06.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «EU-Schiedsrichter entscheiden (4 Berichte)»
Für die privaten Betrei¬ber von Sportwetten und Glücksspielen steht viel auf dem Spiel - Der Spruch des Europäischen Gerichtshof wird mit Spannung erwartet Mit Spannung erwartet die private europäische Glücksspiel- und Wettbranche heute, Dienstag, das so genannte Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Aber auch die nationalen Steuerbehörden der EU-Mitgliedsländer sowie die diversen Monopolkonzessionäre sind deswegen alarmiert
Siegbert Alber, ehemaliger Generalanwalt am EuGH und 2003 zuständig für die Stellungnahme zum wegweisenden "Gambelli-Urteil", sagt im Gespräch mit dem Standard: "Ich erwarte mir Klarstellungen, welche Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Glücksspielsektor verhältnismäßig sind und den europäischen Verträgen entsprechen und welche nicht." Im Gambelli-Urteil habe der EuGH zwar festgestellt, dass steuerliche Gründe für Monopole nicht ausschlaggebend sein dürfen, Fragen des "öffentlichen Interesses", wie etwa Hintanhalten der Spielsucht, jedoch schon. Allerdings verwies der EuGH zurück an die nationalen Gerichte, darüber zu entscheiden, ob die Kriterien erfüllt werden. "Und die entscheiden eben total unterschiedlich", so Alber, der vor seiner Generalanwaltschaft als deutscher EU-Parlamentarier tätig gewesen war.
So sei es etwa möglich, dass in Österreich ein Kasino- und Lotterienmonopol (nicht Sportwetten) mit dem Hinweis auf die Eindämmung der Spielsucht aufrecht erhalten werden kann, gleichzeitig der einzige Konzessionär aber Werbung für Glücksspiel machen darf - nach dem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Alber kritisiert die "Inkohärenz" der diversen nationalen Gesetzgebungen. Aber man habe sich im Vertrag von Nizza eben zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, "Säulen des gemeinsamen Markets", entschlossen, und das, so Alber, "sei eben europäisches Gesetz. Wer A sagt, muss auch B sagen". Doch zur Harmonisierung des Glücksspielrechts "fehlt der politische Wille", so der Rechtsprofessor, der auf Einladung der European Betting Association, einer Vereinigung von privaten Online-Glücksspiel- und Wettanbieter (etwa des in Wien notierenden Bwin-Konzerns) in Brüssel zu Journalisten sprach.
Der Hintergrund des Placanica-Urteils: Zwei Gerichte in Italien riefen den EuGH an, um zu klären, ob ein Unternehmen, das in einem EU-Land eine Lizenz zum Anbieten von Spielen und Wetten hat, dies auch in einem anderen EU-Land tun darf. Generalanwalt Damaso Ruiz- Jarobo Colomer hat bereits im Mai 2006 festgehalten, dass die italienischen Gesetze, die das grenzüberschreitende Anbieten von Wetten mit Freiheitsstrafe bedrohen, die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verletzten.
Das Placanica-Urteil gilt rein rechtlich nur für die Parteien, also Massimiliano Placanica, Christian Palazzese und Angelo Sorricchio, die Wetten für ausländische Firmen vermittelten. Allerdings wurde das italienische Recht seither geändert. Alber erwartet nun, dass das Urteil auch auf die Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen zehn Mitglieder, darunter Österreich, Einfluss haben werde.
Für Bwin steht die Entwicklung des europäischen Geschäfts auf dem Spiel, man erhofft sich "Liberalisierungstendenzen" und Konzessionssysteme auch für Private. Bei Casinos Austria weist man darauf hin, dass es sich um einen Sportwettenfall handle, und es "vollkommen falsch sei" zu glauben, das es das heimische Glücksspielrecht änderte. (Leo Szemeliker aus Brüssel, DER STANDARD Printausgabe 06.03.2007)
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Wettanbieter hoffen auf EU-Gericht von Astrid Maier (Hamburg) Für die privaten Vermittler von Lotto- und Glücksspielangeboten in Deutschland geht es um die Existenz: Am Dienstag urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die grenzüberschreitende Vermittlung von Wetten in Europa zulässig ist, oder durch die nationalen Regierungen verboten werden darf. Lesen Sie weiter....
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EuGH fällt wichtiges Urteil für bwin und Co Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird heute ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil in Sachen Online-Wettanbieter fällen. Die Luxemburger Richter müssen entscheiden, ob ein privater Sportwettenanbieter, der in einem EU-Land eine gültige Glücksspiellizenz hat, seine Dienste auch in einem anderen EU-Land anbieten darf, in dem er keine Lizenz hat, oder ob nationale Regierungen das verbieten können.
Von dem Urteil könnte auch das weitere Schicksal des börsennotierten österreichischen Internet-Sportwettenanbieters bwin abhängen.
Bis zu drei Jahre Haft drohen Bei dem "Placanica"-Urteil geht es konkret um mehrere Wettbürobetreiber in Italien, die für den britischen Sportwettenanbieter Stanleybet Sportwetten vermitteln. Im Falle einer Verurteilung in Italien drohen den Betroffenen Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Die italienischen Gerichte haben den EuGH um seine Einschätzung ersucht.
Generalanwalt gegen Verbote Der Generalanwalt hatte im Mai 2006 in seinem Schlussantrag die Ansicht vertreten, dass Verbote und Strafverfahren gegen private Online-Anbieter gegen die EU-Dienstleistungs- und -Niederlassungsfreiheit verstoßen. Die EuGH-Richter folgen in vier von fünf fällen der Ansicht des Generalanwaltes, sind aber nicht daran gebunden.
2003 hatten der Gerichtshof in einem ähnlichen Fall entschieden, dass solche Beschränkungen nur zulässig sind, wenn damit allgemeine Interessen wie der Schutz vor Spielsucht oder vor Geldwäsche verfolgt werden. Die Entscheidung darüber, ob es um öffentliche Ordnung geht oder nicht, wurde aber den nationalen Gerichten überlassen.
Folgen für Glücksspielmonopol? Die privaten Glücksspielanbieter hoffen nun, dass der EuGH diesmal klarer Position bezieht. Sollten die Richter dem Schlussantrag des Generalanwaltes folgen, sehen Experten in Brüssel auch Auswirkungen auf das nationale Glücksspielmonopol in vielen EU- Ländern, darunter auch Österreich.
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Glückspiel, Wetten, dass das Monopol fällt? Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute über den Fall des italienischen Wettbürobetreibers Massimiliano Placanica. Gewinnt der Italiener, ist das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland kaum mehr zu halten. Die Länderchefs könnten ohne Gesichtsverlust den unsinnigen Staatsvertrag kippen. Lesen Sie weiter....
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