Tätigkeitsbericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission für das Jahr 2018
01 Juli 2019
| von ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG
Lesedauer: 1 Minute
Pressetitel
Tätigkeitsbericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission für das Jahr 2018
Verfasser / Quelle
Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)
Publikation
01.07.2019 | 09:03 Uhr
01.07.2019, Der Bundesrat hat den Jahresbericht 2018 der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zur
Kenntnis genommen. Die ESBK weist in ihrem Tätigkeitsbericht insbesondere darauf hin, dass der von den
Casinos erzielte Bruttospielertrag und damit auch die Abgaben an die AHV im Vergleich zum Vorjahr
zugenommen haben. Die Anzahl der Strafverfahren, welche die ESBK eröffnete, ist derweil im Vergleich
zum Vorjahr gesunken.
Nachdem im Jahre 2017 der Bruttospielertrag zurückgegangen war, steig er im Berichtsjahr an. Der Bruttospielertrag lag 2018 bei 703,6 Millionen Franken. Die Zunahme beträgt damit gegenüber dem Vorjahr fast 23 Millionen Franken.
Die Spielbanken entrichteten insgesamt eine Spielbankenabgabe in der Höhe von 332 Millionen, was einer Erhöhung der Steuereinnahmen von knapp 15 Millionen im Vergleich zum Vorjahr entspricht (+ 4,7 %). Hiervon gingen rund 285 Millionen an den Bund zugunsten des Ausgleichsfonds der AHV, währendem die Standortkantone der B-Casinos insgesamt 47 Millionen vereinnahmen konnten.
Die ESBK eröffnete 98 neue Straffälle wegen illegalen Glücksspiels.
--- ENDE Mitteilung Tätigkeitsbericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission für das Jahr 2018 ---
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Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) | Publiziert am 01.07.19 | Aktualisiert um 09:03 Uhr
Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
Quellen: