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PARR: Nach EuGH Entscheidung zu Sportwetten jetzt einen europakonformen Staatsvertrag vorlegen



08.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «PARR: Nach EuGH Entscheidung zu Sportwetten jetzt einen europakonformen Staatsvertrag vorlegen»

BERLIN. Anlässlich der Verkündung des Sportwett-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die heutige Entscheidung des EuGHs im Fall Placanica. Der protektionistische Ansatz Italiens wurde damit entschieden zurückgewiesen. Damit bestätigt der EuGH die seit langem vertretene Position der FDP. Gleichzeitig handelt es sich auch um ein deutliches Signal an Deutschland: Ein europakonformer Staatsvertrag muss nun vorgelegt werden.

Die geplante Umsetzung des vorliegenden Entwurfes eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom Dezember 2006 sollte nun in weite Ferne gerückt sein. Dieser neue Staatsvertrag, der von den Ministerpräsidenten ausgehandelt wurde, liegt noch bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung. Die Kommission wird das heutige Urteil nicht unberücksichtigt lassen können. Die im Staatsvertragsentwurf enthaltenen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken wurden auch im Rechtsgutachten von DFB und DFL vor einigen Tagen deutlich hervorgehoben.

Die Europäische Kommission, der EuGH, das Bundeskartellamt und viele Politiker stehen bereits für eine Öffnung des Sportwetten-Marktes. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine Kehrtwende, um die verlorene Zeit gut zu machen: der geltende Staatsvertrag muss Ende des Jahres durch einen neuen ersetzt werden.

Die 15 Ministerpräsidenten, die den Staatvertrag im Dezember lediglich „zustimmend zur Kenntnis“ genommen haben, sollten endlich ihren sturen Alleingang beenden und dem Vorbild ihres Kollegen Peter Harry Carstensen (CDU) folgen: heute wird in Schleswig- Holstein ein alternatives Modell zu einem dualen Staatsvertrag vorgestellt.

Es liegen genügend Modelle auf dem Tisch, sie müssen endlich bei den Überlegungen der Ministerpräsidenten berücksichtigt werden. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2006 ist die Zulassung privater Anbieter ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat einen ausreichenden zeitlichen Rahmen bis zum 31.12.2007 ermöglicht.



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