News Abo
HELPads



EU-Gerichtshof stärkt die privaten Wettanbieter, diverse Berichte (8 Berichte)



07.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «EU-Gerichtshof stärkt die privaten Wettanbieter, diverse Berichte (8 Berichte)»

OÖN Zitat „Das bestärkt unsere Rechtsauffassung: Wenn ein Wettanbieter im Land A lizenziert ist, darf er auch in Land B anbieten. “Karin Klein Sprecherin bwin

LUXEMBURG. Private Anbieter von Sportwetten dürfen bei der grenzüberschreitenden Vermittlung ihrer Dienste nicht durch nationale Regierungen behindert werden, entschied der Europäische Gerichtshof.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an und stärkt damit die Position privater Wettbanbieter wie etwa bwin.

Demnach dürfen private Anbieter bei der grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten nicht durch die nationalen Regierungen behindert werden.

Solche Beschränkungen könnten zwar wegen sittlicher, religiöser oder kultureller Besonderheiten bzw. zum Schutz vor den negativen Folgen von Spielsucht gerechtfertigt sein, müssten aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen, so der EuGH.

Konkret erklärten die Richter ein italienisches Gesetz für gemeinschaftsrechtswidrig, das Vermittler ausländischer Wetten ohne Konzession und polizeiliche Genehmigung mit Strafe bedroht.

bwin-Aktie legt kräftig zu Der börsenotierte Sportwettenanbieter bwin (früher betandwin), der gleich in mehreren EU- Staaten mit laufenden Verfahren in der Causa konfrontiert ist, sieht sich durch das Urteil bestätigt. "Das Urteil bestärkt unsere Rechtsauffassung: Wenn ein Wettanbieter in Land A lizenziert ist, darf er auch in Land B anbieten", sagte bwin-Sprecherin Karin Klein.

An der Wiener Börse verzeichnete die bwin-Aktie gestern einen enormen Kurssprung - um 8,0 Prozent auf 27 Euro.

Ganz anders die Auffassung der Casinos Austria: Das Urteil erlaube nationale Beschränkungen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit im Glücksspielbereich bis hin zum Verbot von Glücksspielen, hieß es in einer Stellungnahme.

Mit ihrem Spruch erteile der EuGH all jenen "eine klare Absage", die meinten, "eine Konzession in einem EU-Mitgliedsstaat berechtigt dazu, in der gesamten EU Glücksspiele anzubieten". Wörtlich ist von einem "Waterloo für Liberalisierungsbefürworter" die Rede.

Milliardenschweres Geschäft

Im Geschäft mit dem Glück werden in der EU jährlich mehr als 50 Milliarden Euro umgesetzt. Fast ein Viertel davon entfällt auf Deutschland, wo die Branche 2005 mehr als zwölf Milliarden Euro erlöste. So wie Deutschland hat sich auch Österreich ein staatliches Monopol für Glücksspiele gesichert und die Zahl der Anbieter begrenzt. Hunderten Firmen aus Europa und Übersee wird der Zutritt zum Markt verwehrt. bwin sponsert den Fußballclub AC Milan www.nachrichten.at

-------------------------------

EuGH Richter lassen private Sportwetten in Italien zu Deutsches Sportwetten-Monopol gerät ins Wanken Ein am Dienstag über Italien verhängtes Urteil des Europäischen Gerichthofes (EuGH) hat in Deutschland die Forderung nach einem dualen Staatsvertragssystem für Glücksspiele laut werden lassen.

Luxemburg - Die Richter urteilten im so genannten Placanica-Fall, dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen. Vorausgegangen war ein Streit zwischen der italienischen Regierung und privatwirtschaftlichen Wettbürobetreibern, die für ein in England ansässiges Unternehmen Sportwetten vermitteln. Um kriminellen Machenschaften bei Glücksspielen vorzubeugen, hatte Italien die Kapitalgesellschaften von dem Wett-Geschäft ausgeschlossen und Verstöße mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Diese Praxis verstößt dem Urteil zufolge gegen EU-Recht.

Der Richterspruch dürfte nun auch für Deutschland Folgen haben. Private Glücksspielanbieter sagen bereits das Ende des hierzulande geltenden staatlichen Monopols für Sportwetten voraus. Die im Deutschen Lottoverband organisierten privaten Vermittler erklärten am Dienstag in Berlin, der geplante Lotterie-Staatsvertrag sei nach dem EuGH-Urteil Makulatur.

„Die Länder müssen sich endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen“, forderte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Danach würde das Sportwettenrecht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt. Bei Lotto und Lotterien bliebe es dagegen beim Lotteriestaatsvertrag von 2004. Der geltende Staatsvertrag biete ausreichende Instrumente, den Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und Kultur zu sichern.

