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Pressestimmen zum Placanica Urteil (10 Berichte)



07.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Pressestimmen zum Placanica Urteil (10 Berichte)»

VDZ begrüßt Sportwetten-Urteil des EuGH

06.03.2007 - 14:54 Uhr, VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Berlin (ots) -

Italiens Vorgehen gegen die Vermittlung ausländischer Sportwetten illegal / Verleger fordern Liberalisierung für Deutschland

Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg verstößt das derzeitige italienische Modell der Vergabe von Sportwettkonzessionen gegen Europarecht. Recht bekamen mehrere italienische Wettbürobetreiber, unter ihnen M. Placanica, die nun auch ohne Konzession Wetten für einen britischen Wettveranstalter in Italien vermitteln dürfen.

Das EuGH-Urteil ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer faktischen Abschaffung staatlicher Sportwettenmonopole und setzt deshalb auch Deutschland unter Zugzwang. Obwohl eine Zulassung privater Wettanbieter nach einem Gutachten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung volkswirtschaftlich vorteilhafter und nach diversen Rechtsgutachten allein rechtmäßig wäre, wollen 15 Bundesländer weiter an ihrem Monopol festhalten. Allein Schleswig-Holstein tritt bislang für eine geregelte Liberalisierung ein. Der VDZ fordert alle Bundesländer auf, unverzüglich einen privaten Sportwettenmarkt zuzulassen, in dem konzessionierte Veranstalter Wetten anbieten und bewerben dürfen.

"Ohne eine zügige Liberalisierung des Sportwettenmarktes verpassen die Bundesländer ihre vielleicht letzte Chance, die Veranstaltung von Sportwetten, Arbeitsplätze sowie Wettgelder in Deutschland zu halten und gleichzeitig - mit Hilfe einer Wettabgabe - einen Beitrag zur Finanzierung gemeinnütziger Zwecke wie der Sportförderung nachhaltig zu sichern", sagte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik im VDZ. "Bundesländer, die sich jetzt immer noch dem Vorbild von Schleswig-Holstein verweigern, sind verantwortlich, wenn immer mehr Wettgelder ins Ausland fließen und weder etwas zur Wirtschaft und Werbung noch - mittels einer Wettabgabe - zur Finanzierung gemeinnütziger Zwecke beitragen."


Medienkontakt:
Weitere Informationen: Norbert Rüdell Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de

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Wulff begrüßt Luxemburger Urteil zu Sportwetten

Hannover - Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Sportwetten als Unterstützung für die Haltung der Bundesländer begrüßt. Das Urteil zeige, dass die Länder mit der Entscheidung für ein staatliches Glücksspielmonopol und für einen Staatsvertrag den richtigen Weg eingeschlagen hätten, erklärte Wulff am Dienstag in Hannover. Es zeige auch, dass ein Konzessionsmodell keine Alternative sei und unterstütze die Rechtsposition der Länder. «Kritiker des Staatsvertrages werden enttäuscht sein», sagte der CDU-Politiker Vor dem Hintergrund des Urteils sehe er keinen Anlass, «von dem aus Gründen des Spieler- und Jungendschutzes und der Suchtprävention gewählten Weg eines Glückspielmonopols abzuweichen», sagte der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz weiter. Ein dem Spieler- und Jugendschutz dienendes Monopol sei europarechtskonform. Es schließe aus, dass Glücksspielveranstalter mit Konzessionen anderer EU-Länder sich in Deutschland auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit berufen könnten. Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober auf einen Staatsvertrag zum Glücksspiel geeinigt. Dieser Staatsvertrag müsse nun wie vorgesehen zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten, betonte Wulff.

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DOSB-Arbeitsgruppe prüft EuGH-Urteil zum Thema Sportwetten Deutscher Olympischer Sportbund (DSB) (Verbandspresse, 06.03.2007 14:32) (Berlin) - Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird sich in den kommenden Wochen eingehend mit dem am Dienstag (6. März 2007) ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Sportwetten befassen. „Wir werden das Urteil sorgfältig daraufhin prüfen müssen, welche Auswirkungen es auf den deutschen Markt hat. Unabdingbar für den Sport ist die Gewährleistung der finanziellen Mittel, die er bislang aus den Sportwetten erhalten hat, auch für die Zukunft“, sagt DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag (6. März 2007) im Strafverfahren gegen Massimiliano Placanica und andere für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind.

