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Glücksspiel-Monopol: Brüssel erhöht Druck auf Länder



25.06.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspiel-Monopol: Brüssel erhöht Druck auf Länder»

Wettbewerb. Die EU fordert die Öffnung des Sportwetten-Marktes.

Wien/Berlin (red./Reuters). Im seit Monaten schwelenden Streit um staatliche Glücksspiel- Monopole hat die EU-Kommission den deutschen Bundesländern nun ein Kompromissangebot unterbreitet: Das Monopol der Länder für die Vergabe von Lizenzen bei Lotto und Toto und anderen Glücksspielen bleibe unangetastet, sofern die Märkte für Sportwetten privaten Anbietern geöffnet werden. Das berichtet „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Ein derartiger Weg würde auch dem laufenden Rechtsverfahren ein Ende setzen.

Hoffnung für Bwin & Co. Auch Wettanbieter wie Bwin hatten sich jüngst dafür ausgesprochen, das Lotto-Geschäft unter staatlicher Regie zu belassen und dafür Sportwetten, Spielbanken und Poker reguliert freizugeben. Bwin hatte seine Sport-Sponsoringaktivitäten in Deutschland zum größten Teil eingestellt, weil mehrere Gerichte die Werbung für Glücksspiel verboten hatten. Das Unternehmen droht den deutschen Bundesländern mit hunderten Millionen Euro Schadenersatzforderungen wegen entgangener Geschäfte, falls es zu keiner Einigung kommen sollte.

Ein heftiger Streit tobt in derselben Sache auch in Österreich. Die zwölf Casino- Lizenzen sowie die Lotterien-Lizenz werden von den Casinos Austria gehalten. Neu vergeben werden die Lizenzen 2012. Die Casinos Austria verstärken bereits ihre Anstrengungen, das Monopol zu verteidigen. Mit dem Argument, dass nur das Monopol adäquat vor Spielsucht schütze und eine Liberalisierung den Bund Steuereinnahmen kosten würde. Neu in den Markt drängende Anbieter können diese Argumentation nicht nachvollziehen. Sie wollen keinen völlig freien, sondern einen streng reglementierten Glücksspielmarkt mit transparenten Regeln und Auflagen. Der Staat sollte das Monopol auf die Vergabe von Lizenzen haben, die Casinos Austria aber nicht das Monopol auf Erhalt sämtlicher Lizenzen, so die Argumentation.

In Deutschland erhielten alternative Wettanbieter Rückenwind durch ein Gerichtsurteil: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Weigerung staatlicher Lottogesellschaften, mit privaten Vermittlern zusammenzuarbeiten, eine unerlaubte Wettbewerbsbeschränkung sei. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2007)



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