15.08.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Dunkle Wolken für Online-Poker, Glücksspiel-Monopol in Deutschland bleibt bis 2012».
Nun ist es passiert. Das deutsche staatliche Glücksspielmonopol wurde doch weiter verlängert. Peter-Harry Carstensen, der Ministerpräsident von Schleßwig Holsteins, hat nun als letztes der deutschen Landesoberhäupter den Staatsvertrag zum Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols unterschrieben. Trotz des früheren und ständigen Hin und Her und dem fast schon sicheren Aus des Vertrages haben sich die Minister nun doch für den Erhalt der Geldquelle entschieden.
Der gesamte Vorgang wurde aber wiederum von großer Kritik aus Richtung der EU-Verwaltung begleitet. Der EU-Binnenmarkt-Kommisar Charlie Mc Creevy droht den Bundesländern nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Der Grund hierfür sei die eindeutige Bevorteilung staatlicher Glücksspielanbieter, wohingegen nicht-staatliche Anbieter das Nachsehen hätten. Schon im April dieses Jahres stellte Günther Verheugen ein Ultimatum, auf welches die deutschen Ministerpräsidenten aber nicht sehr achteten.
Für den Internet-Pokerspieler bedeutet dies erstmal keine Änderung der aktuellen Verhältnisse. Es bleibt weiterhin illegal in Deutschland beim Online-Poker um Geld zu spielen. Eine Besserung dieses Zustands ist frühestens für nächstes Jahr zu erwarten, da dies der erste mögliche Termin für ein Vertragsverletzungsverfahren wäre. Ein solches Verfahren kann sich aber unter Umständen über Jahre hinweg ausdehnen.
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Glücksspiel-Monopol in Deutschland bleibt bis 2012 Lisa Horn Pokernews.com Jetzt ist es also doch passiert, Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen hat als Letzter den Staatsvertrag für den Erhalt des Glückspielmonopols in Deutschland unterschrieben. Somit haben alle Bundesländer zugestimmt.
Dabei sah doch alles schon so rosig aus… ein ständiges Hin und Her schien schon fast das „Aus" für den Vertrag zu bedeuten. