22.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «European Lotteries sieht dem Ausgang der Vertragsverletzungsverfahren im Glücksspielsektor zuversichtlich entgegen».
21. März 2007 - Die Europäische Kommission bekräftigte heute offiziell ihre Auffassung, dass die Glücksspielgesetze in Dänemark, Finnland und Ungarn die Regeln des EU- Binnenmarkts verletzen und hat an diese drei Mitgliedstaaten eine sog. begründete Stellungnahme verschickt. Das deutsche, niederländische und schwedische Verfahren bleiben auf der ersten Stufe, während derer die Europäische Kommission Mitgliedstaaten um Information und Stellungnahme bittet. Der Präsident von European Lotteries (EL), Dr. Winfried Wortmann, sagte: “Ich bin zuversichtlich, dass es den EU-Mitgliedsstaaten gelingen wird, die Gültigkeit der getroffenen Regelungen für das Glücksspiel in ihren jeweiligen Rechtsprechungen nachzuweisen. Was uns heute vorgelegt wird, ist die Ansicht der Europäischen Kommission und nicht die endgültige Entscheidung des „Richters“, in diesem Fall des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Erst vor zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof in seinem „Placanica“-Urteil das Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten anerkannt, Glücksspiel (einschließlich Sportwetten) auf nationaler Ebene durch Konzessionierung nur eines oder mehrerer Veranstalter zu beschränken, wenn dies aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie Verbraucherschutz, Vorbeugung von Betrug und Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Glücksspiel sowie der Notwendigkeit zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung, gerechtfertigt ist. In der vergangenen Woche hat der EFTA-Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren, welches von dem EFTA-Pendant der Europäischen Kommission angestrengt wurde, zurückgewiesen und damit explizit das norwegische Glücksspielmonopol bestätigt.“ Dr. Wortmann drückte seine Erwartung aus, dass die Europäische Kommission ihre Einstellung, Glücksspiel aus einer reinen Binnenmarktperspektive zu betrachten, überdenken und in einen “umfassenden Dialog“ mit Mitgliedsstaaten und Lotterien treten werde, welcher die zahlreichen sozialen Implikationen des Glücksspiels, die bereits vom EuGH und darüber hinaus anerkannt worden sind, berücksichtigt.
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