11.06.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Spielbankenabgabe - Land gewinnt vor Staatsgerichtshof»
HANNOVER. "Ich freue mich, dass der Niedersächsische Staatsgerichtshof die Rechtsauffassung der niedersächsischen Landesregierung bestätigt hat", kommentierte Finanzminister Hartmut Möllring heute in Hannover das Urteil zur Spielbankenabgabe.
"Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung auch einen wichtigen Beitrag für das grundsätzliche Verständnis der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen geleistet", so Möllring weiter.
Die Spielbankgemeinden Bad Bentheim, Bad Harzburg, Bad Pyrmont, Bad Zwischenahn, Borkum, Hannover, Norderney, Osnabrück, Seevetal und Wolfsburg hatten im Dezember 2005 Kommunalverfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof erhoben. Sie forderten darin eine Beteiligung an der dem Land zufließenden Spielbankenabgabe. Die Kommunen begründeten ihr Anliegen in erster Linie damit, dass ihnen Einnahmen entgingen, da die in ihrem Gemeindegebiet befindlichen staatlichen Spielbanken aufgrund der Spielbankenabgabe von der Gewerbesteuer sowie anderen örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern befreit seien. Der von ihnen geforderte Anteil an der Spielbankabgabe sollte als Kompensation dienen.
Der Staatsgerichtshof konnte sich in seinem heutigen Urteil dieser Auffassung nicht anschließen, sondern bestätigte die Rechtsauffassung der niedersächsischen Landesregierung. Danach haben die Spielbankengemeinden wie alle Kommunen ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf eine angemessene Finanzausstattung. Darüber hinaus besteht jedoch kein Anspruch, einen Anteil an der Spielbankenabgabe zu erhalten. Die Angemessenheit ihrer bisherigen Finanzausstattung war im Rahmen des Verfahrens auch von den Spielbankengemeinden selbst nicht in Zweifel gezogen worden.
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