10.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Neues Gutachten: Staatsmonopol für Sportwetten»
Egon Stengl (Quelle: DOSB Presse) (09.03.2007) - Das im Glücksspiel-Staatsvertrag vorgesehene Staatsmonopol für Sportwetten sei mit der im Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit unvereinbar. Siehe Kommentar unten!
Zu dieser Bewertung kommt ein umfangreiches Rechtsgutachten, das Prof. Rupert Scholz (Berlin) und Prof. Clemens Weidemann (Stuttgart) für den Deutschen Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga erstellt haben. Wie es in der l76seitigen Expertise heißt, werde der Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, den die Ministerpräsidenten am 14. Dezember 2006 beraten haben, auch nicht den Vorgaben des Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März letzten Jahres gerecht, "weil sich die Länder bislang jedweder Stellungnahme zu der im Vorfeld zu klärenden Grundsatzfrage enthalten haben, ob das Ziel einer wirksamen Suchtbekämpfung nicht auch bzw. in verhältnismäßiger Weise über eine regulierte Zulassung privater Anbieter erreicht werden könnte".
Mit dem neuen Staatsvertrag würden Kommerzielle komplett vom Markt gedrängt, rügen die beiden Rechtswissenschaftler. Dabei seien die privaten Anbieter von Sportwetten und die gewerblichen Vermittler von Glückspielen durch die im Artikel 12 des Grundgesetzes verankerte Berufs- und Gewerbefreiheit geschützt. Mit ihrem Beruf und Gewerbe ständen sie unter speziellem Schutz unserer Verfassung. Weiter heißt es: Überdies verletze der Vertragsentwurf auch die Grundrechte von Fußball-Vereinen der 1. und 2. Bundesliga sowie anderer Vereine des Amateur- und Profisports. Der Staatsvertrag greife verfassungswidrig in das Recht der Sportveranstalter auf wirtschaftliche Verwertung ihrer beruflich- gewerblichen Leistung ein, wenn er diesen wettwirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten entziehe und den gesamten Wettbetrieb einem staatlichen Monopolsystem unterstelle, "ohne dass die staatlichen Anbieter im Gegenzug verpflichtet werden, den Vereinen und Sportveranstaltern den wirtschaftlichen Nutzen ihrer privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen zu vergüten".
Es sei ebenso eine Beschränkung der freien Berufsausübung, den Vertrieb von Sportwetten und anderer Glücksspiele über das Internet zu verbieten. "Ein totales Verbot dieser bislang genutzten Vertriebswege geht bei privaten Anbietern weit über die Grenzen dessen hinaus, was aus Gründen der Suchtbekämpfung zu rechtfertigen ist", schreiben die beiden Juristen. Dies sei faktisch ein Marktausschluss privater Anbieter. Die Gutachter kommen weiterhin zu der Einschätzung, dass bei der Fortschreibung des staatlichen Wettmonopols "fiskalpolitische Regelungszwecke" weiterhin im Vordergrund gestanden hätten. Nur ein System, das auch private Anbieter zum Wettgeschäft zulässt, werde in verhältnismäßiger Form "den zu wahrenden Gemeinwohlbelangen" gerecht. Bisher hätten die Ministerpräsidenten nicht dargelegt, welche Gründe es gebe, dass "ein rigoroser Ausbau des Ländermonopols bei gleichzeitiger Vernichtung der vorhandenen privaten Wettwirtschaft... exekutiert werden soll".
Zudem rügen die beiden Rechtswissenschaftler eine Verletzung des EG-Vertrages, weil es in Deutschland keine Gesamtstrategie gebe, Glücksspieltätigkeiten zu begrenzen. Der Bund erwäge bei seiner Zuständigkeit für die Pferdewetten und den Betrieb von Glücksspielautomaten kein "Verwaltungsmonopol", sondern überlasse die Aktivitäten weiterhin dem Markt. Die DDR-Sportwettenerlaubnisse sind laut Gutachten für die Unternehmen bwin, Interwetten, Sportwetten Gera und digibet, die diese Lizenzen erworben haben, weiterhin bundesweit wirksam.
Kommentar Naiv gefragt: Warum lässt man die privaten Wettanbieter nicht gewähren, lässt ihnen also Berufsfreiheit? Und warum soll der Breitensport geschützt werden? Und warum lässt man dem Fussball nicht die uneingeschränkte Nutzung seiner "Leistungen"? Das wäre doch nicht schlecht - wenn dann eine echte Kostenrechnung dagegen stünde, die ja wiederum den Steuerbürger entlasten könnte. Die Wettanbieter hätten zusammen mit dem Fussball ihren Reibach, der Breitensport weniger Geld für Doping und der Staat als Kassier für die Steuerbürger könnte beachtliche "Kohle machen" durch Kostenersatz für Stadien, Polizei, Strassenbau und Beleuchtung. Und endlich könnten dann Private auch auf Berufsfreiheit als Steuereintreiber pochen - dann Gutenacht Staatswesen. Dafür gäbe es sicher auch Gutachten. © infocomma GmbH
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