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Die Lotterie- und Wettkommission blickt auf ihr erstes Geschäftsjahr zurück



26.06.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Die Lotterie- und Wettkommission blickt auf ihr erstes Geschäftsjahr zurück»

Bern (ots) - Die durch ein interkantonales Konkordat per 1. Juli 2006 ins Leben gerufene Lotterie- und Wettkommission (Comlot) existiert nun seit einem Jahr. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde gesamtschweizerisch oder interkantonal durchgeführter Lotterien und Wetten hat die Comlot in diesem Jahr der Swisslos und der Loterie Romande rund 50 neue Lotteriespiele bewilligt. Zudem wurden zahlreiche Dossiers betreffend illegale Aktivitäten, insbesondere betreffend ausländische Lotterie- bzw. Wettangebote im Internet, eröffnet.

Die Kommission setzt sich zusammen aus 5 Mitgliedern, wovon zwei Kommissionsmitglieder aus der Deutschschweiz, zwei aus der Westschweiz und ein Mitglied aus dem Tessin stammen. Die Comlot wurde als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde durch die Kantone eingesetzt und hat zur Aufgabe, den Lotterie- und Wettsektor zu regulieren. Bis am 30. Juni 2006 waren die einzelnen Kantone für diesen Sachbereich zuständig. Das am 1. Juli 2006 in Kraft getretene interkantonale Konkordat hat nun zu einer Harmonisierung und Konsolidierung der kantonalen Kompetenzen geführt.

Im Gegensatz zu den Casinos, die durch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) überwacht werden, unterstehen die Durchführung und die Bewilligung von Lotterien und Wetten in der Schweiz einer kantonalen Kompetenz. Das durch die Kantone nun etablierte System hat mit der Comlot eine Institution geschaffen, die von ihrer Natur her mit der ESBK vergleichbar ist und eine bessere Regulierung des schweizerischen Lotterie- und Wettmarktes garantiert. Es gilt in Erinnerung zu rufen dass die Durchführung von Lotterien und Wetten in der Schweiz verboten ist, solange die Spiele nicht einem gemeinnützigen Zweck dienen und durch die Comlot und die Kantone bewilligt wurden.

Im Jahr 2006 wurde mit Lotterie- und Wettangeboten ein Bruttospielertrag (BSE - entspricht der durch die Spieler eingesetzten Summe abzüglich der bezogenen Gewinne) von CHF 930 Mio. erzielt, was mit dem BSE der Schweizer Casinos vergleichbar ist. Die den Kantonen zugeflossenen Gewinne, welche vollumfänglich für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke eingesetzt werden, betrugen im Jahr 2006 CHF 536 Mio. Bei den in der Schweiz zugelassenen Lotteriegesellschaften handelt es sich um die Swisslos, für die Deutschschweizer Kantone und das Tessin, und um die Loterie Romande, welche in den Westschweizer Kantonen tätig ist. Die Sport-Toto-Gesellschaft konzentriert sich seit Beginn des Jahres 2007 auf die Verteilung der Gelder im Sportbereich. Die vorher von ihr durchgeführten Spiele bzw. Sportwetten werden seither ebenfalls von den beiden vorgenannten Lotteriegesellschaften betrieben.

In den letzten Monaten hat sich die Comlot mit verschiedenen grösseren Dossiers beschäftigt. Ein wichtiges Thema sind die illegalen Glücksspielangebote im Internet. In diesem Bereich hat sich eine Zusammenarbeit der Comlot mit der ESBK aufgedrängt, damit ansprechende Resultate erzielt werden können. Ein anderes Thema von grossem Stellenwert ist die Prävention und die Behandelung der Spielsucht. Die Comlot ermittelt im Rahmen jedes Zulassungsverfahrens für ein neues Lotteriespiel sein Abhängigkeitspotential. Die Kantone erhalten gemäss dem interkantonalen Konkordat von den Lotteriegesellschaften 0,5% der Bruttospielerträge als Spielsuchtabgabe und haben diese entsprechend für die Prävention und die Behandlung der Spielsucht zu verwenden.

