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Tätigkeiten der ESBK im Jahr 2013



03.07.2014, Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zieht in ihrem Jahresbericht eine positive Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2013. Nebst ihren Aufgaben als Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde beschäftigte sich die Kommission unter anderem auch mit dem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über Geldspiele.

Medienmitteilungen, ESBK, 26.06.2014


Das Sekretariat führte im Berichtsjahr mindestens je zwei ordentliche Inspektionen bei sämtlichen 21 Spielbanken durch. Überprüft wurde zum einen die Umsetzung der Sozialkonzepte sowie die Einhaltung der Vorschriften der Geldwäschereigesetzgebung. Zum anderen erfolgten insbesondere Kontrollen des Betriebs der Tischspiele und der Glücksspielautomaten.

Im Bereich der Strafverfolgung des illegalen Spiels wurden 2013 wurden 115 Straffälle neu eröffnet; davon betrafen rund 90 Prozent illegale Spielangebote in Form von Computer- Stationen in öffentlichen Einrichtungen, insbesondere in Restaurants. Die ESBK konnte in 180 Verfahren insgesamt die Untersuchungen abschliessen.


2013 erzielten die Spielbanken einen Bruttospielertrag (BSE) von 746,2 Millionen Franken. Der BSE konnte sich im Vergleich zu den Vorjahren stabilisieren. Dieser Umstand ist grösstenteils auf die Eröffnung der zwei neuen Spielbanken in Zürich und Neuenburg Ende 2012 zurückzuführen.


Aus der eingenommenen Spielbankenabgabe kann die ESBK der AHV 305 Millionen Franken entrichten. 51,5 Millionen Franken gingen an die Standortkantone von B-Spielbanken.


Kontakt / Rückfragen

Jean-Marie Jordan,

Eidg. Spielbankenkommission,



Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:

Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.

Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.

Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Tätigkeiten der ESBK im Jahr 2013 ---


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