen Rechtsschutz entsprach das VG München mit Beschluss vom 8. August 2006; der BayVGH wies nunmehr die Beschwerde des Wissenschaftsministeriums gegen diese Entscheidung zurück.

Der BayVGH führt zur Begründung aus, dass nach dem Bayerischen Mediengesetz „in Programmangelegenheiten“ Maßnahmen der Rechtsaufsicht ausgeschlossen seien. Die im Rundfunk verbreitete Wirtschaftswerbung sei Bestandteil des jeweiligen Programms und zähle damit ebenfalls zu den „Programmangelegenheiten“. Der uneingeschränkte Ausschluss rechtsaufsichtlicher Maßnahmen beziehe sich deshalb auch auf die Rundfunkwerbung. Der bayerische Gesetzgeber habe bei der Festlegung der staatlichen Aufsichtsmittel nicht zwischen grundrechtlich stärker geschützter Berichterstattung und schwächer geschützten Programmbestandteilen wie der Werbung unterschieden. Der BayVGH hat bei seiner Entscheidung auf die zum Zeitpunkt des Erlasses der rechtsaufsichtlichen Weisung geltende Rechtslage abgestellt. Auf die zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Neuregelung des Art. 19 Bayerisches Mediengesetz, die die Möglichkeit rechtsaufsichtlichen Einschreitens erweitert, kam es aus Rechtsgründen nicht an.

(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Januar 2007 Az. 7 CS 06.2495)

Quelle: Pressemitteilung des Bayer. VGH (12.01.2007)



Über Glücksspielrecht Newsübersicht:

Casinos.ch ist die Gaming & Entertainment-Plattform der Schweiz und mit über 20 Informationsportalen und rund 100 Internetnamen (Domains) das grosse News- und Pressenetzwerk der Casino- und Glücksspielszene in Europa.

Aktuelle News, Interviews, Fotos und spannende Stories - direkt und live aus den Schweizer Casinos, der Spielbankenszene Deutschlands, über das monegassische Casino von Monte Carlo, weitere Casinos aus ganz Europa und der ganzen Welt finden Sie auf www.casinos.ch. Und last but not least natürlich auch aus der Sin City 'Las Vegas'.

Die Informationen sind unterteilt in die Bereiche Casino-Informationen, aktuelle News, Events, Jackpot und Tournament-Informationen, Fotogalerien, Live-Berichte und Interviews sowie ein täglich wechselndes Glückshoroskop.

Top-Brands: - www.casinos.ch CH-Casino-Plattform - www.swisspoker.ch Poker-News - www.casinopersonal.ch offene Stellen - www.nightlife.ch Ausgangs-Informationen



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Bayer. VerwGH: Werbung für Sportwetten im Fernsehen ---


Weitere Informationen und Links:

 Weitere Nachrichten der Gaming-Branche







A. Vogel Bio Herbamare 3x10g

CHF 4.35
Coop    Coop

A. Vogel Bio Kelpamare

CHF 4.85
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz

CHF 4.75
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz

CHF 3.40
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz

CHF 14.90
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy

CHF 6.45
Coop    Coop

Alle Aktionen »

13
14
20
22
32
40
6

Nächster Jackpot: CHF 27'200'000


3
5
19
21
49
1
10

Nächster Jackpot: CHF 103'000'000


Aktueller Jackpot: CHF 2'057'179