12.06.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Zweiter Blauer Brief der Europäischen Kommission vom 14.05.2007».
Mit einem zweiten Blauen Brief vom 14.05.2007 hat die Europäische Kommission inzwischen auf den Glücksspielstaatsvertragsentwurf reagiert. Sie hatte sich mit Schreiben vom 21.03.2007 bereits dahingehend geäußert, daß das im Glücksspielstaatsvertragsentwurf vorgesehene Internet gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Nur dieses hat formal den Gegenstand des Notifizierungsverfahrens gebildet, weil allein die auf das Internet bezogenen Regelungen notifizierungspflichtig sind.
Mit weiterem Schreiben vom 14.05.2007 hat die Kommission nunmehr darauf aufmerksam gemacht, daß der Glücksspielstaatsvertragsentwurf darüber hinaus Bedenken im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Auszahlung von Gewinnen begegne. Wenn andere Mitgliedsstaaten bereits eine Genehmigung erteilt hätten, dürfe das Glückspiel nicht von vornherein als rechtswidrig betrachtet und die Auszahlung von Gewinnen gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 4 untersagt werden. Beanstandet werden weiter diverse Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 1, 3 und 4, was von der Kommissioon im einzelnen begründet wird. Schließlich beanstandet die Kommission die Beschränkungen der Vertriebswege, weil die Zahl der Annahmestellen nicht reduziert wird. Schließlich wird aufgezeigt, daß der notifizierte Entwurf auch mit den EG-Wettbewerbsregeln unvereinbar sei. Die Bundesregierung wird gebeten, binnen zwei Monaten ihren Standpunkt zu übermitteln.
Die Beanstandungen kommen für die deutschen Bundesländer und den Deutschen Lotto- Totoblock ungelegen. Das Schreiben ist deshalb bisher selbst auf Kabinettsebene in den Bundesländern unbekannt. Nach dem geltenden LottStV, in den die Kommission bereits im Vertragsverletzungsverfahren eingreift, ist nun damit auch der Glücksspielstaatsvertragsentwurf ins Visier der Kommission geraten. Wohl deshalb ist das Schreiben bisher selbst auf Kabinettsebene hin unbekannt. Die Staatskanzleien haben es zum Teil nicht einmal ihrem eigenen Ministerpräsidenten mitgeteilt. Weder andere Kabinettsmitglieder, noch die Fraktionen sind darüber unterrichtet. Offenbar wird die Brisanz für die Beschlußfassung über den Staatsvertrag und die Einleitung des Ratifizierungsverfahren in den Staatskanzleien wohl gesehen.
Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert Redeker Sellner Dahs & Widmaier Dr. Ronald Reichert Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Mozartstraße 4-10 53115 Bonn Tel.: +49 / 228 / 72 62 5-128 Fax: +49 / 228 / 72 62 5-99 reichert@redeker.de www.redeker.de
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