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Sportwettenbüro schloss nicht freiwillig



23.07.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwettenbüro schloss nicht freiwillig».

RP Karlsruhe stellte einem Oberkircher Betrieb in der Bahnhofstraße eine Untersagungsverfügung zu

23.07.2007 - Oberkirch (rüd). Ein Sportwettenanbieter in der Oberkircher Bahnhofstraße hat nach gut zwei Jahren im Mai 2007 sein Geschäft geschlossen. Grundlage dafür war eine Untersagungsverfügung, die das Regierungspräsidium Karlsruhe zugestellt hat. Die Behörde ist von der Landesregierung Baden-Württembergs beauftragt, landesweit gegen illegales Glücksspiel vorzugehen. Dazu gehören gemäß des Lotteriestaatsvertrages, der dem Staat ein Glücksspielmonopol zuschreibt, auch die Anbieter von Sportwetten.

Die Untersagungsverfügung ging beim Oberkircher Unternehmen Mitte April ein. Bereits zwei Wochen später wurde das Gewerbe abgemeldet. Dies bestätigte Pressesprecher Ulrich Reich von der Stadt Oberkirch. Der Betrieb in der Bahnhofstraße hatte seine Geschäfte im Februar 2005 aufgenommen. Bis April 2007 hatte es in dem Laden zwei Betreiberwechsel gegeben.

Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe in einer Pressemitteilung schreibt, gehe man konsequent gegen illegale Sportwettenanbieter vor. Rund 650 Sportwettenbüros gibt es in Baden-Württemberg. Nahezu sämtlichen Betreibern wurden durch die Behörde ihre illegalen Aktivitäten untersagt. Insgesamt 340 Betreiber stellten daraufhin ihre Tätigkeit ein. Andere beschritten den Klageweg. Inzwischen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nach eigenen Angaben vermehrt festgestellt, dass Betreiber von Wettbüros kurz vor der Durchsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen ihre Betriebe an einen Nachfolger übergeben, »um so vermeintlich einer staatlichen Sanktion zu entgehen«. So wie dies auch in Oberkirch zweimal geschah. Doch könnten die neuen Betreiber schwerlich behaupten, sie hätten nicht gewusst, dass der Betrieb illegal sei, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Wer ein untersagtes Wettbüro übernehme, müsse sehr bald mit dem Besuch eines Vollstreckungsbeamten rechnen. Gegen den Betriebsnachfolger wird in diesen Fällen ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Deshalb sind in Baden-Württemberg inzwischen über 1000 Verfahren anhängig, weil teilweise gleichzeitig gegen Alt- und Neubetreiber ermittelt wird.

Drastische Maßnahmen Tauchen Vollstreckungsbeamte in einem Sportwettenbüro auf, ist sofort ein Zwangsgeld von 10 000 Euro zu zahlen. Wird nicht gezahlt, ist noch zum selben Termin mit Pfändungen bis zur Höhe des Gesamtbetrages zu rechnen. Wird das Wettbüro trotzdem nicht geschlossen, können Wett-Terminals versiegelt werden. »Dieses drastische Vollstreckungsmittel musste bisher jedoch noch nicht ergriffen werden, da sich die Betroffenen spätestens nach der Zahlung von Zwangsgeld zur Aufgabe ihrer illegalen Tätigkeit bewegen ließen«, schreibt das Regierungspräsidium. Quelle: www.baden-online.de



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