Der Sitz der Comlot befindet sich in Bern, wo sie auch über ein ständiges Sekretariat verfügt. Es finden regelmässig ordentliche Kommissionssitzungen statt. Die Comlot hat im Laufe des ersten Geschäftsjahres an verschiedenen europäischen und internationalen Kongressen teilgenommen und konnte so mit diversen Akteuren der Branche wertvolle Kontakte knüpfen. Die Comlot beabsichtigt, ihre Rolle als Regulator des Lotterie- und Wettmarktes in der Schweiz gewissenhaft wahrzunehmen; dies in einer Zeit, in welcher die der Gemeinnützigkeit dienenden Lotteriemonopole in Europa im Brennpunkt der Interessen stehen.

Zusammensetzung der Kommission: Herr Jean-François Roth, Präsident (JU) Herr lic. iur. Werner Niederer, Vizepräsident (AR) Herr Bruno Erni (BE) Herr Professor Jean-Marc Rapp (VD) Herr Dr. Christian Vitta (TI)

ots Originaltext: Lotterie- und Wettkommission Comlot Internet: www.presseportal.ch

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Rund eine Milliarde aus Wetten und Lotterien
Willkommene Finanzspritze für Kantone

Lotterien und Wetten haben im vergangene Jahr 930 Millionen Franken eingebracht. Damit war ihr Bruttospielertrag höher als jener der Spielbanken des Schweizer Casino-Verbands. Die Kantone konnten 536 Lotterie-Millionen für Kultur, Soziales und Sport einsetzen.

Dies teilte die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) mit, die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde über landesweite und interkantonale Lotterien und Wetten. Die 17 dem Schweizer Casino-Verband angeschlossenen Spielbanken hatten einen Bruttospielertrag (Differenz zwischen Einsatz und Gewinn) von 862,3 Millionen.

Gewinnspiele für einen guten Zweck Die Comlot bewilligte im ersten Jahr ihres Bestehens 50 neue Spiele und eröffnete zahlreiche Dossiers zu illegalen Aktivitäten eröffnet, darunter verbotenen Internet- Glücksspielen. In diesem Bereich arbeitete sie mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission zusammen, die die Aufsicht über die Casinos ausübt. Lotterien und Wetten sind in der Schweiz nur erlaubt, wenn sie einem gemeinnützigen Zweck dienen und von der Comlot und den Kantonen bewilligt worden sind. Beim Zulassungsverfahren wird bei jedem Spiel auch dessen Suchtpotenzial ermittelt.

Kontrollbehörde seit einem Jahr aktiv Die fünfköpfige Comlot wurde am 1. Juli 2006 von den Kantonen im Rahmen des internationalen Lotterie-Konkordats als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde eingesetzt. Bis Ende Juni 2006 waren die einzelnen Kantone für diesen Sachbereich zuständig. (sda/kons



Über Swisslotto:

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie ist eine Genossenschaft. Genossenschafter sind die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin. Im Auftrag dieser zwanzig Kantone bietet SWISSLOS Lotteriespiele an - Zahlenlottos (z.B. Swiss Lotto, Euro Millions) und eine ganze Palette von Losen.

Der Reingewinn aus diesen Produkten kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. Nutzniesser sind zum einen die kantonalen Lotterie- und Sport-Toto- Fonds, die damit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Breitensport unterstützen. Zum andern der nationale Sport - namentlich Swiss Olympic und der Schweizerische Fussballverband - der via Sport-Toto-Gesellschaft von SWISSLOS profitiert.

SWISSLOS ist im Auftrag der Sport-Toto-Gesellschaft auch zuständig für die Vermarktung und Durchführung der Sportwetten Toto und Sporttip.

Hotline: 061 284 14 15 (deutsch) 061 284 14 16 (französisch) 061 284 14 17 (italienisch)



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