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DFB und DFL für duales System bei Sportwetten



28.02.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «DFB und DFL für duales System bei Sportwetten»

Neu-Isenburg (dpa) - In ihrem Kampf gegen das staatliche Wettmonopol und für die Liberalisierung des Sportwettenmarktes lassen der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) nicht locker und schließen eine Verfassungsklage nicht aus.

«An einer prozessualen Auseinandersetzung kann niemandem gelegen sein, aber wir scheuen davor nicht zurück, wenn keine hinreichende Lösung gefunden wird», sagte der Wettbeauftragte von DFB und Ligaverband, Wilfried Straub, bei einem Mediengespräch in Neu-Isenburg bei Frankfurt/Main.

Laut einem von DFB und DFL in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstößt das Wettmonopol in Deutschland gegen Grundrechte und bestehendes Europarecht. Davon betroffen seien private Sportwettenanbieter, Sportveranstalter und Vereine sowie werbetreibende Medien und andere Interessengruppen. Der von 15 der 16 Ministerpräsidenten der Länder - nur Schleswig-Holstein war dagegen - auf den Weg gebrachte Staatsvertrag sei «verfassungsrechtlich nicht haltbar und politisch unverantwortlich», sagte Gutachter Prof. Rupert Scholz. Die Ministerpräsidenten hatten am 13. Dezember 2006 den Kontrakt gebilligt, mit dem Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstige Glücksspiele Sache der Länder bleiben. Er soll mit einer Übergangsfrist für die privaten Anbieter Anfang 2008 in Kraft treten.

«Die Uhr läuft ab für die Politik. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern schon zehn nach zwölf», meinte der ehemalige Bundesverteidigungsminister Scholz, der sich im Sinne seiner Auftraggeber für ein «duales System» von staatlichen und privaten Wettanbietern aussprach. Zugleich forderte der Verfassungsrechtler aus Berlin: «Wir brauchen eine Glücksspiel- und Wettaufsicht.» Der Staatsvertrag versuche, das Monopol auf Dauer zu zementieren. Es sei «höchst leichtfertig, was die Landesregierungen anstellen».

Für ein Konzessionsmodell der Zusammenarbeit mit ausgewählten Wettanbietern macht sich Straub stark, der den Staatsvertrag eine «rechtsstaatlich untragbare Unrechtsverordnung» nannte, mit der die privaten Anbieter vom Markt gedrängt und «platt gemacht» würden. Straub wies auf die Konsequenzen hin: «In Deutschland erwirtschaftete Werbemillionen werden im Ausland platziert. Wir wollen den deutschen Totoblock nicht ausschalten, sondern wettbewerbsfähig machen.»

Kritik übte Straub am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das im März 2006 den neuen Lotto-Staatsvertrag mit der Maßgabe deutlicher Einschränkung von Werbung für Glücksspiele und der Bekämpfung der Spielsucht gefordert hatte. Straub: «Das hat uns Steine statt Brot gebracht und keine Klarheit geschaffen.» Der Fußball, so Straub, wolle auch keineswegs aus dem Solidarpakt der Zweckabgaben zur Förderung des Sports ausscheren.

«Uneingeschränkte Unterstützung» sagte Andreas Eichler, der Wettbeauftragte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Fußball-Initiative zu. Der DOSB werde eine Machbarkeitsstudie eines dualen Systems zur rechtlichen Abgrenzung der Sportwetten vom übrigen Glücksspielbereich in Auftrag geben, sagte Eichler und nannte auch das Motiv: «Wir wollen die gleichen Mittel wie bisher.»



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