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Schlag gegen Glücksspielmonopol



06.06.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Schlag gegen Glücksspielmonopol».

Efta-Richter bezweifeln, dass Norwegen die Spielsucht bekämpft

Wien – Zwei aktuelle Urteile des Efta-Gerichtshofs zum norwegischen Glücksspielmonopol fügen sich äußerlich betrachtet nahtlos in die Reihe der EuGH-Entscheidungen "Gambelli" und "Placanica" ein. Doch in seinen Urteilsbegründungen hat das Gericht deutlicher als sein großer Bruder die Glücksspielmonopole in Europa infrage gestellt. So hat der Gerichtshof im März zwar den Ausschluss privater Glücksspielautomatenbetreiber in Norwegen als legitimes Mittel gegen die Spielsucht bestätigt und eine Klage der Efta-Überwachungsbehörde abgewiesen. Aber der Gerichtshof sprach dabei vom "Sonderfall" der Spielautomaten, bei denen er ein besonders hohes Suchtpotenzial ortet.

Monopole "kein Schutz gegen Spielsucht" Ein zweites, erst vergangene Woche ergangenes Urteil betrifft das breitere Glücksspiel- und Wettmonopol, das vom britischen Wettanbieter Ladbrokes angefochten wurde (Rechtssache E-3/06). Auch dieses Urteil bestätigte die Möglichkeit der Nationalstaaten, zur Prävention der Spielsucht private Anbieter aus dem In- und Ausland auszuschließen. Doch dafür müsse sich in den Gesetzen "das Bemühen um tatsächliche Verminderung von Gelegenheiten zum Spiel wiederfinden", erklärten die Richter. Staatsmonopole seien kein wirksamer Schutz gegen Spielsucht, wenn sie selbst keinen Einschränkungen unterliegen. Das norwegische Staatsmonopol diene vor allem als gute Einnahmequelle und sei deshalb unzulässig, deutete der Präsident des Efta-Gerichtshofs, Carl Baudenbacher, bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Glücksspiel vergangene Woche in Wien an. Das aber verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit im EWR.

"Signal" Ob die norwegischen Gerichte, die nun zu entscheiden haben, dies ebenso sehen, bleibt offen. Baudenbacher sieht in seinem Urteil jedenfalls ein Signal für den EuGH. Denn die Efta-Richter hätten in beiden Fällen tausende Dokumente studiert und sich viel intensiver mit einem nationalen Glücksspielmarkt beschäftigt als je zuvor der EuGH. Einige Kritikpunkte an Norwegens Praxis, vor allem das riesige Werbebudget des staatlichen Anbieters Norsk Tipping, dürften genauso für manche EU-Staaten zutreffen – darunter auch Österreich. (Eric Frey, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6./7.6.2007)



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