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Sportwettenrecht aktuell 2007-07-16 Recht der Sportwetten und Glücksspiele



16.07.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwettenrecht aktuell, Newsletter zum Recht der Sportwetten, Glücksspiele»

Politischer Kompromiss beim deutschen Glücksspielmonopol?

Nr. 85 vom 15. Juli 2007

Europäische Kommission verspricht Erhalt des Lottomonopols bei Zulassung von Sportwetten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Für das umstrittene deutsche Glücksspielmonopol ist ein politischer Kompromiss denkbar, der zu einer Liberalisierung des Sportwettenangebots führen könnte. Die Europäische Kommission hat nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp erneut bekräftigt, dass sie bei einer Öffnung des Marktes für Sportwetten das staatliche Lottomonopol in Deutschland unangetastet lassen werde. Dies habe das Nachrichtenmagazin "Focus" vorab gemeldet. Es habe sich dabei auf ein Schreiben des EU-Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy an den niedersächsischen FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Bode berufen, nach dem sich das gegen Deutschland im letzten Jahr förmlich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren nur auf Dienstleistungen im Bereich der Sportwetten und nicht auf andere Glücksspiele beziehe. Insbesondere aus den Lotterieangeboten fließen den Bundesländern erhebliche Einnahmen zu, weswegen diese das Monopol sichern wollen.

Das bedeutet laut ddp, dass die EU-Kommission das Verfahren einstellen könne, sobald man sich in der Frage der Sportwetten auf eine zufrieden stellende und europarechtskonforme Verhandlungslösung geeinigt habe. Der Landtagsabgeordnete Bode hatte die EU um eine Stellungnahme zu der geplanten Neuregelung durch den Glückspielstaatsvertrages gebeten, dem die meisten Länderparlamente vor dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2008 noch zustimmen müssen. Eine Neuregelung ist aufgrund des Sportwetten-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erforderlich.

Einen ähnlichen politischen Kompromissvorschlag hatte kürzlich auch das Magazin "Der Spiegel" kolportiert (Nr. 26/2007 vom 25. Juni 2007). Eine offizielle Bestätigung fehlt allerdings bislang. Angeblich sollten Anfang Juli Gespräche zwischen der Kommission und Repräsentanten der deutschen Länder stattfinden.

Die Europäische Kommission hatte den Vertragsentwurf für den Glücksspielstaatsvertrag im Frühjahr in zwei förmlichen Schreiben als klar europarechtswidrig bezeichnet und die Einleitung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens angekündigt. Der geplante Staatsvertrag verstoße insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit. Die deutschen Bundesländer hatten sich davon allerdings unbeeindruckt gezeigt. Selbst das Kabinett von Schleswig-Holstein, das auf die gravierenden europarechtlichen und kartellrechtlichen Probleme des Vertragsentwurfs hingewiesen hatte und den Entwurf bislang ablehnte, hat nunmehr letzte Woche angekündigt, auch den Vertrag unterzeichnen zu wollen. Quelle: ddp, Der Spiegel, Archiv

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Euroforum-Konferenz „Glücksspiel und Sportwetten“ am 22. und 23. Oktober 2007

„Was sollen wir wetten?“ fragt der renommierte Seminaranbieter Euroforum in seiner Einladung zur Konferenz „Glücksspiel und Sportwetten – Aktuelle Rechtslage und neue Geschäftspotentiale“. Diese Konferenz wird am 22. und 23. Oktober 2007 in Wiesbaden – gerade rechtzeitig vor dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands zum 31. Dezember 2007 – Antworten u. a. auf folgende aktuelle Fragen geben:

– Welche Geschäftsmodelle sind auf dem internationalen Wettmarkt erfolgreich? – Wie sehen denkbare deutsche Marktszenarien vor dem Hintergrund einer Liberalisierung aus? – Welche neuen Vertriebswege sind für Wett- und Medienunternehmen von Interesse?

Rechtanwalt Martin Arendts hält den Einführungspräsentation unter dem Titel „Quo vadis Deutschland? – Aktuelle Entwicklungen beim Sportwetten- und Glücksspielrecht“. Herr Dr. Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband spricht zu Besteuerungsmodellen. Herr Irsigler vom Österreichischen Buchmacherverband stellt das österreichische Modell dar. Reden werden des Weiteren Vertreter von privaten Anbietern, wie etwa bwin und FLUXX, sowie der Suchtforscher Prof. Dr. Gerhard Meyer.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem Link: http://www.euroforum.com/ProduktTitel.aspx?pnr=P1102283

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Impressum

Sportwettenrecht aktuell – ISSN 1613-4222 Der Newsletter „Sportwettenrecht aktuell“ wird per E-mail verteilt. Er erscheint jeweils nach Bedarf. Frühere Ausgaben sind unter http://www.wettrecht.de/ sowie http://www.wettrecht.blogspot.com archiviert. Der Bezug ist kostenlos. Für Bestellungen und Abbestellungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion.

Der Newsletter dient der Information über die aktuelle Rechtsentwicklung. Er kann eine umfassende rechtliche Beratung nicht ersetzen.

Herausgeber: Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München) Tel. 0700 / W E T T R E C H T Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: wettrecht@anlageanwalt.de

Redaktion Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (martin.arendts@anlageanwalt.de) (presserechtlich verantwortlich) Rechtsanwältin Alice Wotsch u. a. c/o ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald



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