11.02.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Grand Casino Baden, Casino beim Annex in Wartestellung»
Die Beschwerden gegen die Baubewilligung für den Annexbau sind vom Regierungsrat abgewiesen worden. Jetzt liegt das begründete Urteil vor. Noch ist die Stadtcasino AG in Wartestellung, denn der Entscheid über neue Casino-Lizenzen steht noch aus.
Fürs Erste atmet Peter Blöchlinger, Verwaltungsratspräsident der Stadtcasino Baden AG auf. «Wir sind mit dem Urteil zufrieden und können nun endlich die Feinplanung des Annexbaus angehen.»
Blöchlinger übt sich trotzdem in Zurückhaltung, denn die Beschwerdefrist läuft erst in wenigen Tagen ab. Weil die Urteilsbegründung im Wesentlichen auf dem Volksentscheid über die Teilrevision der BNO basiert, dürfte die Erfolgschance bei einem Weiterzug eher gering sein.
Das Casino schielt jetzt nach Bern oder besser gesagt nach Zürich: Der Entscheid darüber, ob es weitere Casino-Konzessionen geben wird, steht im Bundesrat bevor, «und diesen Entscheid warten wir noch ab». Dass es gar Herbst werden kann, ist sich Blöchlinger bewusst.
Der Annex selber hänge zwar nicht direkt von einer allfälligen Zürcher Konzession ab, aber die Strategie, wirft Blöchlinger ein. «Es kann sein, dass wir mit dem Grand Casino und beim Annex eine Vorwärts-Strategie fahren würden», sagt Blöchlinger.
BNO-Entscheid gab Ausschlag Beim Entscheid in Sachen Annexbau liess man sich in Aarau von den Beschwerdeführern nicht zu einem voreiligen Entscheid drängen, sondern wollte erst die Urnenabstimmung über die teilrevidierte Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abwarten.
Heimschutz und der Verband aargauischer Natur- und Vogelschutzvereine zogen ihre Beschwerde aufgrund der Rechtsänderung in der BNO zurück, weil sie damit als gegenstandslos erachtet wurde.
Zwei Besitzer von Nachbarliegenschaften blieben ungeachtet dessen bei ihren Beschwerden. Darin wurde die Zonenkonformität erneut angefochten. Der Regierungsrat folgte der Stellungnahme des Stadtrats und wies die Einwände ab.
Grundlage für Zahlung fehlt Auch die Stadt Baden gehört zu den Verlierern, denn die Stadtcasino AG hat mit ihrerseits mit der Beschwerde gegen zwei Auflagen in der Baubewilligung vom Regierungsrat ebenfalls Recht bekommen.
Laut Regierungsrat fehlen der verlangten Ersatzzahlung von 345 000 Franken für die zu fällenden Bäume die rechtliche Grundlage; er verwies den Stadtrat auf den privatrechtlichen Weg. Auch betreffend Umgebungsgestaltung und Zu- und Einfahrt beim Kreisel Haselstrasse stützte der Regierungsrat die Beschwerde der Stadtcasino AG.
Damit dürfte ein langwieriges Verfahren zu Gunsten der Stadtcasino AG Baden abgeschlossen worden sein; die rechtskräftige Baubewilligung kann aber erst erteilt werden, wenn die Beschwerdefrist für alle Parteien abgelaufen ist. (mz/rr/pbl)
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