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Bis auf weiteres keine neuen Spielbanken in der Schweiz



10.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Bis auf weiteres keine neuen Spielbanken in der Schweiz»

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Medienmitteilungen, EJPD, 09.03.2007

Bern. Heute hat der Bundesrat entschieden, dass in den nächsten drei Jahren keine neuen Spielbankenkonzessionen erteilt werden. Der Bundesrat hält fest, dass die bisherige Beobachtungszeit nicht ausreicht, um schlüssige Aussagen über die Ausweitung der Spielbankenlandschaft oder Veränderungen von Konzessionen zu machen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hatte vom Bundesrat den Auftrag erhalten, ihm nach Ablauf von 5 Jahren über die Erfahrungen mit dem Spielbankenbetrieb und dem Spielbankengesetz zu berichten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass der schweizerische Spielbankenmarkt als gesättigt erscheint. Er stellt jedoch auch fest, dass die bisherige Beobachtungszeit nicht ausreicht, um schlüssige Empfehlungen für eine Ausweitung der Spielbankenlandschaft, eine Veränderung der Konzessionskategorien oder auch die Beibehaltung des status quo für die Dauer der laufenden Spielbankenkonzessionen zu unterbreiten. Namentlich ist kein zuverlässiges Urteil darüber möglich, wie sich der Spielbankenbetrieb hinsichtlich Spielsucht und anderer sozialschädlicher Folgen ausgewirkt hat.

Der Bundesrat hat gestützt auf den Bericht entschieden, dass bis auf weiteres keine neuen Spielbankenkonzessionen erteilt werden und auch keine Gesuche für Änderungen der Konzessionskategorie entgegengenommen werden. Er hat die ESBK beauftragt, ihm im Jahre 2009 nochmals Bericht über die Situation zu erstatten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Die ESBK analysiert in ihrem Bericht auch, inwiefern die Ziele der Spielbankengesetzgebung erreicht wurden. Sie kommt zum Schluss, dass dies weitgehend der Fall ist; insbesondere, was den Schutz des Spielpublikums sowie die Verhinderung der Kriminalität, namentlich auch der Geldwäscherei betrifft. Die fiskalpolitischen Erwartungen wurden ebenfalls erfüllt beziehungsweise übertroffen.

In Teilbereichen sieht der Bundesrat Verbesserungsmöglichkeiten. Er beauftragte das EJPD unter anderem zu prüfen, ob das Verbot von Online-Spielen aufgehoben und wie dieser Markt geregelt werden sollte. Gegenstand einer weiteren Überprüfung ist auch eine Anpassung der Steuersätze für Spielbanken. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, die Grundlagen der Besteuerung des Bruttospielertrages der Spielbanken zur besseren Ausschöpfung des Steuerpotentials zu überprüfen. Das EJPD wird insbesondere eine Annäherung der beiden Casinotypen A und B prüfen.

Im Jahre 1993 wurde das Spielbankenverbot in der Bundesverfassung aufgehoben. Auf Grundlage der neuen Verfassungsbestimmung wurde das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken erlassen, das am 1. April 2000 in Kraft getreten ist. In Umsetzung dieses Gesetzes und seiner Verordnungen konzessionierte der Bundesrat in der Folge 21 Spielbanken, die im Zeitraum von Juli 2002 bis November 2003 ihren Betrieb aufnahmen. Die Spielbanken in Arosa und Zermatt haben mittlerweile ihren Betrieb wieder eingestellt. Die aktuelle Casinolandschaft besteht somit aus 19 Spielbanken.

Weitere Auskünfte: Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 (0)31 323 12 05, Livio Zanolari, Generalsekretariat EJPD, T +41 (0)31 322 40 90, E-mail



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