24.01.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwetten bald nur mit Kundenkarte möglich»
Landeskabinett billigte neuen Staatsvertrag - Werbespot gestoppt
von Kai Gauselmann, 23.01.07, 20:21h, aktualisiert 23.01.07, 22:56h Magdeburg/MZ. "Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag ist eine gute Grundlage für die Zukunft des staatlichen Wettmonopols", sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD), nachdem das Landeskabinett das Papier am Dienstag gebilligt hatte. Der Staatsvertrag untersagt unter anderem private Internetwetten und verpflichtet die Lottogesellschaften zu mehr Einsatz gegen Spielsucht. Nötig wurde die Neuerung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Wettmonopol nur zulässig ist, wenn die Länder konsequenter die von Glücksspielen ausgehende Suchtgefahr bekämpfen. Hintergrund ist ein Streit zwischen den Ländern und privaten Anbietern von Internet-Wetten (siehe "Tippspiele sind Milliardengeschäft").
Die Landes-Lottogesellschaft hat laut Sprecherin Ute Semkat begonnen, die Vorgaben umzusetzen. Unter anderem soll auf jedem Lottoschein ein Warnhinweis stehen, teilweise lägen die neuen Scheine auch schon in Annahmestellen aus. Zudem werden Handzettel mit einem Sucht-Selbsttest ausgelegt. "Verspielen Sie mehr Geld als geplant?", lautet eine der Testfragen.
Auch hat Lotto die Werbespots mit dem Slogan "Auf einmal bist du reich" gestoppt. Weil besondere Suchtgefahr von der Sportwette Oddset ausgehe - dabei kann man fast täglich tippen - sei in den nächsten Monaten dafür die Einführung einer Kundenkarte geplant. "Man kann Oddset dann nur noch mit Kundenkarte spielen. Der Spieler kann dabei eine Selbstsperre einrichten", so Semkat. Man könne vorab eine Summe festlegen, bis zu der man maximal spielt. Den neuen Staatsvertrag wollen laut Regierungssprecherin Monika Zimmermann alle Länder außer Schleswig-Holstein unterzeichnen. Die Norddeutschen befürchteten, ein privates Kasino im Land zu gefährden. Zimmermann rechnet aber damit, dass Schleswig-Holstein bald nachzieht. "Solange die den Staatsvertrag nicht unterzeichnen, kann Schleswig-Holstein nicht an der Ausschüttung des Lotto-Jackpots teilnehmen."
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