16.02.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Streit um Trikotwerbung für verbotenes Glücksspiel findet vorläufiges Ende»
DFB-Präsident Zwanziger: "Alles ist wieder im Lot" Magdeburg. Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes ( DFB ), Theo Zwanziger, hat in einem Brief an Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper ( SPD ) die Wogen um die umstrittene Trikotwerbung von Werder Bremen geglättet. Zuvor hatte die Magdeburger Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Fußball-Bundesligisten wegen Geringfügigkeit eingestellt.
" Ich denke, damit ist alles wieder im Lot, und unsere gute Zusammenarbeit mit der Stadt Magdeburg und Ihnen persönlich kann fortgesetzt werden ", schrieb Zwanziger am 13. Februar an Trümper. Er reagierte damit auf einen Brief des Oberbürgermeisters vom Vortag, in dem sich dieser für die Vorkommnisse in Magdeburg entschuldigt hatte.
Werder Bremen hatte bei einem Freundschaftsspiel am 23. Januar gegen den 1. FC Magdeburg auf den Trikots für den privaten Sportwetten-Anbieter bwin geworben, obwohl das in Sachsen-Anhalt verboten ist. Das Landeskriminalamt hatte daraufhin nach deutlichen Hinweisen aus dem Innenministerium Strafanzeige wegen Werbung für illegales Glücksspiel gestellt. Zwanziger hatte dies als eine Vorgehensweise bezeichnet, " die für mich in keiner Weise akzeptabel ist ". Die DFB Spitze hatte deswegen zwischenzeitlich ein für den 29. Juli geplantes Länderspiel der Frauen-Nationalmannschaft im neuen Magdeburger Stadion in Frage gestellt. Gestern nun bestätigte der DFB den Termin.
Das Innenministerium wird sich indes auch weiterhin mit der Werbung für bwin befassen. Der Grund : Am 21. April, 14 Uhr, kommen die Amateure von Werder Bremen zum Meisterschafts-Punktspiel gegen den 1. FC Magdeburg in die Elbestadt. Innen- Staatssekretär Rüdiger Erben ( SPD ) machte gestern klar, dass den Gästen von der Weser diesmal rechtzeitig eine Untersagungsverfügung zugestellt werde. " Die Rechtslage ist in Sachsen-Anhalt eindeutig ", betonte Erben.
Die Bremer Profis hatten bei ihrem Gastspiel keine Untersagungsverfügung erhalten. Die Stadt Magdeburg hatte den Verein lediglich um " Beachtung " der Rechtlage gebeten. www.volksstimme.de
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