Unterdessen wies der Chef der Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Friedhelm Repnik, eine unmittelbare Folge des Urteils für das staatliche Wettmonopol in Deutschland zurück. „Das Urteil betrifft die Rechtslage in Italien“, sagte Repnik. Es beziehe sich auch nicht auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 beschlossen hatte. Die Mehrheit der Bundesländer wollte bisher das staatliche Monopol auf Glücksspiele bis Ende 2011 verlängern. Onlineangebote, die vor allem im Sportwetten-Markt populär sind, sollten verboten werden. Damit würde privaten Vermittlern die Geschäftsgrundlage entzogen. Betroffen wäre davon auch der Sport selbst, weil Internet-Wett-Anbieter oft auch als Sponsoren auftreten. dpa, abendblatt.de

----------

EuGH bringt Wettmonopol ins Wanken Ein folgenschweres Urteil: Der Europäische Gerichtshof hat die geltenden Beschränkungen für Glücksspiele in Italien kritisiert. Demnach darf dort eine britische Aktiengesellschaft ihre Wettdienste anbieten. Der Richterspruch könnte auch das deutsche Wettmonopol ins Wanken bringen.

Luxemburg - Die Richter urteilten in Luxemburg, dass auch Aktiengesellschaften bei der Vergabe von Wettkonzessionen zugelassen werden müssen. Das italienische Gesetz, Kapitalgesellschaften von dem Geschäft auszuschließen, verstoße gegen EU-Recht. (Aktenzeichen: C-338/04, C-359/04, C-360/04) Italien verfolgt mit diesem Ausschluss das Ziel, kriminelle Machenschaften bei Glücksspielen zu unterbinden. Im verhandelten sogenannten Placanica-Fall ging es um einen Wettbürobetreiber, der für das in England ansässige Unternehmen Stanley Sportwetten vermittelt. Dagegen klagte die italienische Justiz. Wer gegen die italienischen Vorschriften verstößt, konnte bisher mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Das Urteil könnte Folgen für Deutschland haben. Dort hatten 15 der 16 Bundesländer im vergangenen Dezember einen Staatsvertrag gebilligt, demzufolge Lotterien, Sportwetten und Spielbanken in Deutschland für weitere vier Jahre nur Sache der Länder sein dürfen und private Internet-Angebote weitgehend verboten werden. Seitdem tobt ein heftiger Streit zwischen den Ländern und privaten Wettanbietern, die ihr Geschäft aktuell noch auf Basis alter DDR-Lizenzen betreiben. Der deutsche Wettanbieter Fluxx begrüßte das Urteil. "Das heutige Urteil des EuGH bedeutet faktisch das Ende staatlicher Monopole", hieß es in einer Mitteilung. Aktien von privaten Wett- und Lottoanbietern wie bwin und Tipp 24 sind am Vormittag deutlich gestiegen. bwin legte in Wien am Vormittag um 8,15 Prozent auf 27,34 Euro und Tipp24 in Framkfurt 3,86 Prozent auf 16,15 Euro zu. Auch Fluxx-Titel drehten ins Plus. ase/dpa/Reuters/dpa-AFX

-----------------

EuGH zerschlägt das Glücksspiel-Monopol: Auch Private sollen Konzessionen erhalten www.networld.at • Strafen für Internet-Wettanbieter sind rechtswidrig • Italien betroffen: Auswirkungen auch für Österreich?

Europäische Gerichtshof sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an und stärkt damit die Position privater Wettbanbieter wie etwa bwin. Die Luxemburger Richter betonten in einem mit Spannung erwartetem Urteil zu einem konkreten Fall in Italien, dass ein Mitgliedstaat wegen nicht erfüllter Verwaltungsformalitäten, wie etwa dem Anbieten von Sportwetten ohne entsprechende Konzession in dem betroffenen Land, keine strafrechtlichen Sanktionen verhängen darf, wenn er selbst die Erfüllung dieser Formalität verhindert hat. Lesen Sie weiter....

-------------------------- Glücksspiel: Europäischer Gerichtshof auf der Seite privater Anbieter www.guter-rat.de Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Glücksspiel in Italien könnte auch den deutschen Bundesländern einen Strich durch die Rechnung machen. Denn deren Mehrheit will das staatliche Monopol auf Glücksspiele bis Ende 2011 verlängern und private Onlineangebote weitgehend verbieten, etwa bei Sportwetten. Mit dem Verbot würde privaten Vermittlern die Geschäftsgrundlage entzogen.

