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Pressemitteilung Spiel ohne Grenzen



05.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Spiel ohne Grenzen»

Im Internet angebotene Sportwetten florieren und überspringen regulatorische Hürden

Das Geschäft mit Sportwetten floriert, seit das Internet als globaler Vertriebskanal genutzt wird. Die Bwin-Gruppe beispielsweise, eine der weltweit führenden Anbieterinnen von Online-Gaming-Entertainment, weist im Geschäftsjahr 2005 allein im Bereich der Sportwetten Erträge von 94,8 Millionen Euro aus. Im Vergleich mit 2004 entspricht dies einer Steigerung von 152 Prozent. Dabei gilt Fussball als absolutes Premium-Produkt (Anteil von 65 Prozent), aber auch amerikanische Sportarten wie Basketball, Football oder Baseball werden stark nachgefragt. Und bezüglich «Interwetten», eines weiteren Anbieters im Wettgeschäft, war vor Jahresfrist zu lesen, dass der Umsatz dank der Fussball-WM in Deutschland auf 300 Millionen Euro ansteigen solle, wovon 10 Prozent in der Schweiz erwirtschaftet würden. Angesichts regulatorischer Hürden, die bis anhin staatliche Wett-Monopolisten noch schützen, doch ganz beeindruckende Zahlen.

Kantonales Konkordat

Immerhin: In Deutschland ist der Gesetzgeber im vergangenen Jahr verfassungsrechtlich aufgefordert worden, die Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. Und kommende Woche wird das Urteil des europäischen Gerichtshofs im Fall Placanica (Vermittlung von italienischen Sportwetten an einen britischen Buchmacher) erwartet. Es soll, vergleichbar dem Cassis-de-Dijon- Prinzip, zur Klärung der Rechtslage beim grenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten beitragen. Auch in der Schweiz erhitzte die Thematik lange die politischen Gemüter. Hier bestehen zwei Gesetzesgrundlagen: das Spielbankengesetz für Kasinos von 1998 und das Lotteriegesetz für Lotterien und Wetten aus dem Jahre 1923. Ein unterschiedliches Ordnungssystem ist die Folge. Die Spielbanken unterliegen dem Markt, die Grosslotterien operieren als Monopol.

2001 setzte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Expertenkommission für die Revision des Lotteriegesetzes ein. Ende 2002 schickte der Bundesrat den Expertenbericht in die Vernehmlassung, wo die Revisionsbedürftigkeit des 80-jährigen Gesetzes anerkannt wurde. Allein, bezüglich des neuen Gesetzesentwurfes gab es keinerlei politischen Konsens. Da wurde die Beibehaltung des Lotterie-Monopols der Kantone ebenso gefordert wie eine völlige Liberalisierung des Marktes. Daher entschied der Bundesrat im Mai 2004, die Revision zu sistieren, und er wies die Kantone an, die Lücken im veralteten Gesetz selber zu schliessen.

Ein Entscheid, so richtig wie die Kreuze beim Lotto-Sechser. Denn seither ist für die Kantone plötzlich alles wieder in Ordnung. Ende letzten Jahres trat die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten in Kraft, für das interkantonale Konkordat ist mittlerweile eine Lotterie- und Wettkommission mit Sitz in Bern operativ tätig. Drei Personen bestimmen dort, wo die Schweizer Grosslotterien, also Swiss Los und Loterie Romande, welche Wetten anbieten dürfen. Bei einem Jahresumsatz von 2,7 Milliarden Franken eine erstaunliche Leistung. Dem Treiben schaut das EJPD bis Jahresende zu, dann ist ein Bericht zuhanden des Bundesrates zu erwarten. Und dieser wiederum wird sich entscheiden müssen, ob die interkantonale Lösung die richtige ist oder sich doch eine Revision des Lotteriegesetzes aufdrängt.

Wetten vom Sofa aus?

Dass die Kantone so glücklich über ihre fortwährende Kompetenz in der Bewilligung von Wetten sind, ist nicht nur mit Prävention und dem Schutz der Bevölkerung vor grassierender Spielsucht zu begründen. Ebenso damit, dass sie nach dem Bewilligen auch kassieren dürfen. Das spült jedes Jahr erkleckliche Summen (491 Millionen Franken) in die kantonalen Lotteriefonds - für soziale Engagements, Gesundheit und für Sport. Doch rechtfertigt dies das Festhalten am gegebenen System? Im Internet kennen Wetten keine Grenzen, ein in Gibraltar domizilierter Anbieter wird seine globale Präsenz kaum am Schweizer Recht ausrichten. Und dereinst dürfte sogenanntes Triple Play (Internet, Telefon und Fernsehen aus derselben Steckdose) sogar zur Plattform in jeder Wohnstube werden - wetten per Fernbedienung vom Sofa aus. Die Rechte am Premium-Produkt Fussball hat sich das Bezahlfernsehen ja längst schon gesichert. Wie wohl der Verlierer in diesem grenzenlosen Spiel heisst? Peter Jegen Quelle: nzz.ch



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