17.01.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Spielbanken entsetzt über Rechtsverstöße in Spielhallen»
Studie enthüllt: Spielverordnung wird massiv missachtet
Die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA), der Zusammenschluss der 80 konzessionierten Spielbanken in Deutschland, zeigt sich schockiert über die eklatanten Rechtsbrüche in gewerblichen Spielhallen. Die jüngst veröffentlichte Studie des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. belegt, dass die auf Bundesebene beschlossene und durch die kommunalen Ordnungsämter zu überwachende Spielverordnung flächendeckend massiv missachtet wird. Die Sprecher der Spielbanken, Matthias Hein und Michael Seegert, fordern deshalb Politik und Verwaltung auf, die Spielverordnung rigoros durchzusetzen, um die gesetzlich gebotene Abgrenzung zum verbotenen Glücksspiel wieder herzustellen. Wenn dieses nicht möglich sein sollte, müssen in letzter Konsequenz – wie in der Schweiz bereits geschehen – Automatenspiele mit Gewinnmöglichkeit nach einer Übergangsfrist auf staatlich konzessionierte Anbieter beschränkt werden. Gewerbliche Anbieter müssen sich dann auf ihr Stammgeschäft mit Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit konzentrieren.
Erheblicher illegaler Gerätebestand in Spielhallen Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. (AKgS) ist eine unabhängige Vereinigung, die sich den Spielerschutz sowie die Hilfe für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörige zur Aufgabe gemacht hat. Die Mitarbeiter des AKgS hatten für die kürzlich veröffentliche Feldstudie insgesamt 1019 Spielhallenstandorte in der gesamten Bundesrepublik besucht. Dabei fanden sie in fast jedem zweiten Spielhallenbetrieb massive Verstöße gegen die geltende Spielverordnung vor. So wurden in 43,4 % der Spielhallen illegale Fun Games, in 21,3 % aktive Jackpot-Anlagen sowie in 8,9 % verbotene Black-Jack bzw. Roulette-Anlagen festgestellt. Lediglich in knapp 16 % der Spielhallenstandorte wurden gesetzlich vorgeschriebene Materialien zur Spielsuchtaufklärung offen ausgelegt.
Rechtsumgehung durch Mehrfachkonzessionen Die in der Spielverordnung vorgesehene Begrenzung der Gerätezahl wurde in über 30 % der untersuchten Spielhallenstandorte durch verbundene Betriebsstätten konterkariert: In besonders drastischen Fällen gelang es Spielhallen, bis zu sechs Spielhallenkonzessionen zu erhalten. Dies ermöglicht es ihnen, 72 statt der eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehenen Maximalzahl von zwölf Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen.
Auch Automatenhersteller in der Verantwortung. DeSIA-Sprecher Matthias Hein appelliert in diesem Zusammenhang an die Verantwortung der Automatenhersteller. Die Automatenindustrie habe jahrelang auf die Novellierung der ursprünglichen Spielverordnung von 1999 gedrängt und im Rahmen der Erörterungen auch Einfluss auf Formulierungen in der neuen Fassung von 2006 genommen. Nun unterbreite die Automatenindustrie ihren Abnehmern so genannte Updates für die verbotenen Fun Games, die nach eigener Rechtsauslegung der neuen Spielverordnung entsprechen sollen.
Auch casinotypische Spiele wie Roulette, Black Jack und Poker finden sich im Standardangebot der Automatenhersteller. „Die Spielhallen bewerben diese Geräte sogar offensiv als Casinogames. Die Spiele sind jedoch eindeutig Glücksspiele und nur den nach Glücksspielrecht konzessionierten Spielbankenvorbehalten“, erklärt Hein weiter. „Die klare Trennung zwischen staatlich konzessioniertem Glücksspiel und Unterhaltungsspiel ist für Aussenstehende nicht mehr erkennbar“, bemängeln die DeSIA-Sprecher und fordern eine klarstellende ordnungsrechtliche Neuregelung.
Ordnungsämter und Physikalisch-Technische Bundesanstalt überfordert Die AKgS-Studie belegt auch, dass die örtlichen Ordnungsämter weder personell noch fachlich in der Lage sind, die Einhaltung der Spielverordnung zu überwachen. „Meint man es ernst mit der gesetzlichen Regelung, müssen hier entweder Personalressourcen aufgestockt oder die Zulassungskriterien klarer und einfacher gestaltet werden“, betonen die DeSIA-Sprecher. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) müsse den Zielen der Spielverordnung konsequent verpflichtet werden, fordern Hein und Seegert. DeSIA hatte bereits vor Verabschiedung der neuen Spielverordnung in einem Fachgutachten nachweisen können, dass der Prüfungsumfang der PTB nicht dem Zweck der Spielverordnung gerecht wird. „Durch die Studie des AKgS sehen wir unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt“.
Einseitige Verschärfung der Glücksspielanforderungen beenden Die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die konzessionierten Spielbanken werden stetig verschärft, so zuletzt im Entwurf des Staatsvertrages für das Glücksspielwesen. Die Folge: Die Spieler weichen zunehmend in wenig oder gar nicht regulierte Angebotsformen wie Spielhallen oder Online Games aus.„Der ordnungspolitische Kanalisierungsauftrag der Spielbanken wird dadurch konterkariert“, warnen Hein und Seegert. „Die deutschen Spielbanken bekennen sich zum Spielerschutz und sind bereit, weitere Maßnahmen einzuführen. “Das Glücksspiel sollte allerdings den nach dem Glücksspielrecht konzessionierten Betrieben vorbehalten bleiben. „Rechtsverstöße müssen konsequent geahndet werden“, fordern die DeSIA-Sprecher. Berlin, 17. Januar 2007
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