05.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwettenanbieter hoffen auf EuGH»
Unter der Hand werden wohl ein paar Wetten laufen, wenn am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung im „Fall Placanica“ verkündet. Es geht – mal wieder – um die Zukunft des Wettgeschäfts in Europa.
Die privaten Anbieter hoffen, dass die Richter einen weiteren Stein aus der staatlichen Regulierung der Sportwetten herausbrechen. Der staatliche Deutsche Lottoblock demonstriert dagegen Gelassenheit. Das Urteil werde keine Auswirkungen auf Deutschland haben, sagt Rolf Stypmann, Sprecher der Geschäftsführung bei Toto-Lotto Niedersachsen: „Das wird hochstilisiert.“
Der Streit um die Sportwetten tobt seit Monaten. In den meisten europäischen Ländern gelten traditionell staatliche Monopole, die das Geschäft kontrollieren, in geordneten Bahnen halten sollen und Konzessionsabgaben kassieren. Doch inzwischen drängt die Konkurrenz aus vielen Richtungen. So bedienen sich in Deutschland einige Anbieter alter DDR-Lizenzen, die nach dem Mauerfall billig zu haben waren. Andere Unternehmen bieten ihre Dienste mit Firmensitz in Gibraltar über das Internet an. Und die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt drängen auf Öffnung des Marktes. Gleichzeitig gilt in Deutschland aber immer noch ein staatliches Wettmonopol.
Herausgekommen ist ein juristisches Chaos, in dem sich weder öffentliche noch private Anbieter über die Grenzen des Erlaubten sicher sein können. Den letzten Stand lieferte das Bundesverfassungsgericht: Der Staat könne sein Wettmonopol aufrechterhalten, wenn er es zur Kontrolle und Eindämmung des Spiels nutze. Deshalb ist die einst vor allem in Fußballstadien allgegenwärtige Oddset-Werbung verschwunden – der staatliche Lottoblock darf nicht mehr für seine Sportwetten werben.
Inzwischen haben die Bundesländer einen neuen Staatsvertrag ausgehandelt, der die Rechtslage klären und das staatliche Monopol retten soll. Doch der liegt noch bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung, und die könnte sich noch einmal vom morgigen Urteil beeindrucken lassen. Das hoffen jedenfalls private Wettanbieter wie die börsennotierte bwin.
Allerdings ist dieser Fall speziell: Es geht um einen britischen Buchmacher, der von London aus Wetten in Italien anbot, ohne dort einen Firmensitz zu haben. Der italienische Wettmarkt ist liberalisiert, man kann Konzessionen kaufen – braucht dafür aber einen Sitz in Italien. Der Generalanwalt beim EuGH hat bereits erklärt, dass er diese Bedingung für rechtswidrig halte. Die privaten Anbieter hoffen deshalb auf einen Präzedenzfall für die Freizügigkeit in Europa, der sich eventuell auf die Internet- Anbieter aus Gibraltar übertragen ließe. /www.haz.de
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