Nach Einschätzung des Deutschen Lottoverbandes, dem Zusammenschluss privater Anbieter, macht das Urteil des EuGH den Glücksspielvertrag der Bundesländer hinfällig. Der Vertrag schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Der staatliche Lotto- und Totoblock sieht hingegen keine unmittelbare Bedeutung für sein Wettmonopol.

Dem EuGH lag der so genannte Placanica-Fall (Aktenzeichen: C-338/04, C-359/04, C-360/04) vor. Die italienische Staatsanwaltschaft hatte gegen drei Vermittler von Sportwetten Klage erhoben. Diese verfügten nicht über die nötige Konzession und die polizeiliche Genehmigung der Behörden. Die Vermittler boten in ihren Geschäften dennoch die Möglichkeit an, auf britische Sportereignisse zu wetten. Stanley International, das Unternehmen, für das sie auftraten, gehört zur börsennotierten Stanley Leisure plc. Das italienische Gesetz aber schließt börsennotierte Unternehmen von der Konzessionsvergabe ausdrücklich aus.

Der EuGH erkannte an, dass ein Mitgliedstaat im Kampf gegen das Verbrechen durchaus dem Glücksspielsektor Auflagen bei der Vergabe von Zulassungen machen kann. Diese müssten aber verhältnismäßig sein. Italien verfolgt mit diesem Ausschluss börsennotierter Unternehmen das Ziel, kriminelle Machenschaften bei Glücksspielen zu unterbinden.

Die Richter urteilten, dass Strafrecht zwar grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten sei. Ein EU-Staat dürfe bei der Strafverfolgung aber nicht die garantierten Grundrechte im EU- Recht verletzen. Gegen die drei Vermittler hätte die italienische Justiz also nicht Anklage erheben dürfen.

Die Bundesländer in Detuschland müssten sich nun endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinander setzen, forderte Norman Faber, Präsident des Lottoverbandes. Danach würde das Sportwettenrecht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, neu geregelt; bei Lotto und Lotterien bliebe es dagegen beim Lotteriestaatsvertrag von 2004.

«Das Urteil betrifft die Rechtslage in Italien», sagte der Chef der Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Friedhelm Repnik. Die Toto-Lotto-Gesellschaft in Stuttgart ist derzeit Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Repnik betonte, der EuGH beziehe sich in seinem Urteil auch nicht auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 beschlossen hatte.

---------------------------------- Keine klaren Verhältnisse Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schafft noch längst keine klaren Verhältnisse auf dem deutschen Markt für Glücksspiel und Sportwetten. Doch es gibt den Ländern schon einen ersten Fingerzeig darauf, was bei Klagen gegen das deutsche Modell zu erwarten ist. Lesen Sie weiter.... www.welt.de

--------------------------------

Politiker, beendet das Gerichtstheater JAKOB ZIRM (Die Presse) Die nationalen Glücksspielgesetze hinken dem EU-Recht und der Realität des Internets hinterher. Daher gehören sie geändert. Wenn nach der Verkündung eines Gerichtsurteils beide Parteien die Arme jubelnd in die Höhe reißen, dann ist meistens etwas faul. So auch beim aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Glücksspiel. Wer will, kann aus den 20 Seiten eine Bestätigung des Monopols herauslesen. Genauso gut ist das Urteil als Brandschrift für eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes zu deuten.

Das zentrale Problem ist nicht das butterweiche Urteil des EuGH. Sondern dass sich nationale Regierungen nicht mit der Realität anfreunden wollen. Findige Unternehmen nutzen längst die Möglichkeiten des Internets und die Freiräume des Binnenmarkts, um ihre Glücksspielangebote an den Mann zu bringen. Die trägen Staatsmonopolisten reagieren mit Anzeigen, Klagen und fadenscheinigen Argumenten. Etwa jenem, wonach private Anbieter die Leute in die Spielsucht treiben, staatliche aber nicht. Und die Politik verschließt aus Angst um Steuereinnahmen die Augen und hofft, dass alles beim Alten bleibt.

Das wird es aber nicht. Daher sollte das Glücksspielgeschäft für seriöse und kontrollierte Anbieter geöffnet werden. Dies hat auch bei anderen heiklen Produkten wie Alkohol nicht zu Sodom und Gomorrha geführt. Durch eine kontrollierte Öffnung könnte der organisierten Kriminalität der Riegel vorgeschoben werden, und die Steuereinnahmen blieben im Land .