Unter Vorsitz von Dr. Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, wird in Kürze eine hochrangige Arbeitsgruppe die Thematik diskutieren. Der Gruppe werden führende Vertreter der Spitzenverbände, darunter auch des Deutschen Fußball-Bundes und der Deutschen Fußball Liga, sowie der Landessportbünde angehören.

„Wir erwarten, dass eine europafeste und verfassungsgemäße Lösung gefunden wird, die die Finanzierung der gemeinnützigen Aufgaben des Sports sicher stellt“, erklärt Michael Vesper: „Jetzt sind die Ministerpräsidenten der Länder gefordert. Es sollte möglich sein, eine Regelung zu erreichen, die der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundes- verfassungsgerichtes folgt und dem Sport mit seinen 90.000 Vereinen hilft.“ Quelle/Kontaktadresse: Deutscher Olympischer Sportbund (DSB) Pressestelle Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 67000, Telefax: (069) 674906 eMail: dsb-info@dsb.de Internet: http://www.dosb.de

----------------------------------------- Nach EuGH Entscheidung zu Sportwetten jetzt einen europakonformen Staatsvertrag vorlegen!

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die heutige Entscheidung des EuGHs im Fall Placanica. Der protektionistische Ansatz Italiens wurde damit entschieden zurückgewiesen. Damit bestätigt der EuGH die seit langem vertretene Position der FDP. Gleichzeitig handelt es sich auch um ein deutliches Signal an Deutschland: Ein europakonformer Staatsvertrag muss nun vorgelegt werden. Die geplante Umsetzung des vorliegenden Entwurfes eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom Dezember 2006 sollte nun in weite Ferne gerückt sein. Dieser neue Staatsvertrag, der von den

Ministerpräsidenten ausgehandelt wurde, liegt noch bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung. Die Kommission wird das heutige Urteil nicht unberücksichtigt lassen können. Die im Staatsvertragsentwurf enthaltenen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken wurden auch im Rechtsgutachten von DFB und DFL vor einigen Tagen deutlich hervorgehoben.

Die Europäische Kommission, der EuGH, das Bundeskartellamt und viele Politiker stehen bereits für eine Öffnung des Sportwett-Marktes. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine Kehrtwende, um die verlorene Zeit gut zu machen: der geltende Staatsvertrag muss Ende des Jahres durch einen neuen ersetzt werden. Die 15 Ministerpräsidenten, die den Staatvertrag im Dezember lediglich "zustimmend zur Kenntnis" genommen haben, sollten endlich ihren sturen Alleingang beenden und dem Vorbild ihres Kollegen Peter Harry Carstensen (CDU) folgen: heute wird in Schleswig-Holstein ein alternatives Modell zu einem dualen Staatsvertrag vorgestellt.

Es liegen genügend Modelle auf dem Tisch, sie müssen endlich bei den Überlegungen der Ministerpräsidenten berücksichtigt werden. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2006 ist die Zulassung privater Anbieter ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat einen ausreichenden zeitlichen Rahmen bis zum 31.12.2007 ermöglicht.

--------------------------------------------- Auch Schleswig-Holstein begrüßt Glücksspiel-Urteil des EuGH

Kiel - Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sieht sich durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Glücksspielwesen in seiner Ablehnung des neuen Lottostaatsvertrags bestärkt. «In einem bedeutenden europarechtlichen Punkt haben wir jetzt etwas mehr Klarheit», sagte er am Dienstag in Kiel. Die Länder seien nun aufgerufen, aus dem Richterspruch die richtigen Konsequenzen zu ziehen, «um auch weiterhin aus dem Glücksspiel Erträge für den Sport, die Kultur und andere gemeinnützige Zwecke zu generieren».

