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Berlin: EU-Urteil gefährdet deutsches Glücksspielmonopol nicht



12.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Berlin: EU-Urteil gefährdet deutsches Glücksspielmonopol nicht»

Berlin - Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Konzessionsvergabe beim Glücksspiel in Italien gefährdet nach Einschätzung der Berliner Finanzverwaltung nicht das staatliche Monopol in Deutschland. „Wir haben in Deutschland ganz andere Regelungen als in Italien, weil wir uns gar nicht auf Konzessionen an private Anbieter einlassen“, sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung am Dienstag. In Deutschland würden gar keine Konzessionen an private Anbieter von Sportwetten vergeben wie in Italien.

Der EuGH habe aber genau gerügt, dass nicht alle Anbieter gleich behandelt würden, wenn man Konzessionen vergebe. „Bei uns ist das durch das Monopol eindeutig geregelt. Deshalb sehen wir uns durch das Urteil für die deutsche Regelung bestätigt“, sagte der Sprecher.

Der Europäische Gerichtshof erklärte am Dienstag in Luxemburg ein italienisches Gesetz für ungültig, das private Anbieter von der Vergabe von Konzessionen für Sportwetten ausschließt. EU-Staaten dürften im Kampf gegen das Verbrechen durchaus dem Glücksspielsektor Auflagen bei der Vergabe von Zulassungen machen. Diese müssten aber verhältnismäßig sein. Der von Italien verfügte vollständige Ausschluss von Kapitalgesellschaften von den Ausschreibungen für die Konzessionsvergabe gehe aber über das hinaus, „was zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist“.

"Ministerpräsidenten auf richtigem Weg" Auch die Deutsche Klassenlotterie Berlin begrüßte die „klare Entscheidung“ des Gerichtshofes. Dieser habe stets die Position vertreten, dass beim Glücksspiel Beschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit europarechtlich zulässig seien, wenn sie sich an der Spielsuchtprävention ausrichteten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag orientiere sich strikt an dieser Vorgabe. „Der von den Ministerpräsidenten im Dezember 2006 eingeschlagene Weg kann nun konsequent beschritten und weiterverfolgt werden“, teilte Hansjörg Höltkemeier, Vorstand von Lotto Berlin mit. (dpa)



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