-------------------------------------------- Meilenstein versus Waterloo

Dietmar Hoscher zum Urteil: „Waterloo für die Liberalisierungsbefürworter.“ © Casinos Austria

Glücksspielmonopol Der Europäische Gerichtshof bezeichnet im „Placanica“-Urteil Strafen gegen Internet-Wettanbieter als EU-rechtswidrig. Die börsenotierte bwin fühlt sich von diesem Urteil bestätigt. Die Casinos Austria AG auch Luxemburg/Wien. Knalleffekt im internationalen Geschäft mit Wetten: Im Fall „Placanica“ kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu dem Schluss, dass Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten EU-rechtswidrig sind.

bwin sieht sich bestätigt Nach Ansicht des EuGH sind Strafandrohungen gegen Tätigkeiten im Glücksspielsektor ohne eine staatliche Konzession grundsätzlich eine Beschränkung der in der EU geltenden Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Solche Beschränkungen könnten zwar wegen sittlicher, religiöser oder kultureller Besonderheiten bzw. zum Schutz vor den negativen Folgen von Spielsucht gerechtfertigt sein, müssten aber dennoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen, betonte der Gerichtshof am Dienstag in dem mit Spannung erwarteten Urteil.

Der börsenotierte Sportwettenanbieter bwin sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung erwartungsgemäß bestätigt: „Das Urteil bedeutet eine weitere wichtige Entscheidung für die Dienstleistungsfreiheit als eine wesentliche Säule der Europäischen Union“, teilte bwin ad hoc mit. Es sei ein „Meilenstein in Richtung Öffnung des europäischen Glücksspielmarktes“, titelte man in der Aussendung: „Staatliche Monopole, die schon bisher nicht gemeinschaftskonform waren, sind nach diesem Urteil nicht mehr zu halten“, erwartet sich der private Wettanbieter mittelfristig faire Konkurrenzverhältnisse für private und staatliche Wettanbieter.

Zusage vs. Absage Auch die Europäische Vereinigung der Wettenanbieter (EBA) fühlt sich durch das EuGH- Urteil gestärkt. Das Urteil sei ein Anfang und „positiv“, weil es verschiedene Probleme aufgreife und letztlich für alle EU-Länder gelte, meinte EBA-Sprecher Torbjörn Ihre in einer ersten Stellungnahme: „Wir hoffen, dass damit die Strafverfolgungen aufhören“, so Ihre. Seitens der Casinos Austria interpretiert man das „Placanica“-Urteil ein wenig anders: „Nationale Beschränkungen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit im Glücksspielbereich bis hin zum völligen Verbot von Glücksspielen sind zulässig“, teilte Casinos-Vorstandsdirektor Dietmar Hoscher in einer Aussendung mit. Er spricht gar von einem „Waterloo der Liberalisierungsbefürworter“: „Eine klare Absage erteilt der EuGH all jenen, die vermeinen, dass eine Konzession in einem EU-Mitgliedsstaat dazu berechtigt, in der gesamten EU Glücksspiele anzubieten“, schließt Hoscher seine Interpretation.



Über Glücksspielrecht Newsübersicht:

Casinos.ch ist die Gaming & Entertainment-Plattform der Schweiz und mit über 20 Informationsportalen und rund 100 Internetnamen (Domains) das grosse News- und Pressenetzwerk der Casino- und Glücksspielszene in Europa.

Aktuelle News, Interviews, Fotos und spannende Stories - direkt und live aus den Schweizer Casinos, der Spielbankenszene Deutschlands, über das monegassische Casino von Monte Carlo, weitere Casinos aus ganz Europa und der ganzen Welt finden Sie auf www.casinos.ch. Und last but not least natürlich auch aus der Sin City 'Las Vegas'.

Die Informationen sind unterteilt in die Bereiche Casino-Informationen, aktuelle News, Events, Jackpot und Tournament-Informationen, Fotogalerien, Live-Berichte und Interviews sowie ein täglich wechselndes Glückshoroskop.

Top-Brands: - www.casinos.ch CH-Casino-Plattform - www.swisspoker.ch Poker-News - www.casinopersonal.ch offene Stellen - www.nightlife.ch Ausgangs-Informationen



--- Ende Artikel / Pressemitteilung EU-Gerichtshof stärkt die privaten Wettanbieter, diverse Berichte (8 Berichte) ---


Weitere Informationen und Links:

 Weitere Nachrichten der Gaming-Branche







A. Vogel Bio Herbamare 3x10g

CHF 4.35
Coop    Coop

A. Vogel Bio Kelpamare

CHF 4.85
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz

CHF 4.75
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz

CHF 3.40
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz

CHF 14.90
Coop    Coop

A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy

CHF 6.45
Coop    Coop

Alle Aktionen »

13
14
20
22
32
40
6

Nächster Jackpot: CHF 27'200'000


3
5
19
21
49
1
10

Nächster Jackpot: CHF 103'000'000


Aktueller Jackpot: CHF 2'064'285