Die Luxemburger Richter hatten ein italienisches Gesetz für ungültig erklärt, das unter bestimmten Bedingungen private Anbieter von der Vergabe von Konzessionen für Sportwetten ausschließt. Carstensen hatte auf der Ministerpräsidentenkonferenz im vergangenen Dezember angekündigt, den von den Ländern ausgehandelten Entwurf eines neuen Lotterie- Staatsvertrages nicht zu unterzeichnen und dies mit europa- und wettbewerbsrechtlichen Einwänden begründet. «Ich sehe mich durch die Entscheidung des EuGH in meiner Kritik ein Stück weit bestätigt und gehe davon aus, dass dies im weiteren Verfahren berücksichtigt wird», so Carstensen. Die CDU-Fraktion im Kieler Landtag legte am Dienstag einen eigenen Entwurf für einen Sportwettenstaatsvertrag vor, der getrennt und ergänzend zum geltenden Lotteriestaatsvertrag den Bereich der Sportwetten regeln soll. Darin ist vorgesehen private Anbietern unter strenger staatlicher Aufsicht Glücksspielkonzessionen zu gewähren. Der derzeit gültige Lottostaatsvertrag der noch eine Laufzeit bis 2014 hat, soll danach in Kraft bleiben.

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Kommentar der Financial Times Deutschland zu Glücksspiel / EuGH-Urteil - vorab 07.03.2007 www.finanznachrichten.de Süchtig nach dem Monopol Abwiegeln, ablenken, absahnen. So wollen die meisten deutschen Landespolitiker offenbar auch weiterhin die Zukunft des Wettgeschäfts in Deutschland gestalten. Obwohl der Europäische Gerichtshof gestern ? wie erwartet ? geurteilt hat, dass die staatliche Abschottung des Glücksspielmarkts in Italien mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, zeigt sich die Politik hierzulande weitgehend ungerührt. Das Urteil betreffe Deutschland doch gar nicht, so wird abgewiegelt. Zum Schutz vor der Spielsucht sei ein Staatsmonopol weiter zulässig, wird abgelenkt. Dabei geht es im Kern natürlich um hübsche Zusatzeinnahmen, auf die kein Finanzminister gerne verzichtet.

Langfristig könnte sich das ungerührte ?Weiter so? der deutschen Politik bitter rächen. Im Markt für Sportwetten, wo private Unternehmen am energischsten für eine Öffnung und ein Konzessionsmodell kämpfen, ist der staatliche Anbieter Oddset schon heute fast aus dem Rennen. Vom Ausland her bieten die Privaten einfach lukrativere Konditionen. Auch fiskalisch wäre es am klügsten, diesen grauen Markt zu legalisieren, so neue Einnahmen zu erschließen und zugleich Oddset im Wettbewerb zu einem überlebensfähigen Player aufzubauen ? statt so lange abzuwarten, bis ein Richter dem Monopol eines Tages den Todesstoß gibt. Es mag sein, dass manche Rechner in den Staatskanzleien fürchten, dass eine Öffnung bei den Sportwetten irgendwann auch das finanziell viel wichtigere Lottomonopol gefährden würde. Also verschanzt man sich hinter dem Argument des Spieler- und Jugendschutzes. Das ist jedoch ziemlich schwach: Um Schutzregeln durchzusetzen, braucht es kein Staatsmonopol. Ihre Glaubwürdigkeit hat die Politik hier längst verloren. Bleibt sie weiter so starr, dann verliert sie am Ende auch noch die Einnahmen.

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FLUXX-Chef Rainer Jacken zum EuGH-Urteil: „Glücksspiel-Staatsvertrag kann zu ... www.financial.de FLUXX-Chef Rainer Jacken zum EuGH-Urteil: „Glücksspiel-Staatsvertrag kann zu den Akten gelegt werden“

Altenholz, 6. März 2007 -- Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hat heute ihr Urteil in der Rechtssache Placanica verkündet. Bei dem Verfahren ging es um die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Europa in Bezug auf das Angebot von Sportwetten.

