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Lotteriestaatsvertrag bereitet renommierten Rechtsexperten Bauchschmerzen



23.02.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Lotteriestaatsvertrag bereitet renommierten Rechtsexperten Bauchschmerzen»

- Noch ist der Weg frei für eine kontrollierte Liberalisierung

Von Ansgar Lange ne-na.de/Lotteriestaatsvertrag bereitet renommierten Rechtsexperten Bauchschmerzen - Noch ist der Weg frei für eine kontrollierte Liberalisierung

Frankfurt am Main, den 22. Februar 2007 - Der im Dezember 2006 beschlossene Entwurf des Lotteriestaatsvertrags verstößt gegen geltende Gesetze. Die von den Ministerpräsident entworfenen Pläne stehen im Widerspruch zum Grundgesetz und zum Europarecht. Zu diesem Ergebnis kommen Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Clemens Weidemann, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie das Staatsmonopol zur Regulierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen in Frage stellen. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH http://www.dfl.de und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) http://www.dfb.de hatten das Rechtsgutachten bei der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz http://www.gleisslutz.com in Auftrag gegeben.

Scholz und Weidemann stellen fest, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und -vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletzt. Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG). Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma Bwin http://www.bwin.de. Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht.

,,Ein Gutachten, an dem der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz mitgeschrieben hat, darf nicht einfach vom Tisch gewischt werden", sagt David Novak, Aufsichtsratschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de und Bundesvorstandsmitglied der CDU-Mittelstandsvereinigung http://www.mittelstand- deutschland.de. ,,Er ist immerhin Mitautor des maßgeblichen Grundgesetzkommentars. Ich schließe mich der Kritik des Gutachtens an, dass die von der Kommission Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht weiterverfolgt wurde. Dies wäre für Deutschland sicher die beste Lösung gewesen. Die CDU-Fraktion in Schleswig- Holstein ist beispielsweise gegen ein staatliches Monopol und für eine geregelte Liberalisierung."

Ob sich die Politik von der Studie beeinflussen lässt, bleibt abzuwarten. Eine Zusammenfassung des Gutachtens wurde jedenfalls von DFL und DFB unter anderem an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos sowie an die Ministerpräsidenten der Länder, an die

Fraktionsvorsitzenden aller Landtage und an die Geschäftsführungen der Bundesliga-Klubs geschickt.

Eine Meldung vom Medienbüro Sohn. Für den Inhalt ist das Medienbüro Sohn verantwortlich.



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