22.03.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Kommission mahnt Dänemark, Finnland und Ungarn zur Beseitigung von Hindernissen für Sportwetten»
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen getroffen, um in Dänemark, Finnland und Ungarn bestehende Hindernisse für das freie Sportwettenangebot zu beseitigen. Nach Prüfung der Stellungnahmen dieser Mitgliedstaaten zu den im April 2006 versandten Aufforderungsschreiben (siehe IP/06/436), mit denen geklärt werden sollte, ob die fraglichen Beschränkungen mit dem in Artikel 49 EG-Vertrag verankerten Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar sind, hat die Kommission dieselben offiziell zur Änderung ihrer Rechtsvorschriften aufgefordert. Nach Auffassung der Kommission sind diese Beschränkungen mit geltendem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, und es wurde nicht nachgewiesen, dass die von den betreffenden Staaten zur Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Zusammenhang mit Sportwetten getroffenen Maßnahmen notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sind. Ferner können die vorhandenen nationalen Anbieter nach Ansicht der Kommission nicht als Organisationen ohne Erwerbszweck betrachtet werden, da für sie strenge jährliche Ertragsziele bestehen und sie ihr breites Glücksspielangebot oftmals über gewinnorientierte Filialen erbringen. Die offiziellen Aufforderungen ergehen in Form von so genannten „mit Gründen versehenen Stellungnahmen“, die die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag darstellen. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Hintergrund
Anlass für den Entschluss der Kommission zur Prüfung der Vereinbarkeit der fraglichen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht gaben – neben eigenen Erkenntnissen – Beschwerden mehrerer Dienstleistungsunternehmen. Diese Beschwerden beziehen sich auf Beschränkungen des Angebots von Sportwetten, indem beispielsweise von Anbietern eine staatliche Konzession oder Lizenz selbst dann verlangt wird, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat ordnungsgemäß zugelassen sind. in einigen Fällen reichen die Einschränkungen bis zum Verbot der Werbung für Dienstleistungen oder der Teilnahme von eigenen Staatsangehörigen an solchen Wetten.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) so erfolgen, „dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen“. Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, den Zugang seiner Bürger zum Spiel zu vermindern, wenn er sie gleichzeitig dazu anreizt und ermuntert, an staatlichen Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen.
Aktuelle Informationen zu allen anhängigen Vertragsverletzungsverfahren stehen Ihnen auf folgender Website zur Verfügung: http://ec.europa.eu/community_law/eulaw/index_en.htm
Quelle: Pressemeldung der Europäischen Kommission
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Sportwetten: Brüssel geht gegen Dänemark, Finnland und Ungarn vor
Um Hindernisse auf dem Markt für Sportwetten zu beseitigen, geht die EU-Kommission weiter gegen drei Staaten vor. Die EU-Behörde sendete am Mittwoch an Dänemark, Finnland und Ungarn verschärfte Mahnschreiben. Sollten diese Länder ihre Beschränkungen binnen zwei Monaten nicht plausibel begründen können, droht ihnen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Vertragsverletzungsverfahren
Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, sagte auch über die Fortsetzung entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und die Niederlande habe die Kommission entschieden. Beide Fälle sollen ausgeweitet werden. Wegen Änderungen der Bestimmungen in beiden Ländern werde die Kommission aber erst später ein zweites Mahnschreiben an beide Länder richten. Über Schweden, gegen das die EU-Kommission ebenfalls wegen der dortigen Sportwetten-Bestimmungen ein Verfahren eingeleitet hat, sei noch keine Entscheidung getroffen worden.
Glücksspielmarkt
Drewes betonte, die Staaten hätten zwar freie Hand bei der Gestaltung von Vorschriften auf diesem Glücksspielmarkt. Sie dürften aber dabei nicht diskriminierend und unverhältnismäßig vorgehen. Dies sei durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall "Placanica" bestätigt worden.
Der Vorstand des börsenotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin, Norbert Teufelberger begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. "Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen", erklärte er in einer Aussendung.
In Österreich
In Österreich sind Sportwetten bereits weitgehend liberalisiert. Über ein anderes Verfahren gegen das österreichische Glücksspielgesetz werde nicht vor Juni oder Juli entschieden, hieß es in Kommissionskreisen. Die EU-Behörde hatte im Oktober ein Mahnschreiben an Österreich gesendet, in dem sie vor allem Rechtsvorschriften anprangert, die Werbung für in anderen EU-Staaten zugelassene und niedergelassene Spielbanken verbieten. Weiters kritisierte die Brüsseler Behörde, "dass die Sorgfaltspflicht der Spielbanken, die zum Schutz österreichischer Glücksspielteilnehmer vor übermäßigen Spielverlusten durch die betreffenden Rechtsvorschriften begründet wird, für ausländische Spieler nicht gilt."(APA)
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