Das heutige Urteil des EuGH bedeutet faktisch das Ende staatlicher Monopole, denn das grenzüberschreitende Angebot von Glücksspielen von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen darf danach zukünftig weder strafrechtlich noch verwaltungsrechtlich unterbunden werden. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf den deutschen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag, der als Monopollösung den Folgen dieses EuGH-Urteils weder aus rechtlicher noch aus wirtschaftlicher Sicht gerecht wird.

Von dem noch bis Ende März laufenden Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission, erwarten Europarechtsexperten weitere Einwände gegen den Glücksspielstaatsvertrag, die in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland münden könnten.

Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG (News/Kurs/Chart/Board) : „Die Worte aus Luxemburg sind deutlich: An staatliche Monopole werden in Europa hohe Anforderungen gestellt. Ein wenig über eventuelle Spielsucht plaudern, um dann verfassungsgemäße Grundrechte einzuschränken - so funktioniert es eben nicht. Der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ist faktisch Makulatur. Wir erwarten nun eine durchdachte, wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Reaktion auf dieses wegweisende Urteil. Ein duales Staatsvertrags-System für den deutschen Glücksspielmarkt wäre so eine plausible Antwort. Einerseits die Sportwette kontrolliert liberalisieren und andererseits den erfolgreichen Lottomarkt gesetzlich so belassen, wie er durch den seit 2004 gültigen Staatsvertrag geregelt ist - das ist eine Lösung, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Vernunft Rechnung trägt.“

Über FLUXX: FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Neben den eigenvermarkteten Angeboten jaxx.de, jaxx.com, myBet.com und Telewette stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen und Organisationen zur Verfügung, die über umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen die Online-Dienste AOL, Freenet, Lycos und Yahoo! Espana, der Pay-TV- Sender Premiere, der Burda-Verlag sowie die Lottogesellschaften der Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die FLUXX AG ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit 141 Mitarbeiter.

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Anleger bejubeln EuGH-Sportwettenurteil Analyst: "Urteil sichert Geschäftsmodell aber nicht viel mehr"

Luxemburg/Wien/Berlin (pte/06.03.2007/16:48) - Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspiel-Markt in Italien (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070306024 ) hat die Branche heute, Dienstag, in Aufbruchstimmung versetzt. "Damit ist der geplante Glücksspiel-Staatsvertrag faktisch obsolet", heißt es etwa beim deutschen Online-Lottoanbieter Tipp24. Sportwetten- Spezialist bwin sieht in dem Urteil einen "weiteren Meilenstein in Richtung Öffnung des europäischen Glücksspielmarkts". Die Börsianer bejubelten den EuGH-Entscheid. Während in Deutschland die Papiere der Rivalen Fluxx und Tipp24 zeitweise um sechs bzw. acht Prozent zulegen konnten, verzeichnete die bwin-Aktie einen Kurssprung um 17 Prozent und knackte am Dienstagvormittag die Marke von 30 Euro.

Analysten drücken jedoch auf die Euphoriebremse. "Durch die EuGH-Entscheidung ist zwar das Geschäftsmodell der Anbieter erst einmal gesichert. Das bedeutet aber kurzfristig sicher nicht die vollständige Liberalisierung des europäischen Glücksspiel-Markts", meint etwa RCB-Analyst Leopold Salcher im Gespräch mit pressetext. Anleger sollten bei einem Einstieg Vorsicht walten lassen. "Die positiven Auswirkungen des Urteils sind im aktuellen Kurs bereits abgebildet", so Salcher. Am Dienstagnachmittag haben Gewinnmitnahmen bereits wieder auf die Aktienkurse gedrückt. bwin etwa hält derzeit bei 28,7 Euro. Erst die kommenden Monate würden zeigen, wie sich die Bedingungen in den einzelnen Ländern entwickeln, betont Salcher.

Die Gegner des Wettmonopols sehen sich jedenfalls nach dem EuGH-Urteil in ihrer Haltung bestätigt. "Der Staat muss nach der heutigen Entscheidung das Verhalten von Kunden, die Glücksspiel-Angebote in Anspruch nehmen wollen, mit anderen, geeigneteren und verhältnismäßigeren Mitteln steuern", meint Jan Pommer, Geschäftsführer der deutschen Basketball-Bundesliga und Sprecher des "Bündnis gegen das Wett-Monopol" http://www.kein- monopol.de.

