25.06.2017, Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 22.06.2017, Die ESBK beurteilt die Tätigkeit der
Spielbanken im Jahr 2016 insgesamt erneut positiv. Sie stellte fest, dass die vom
Gesetzgeber strukturierten Ziele erreicht wurden, insbesondere was den Sozialschutz
angeht. Diese Feststellung basiert hauptsächlich auf der Auswertung der
Inspektionsergebnisse.
Die Casinos erzielten 2016 einen Bruttospielertrag (BSE) von 689,7 Millionen Franken. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Spielbanken realisierten nach einem steten Rückgang seit 2007 zum ersten Mal eine leichte Steigerung des BSE. Erneut wurde der BSE auch 2016 hauptsächlich durch Glücksspielautomaten generiert. Aufgrund des Automatenspiels wurden 556,6 Millionenerzielt.
Die Spielbanken entrichteten insgesamt eine Spielbankenabgabe in der Höhe von 323,3 Millionen, was einer Erhöhung der Steuereinnahmen von 3,2 Millionen im Vergleich zum Vorjahr entspricht (+ 1 ). Hiervon gingen 275,9 Millionen an den Ausgleichsfonds der AHV (+1,05 ), währenddem die Standardkantone der B-Casinos insgesamt 47,3 Millionen vereinnahmen konnten (+ 0,6 %).
Die ESBK eröffnete 162 neue Straffälle wegen illegalen Glücksspiels. Somit ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg festzustellen (129 Fälle im Jahr 2015). Es handelte sich dabei vor allem um den Betrieb von Terminals, mit welchen Glücksspiele in öffentlichen Lokalen angeboten werden.
Die ESBK hat 2016 aktiv bei der Ausgestaltung des zukünftigen Verordnungsrechts mitgearbeitet und die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung des in Zukunft legalen Onlineangebots aufgenommen.
Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission
Jahresbericht der ESBK 2016
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Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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