Dagegen erwartet Niedersachsens Lotto-Chef Rolf Stypmann durch das Urteil keine Gefährdung des staatlichen Wettmonopols. Die Casinos Austria, staatlicher Anbieter von Glücksspielen in Österreich, bezeichneten den EuGH-Entscheid gar als "Waterloo für Liberalisierungsbefürworter". "Mit dieser Entscheidung wurde den Schlussanträgen des Generalanwalts, der eine Liberalisierung im Glücksspielbereich angestrebt hat, eine massive Abfuhr erteilt", heißt es in einer entsprechenden Aussendung. (Ende) Aussender: pressetext.austria

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Presseinfo Stanleybet International zu EuGH Urteil Placanica

EuGH erhöht Druck auf Kommission und Mitgliedstaaten, protektionistische Sportwettenregulierungen zu beenden

Gambelli-Urteil bezüglich Dienstleistungsfreiheit für grenzüberschreitende Sportwettenangebote bestätigt

Stanleybet International fordert EU-Kommission und nationale Gesetzgeber zur Durchsetzung der EuGH-Vorgaben auf

Brüssel, 6. März 2007 – Der höchste europäische Gerichtshof entschied heute zugunsten von Stanleybet International, einem der führenden in Großbritannien lizenzierten privaten Sportwettenanbieter, der von den italienischen Behörden daran gehindert wurde, Wetten aus Italien anzunehmen.

Das heutige Urteil im Fall Placanica (C-338/04) stellt fest, dass die italienische Gesetzgebung für Sportwetten keine Maßnahmen beinhalten darf, die „eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit gemäß der Artikel 43 und 49 des EG-Vertrags darstellen.“

Damit bestätigen die Richter das Gambelli-Urteil des EuGH vom November 2003, das in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Sportwettenanbietern eindeutig das Recht zubilligt, ihre Dienstleistung auch in einem anderen Mitgliedstaat zu offerieren. Wie bereits Piergiorgio Gambelli war auch Massimilliano Placanica als Wettvermittler für Stanleybet International tätig.

Adrian Morris, Director Finance und stellvertretender Managing Director von Stanleybet International, kommentierte das Urteil heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Brüssel:

„Wir begrüßen die uneingeschränkte Bekräftigung der mit dem Gambelli-Urteil 2003 festgestellten Grundsätze ebenso wie die explizite Verurteilung der Restriktion privater Wettanbieter durch die italienischen Behörden. Wir rufen die italienischen Gerichte auf, den klaren Maßgaben des EuGH zu folgen und die mit europäischen Prinzipien im Gegensatz stehenden Auslegungen nationalen Rechts auszuräumen. Es ist nun höchste Zeit für die EU- Kommission bestehendes Recht durchzusetzen und für nationale Gesetzgeber dem Richterspruch zu folgen.“

„Wie bereits das Bundesverfassungsgericht erkennt auch der EuGH in seinem Urteil zu Placanica an, dass ein Konzessionssystem einen wirksamen Mechanismus darstellen kann, um die im Sportwettensektor tätigen Anbieter zu kontrollieren.“ Gegenteilig müsse der in Deutschland vorliegende Staatsvertrags¬entwurf zum Glücksspielwesen bewertet werden:

Die Richter stellten zwar fest, dass die Gemeinwohlziele des Staates Einschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit rechtfertigen können, diese aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen müssten. Genau das ist nach Ansicht von Stanleybet bei einem rigiden Monopol, wie es der Vertragsentwurf der Länder vorsieht, sehr fraglich. Daher werde der Staatsvertrag, sofern er von den Länderparlamenten ratifiziert würde, vor dem Europäischen Gerichtshof mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben.

Stanleybet International Ltd Euro RSCG ABC Adrian Morris, Director of Finance Marcus Rügamer



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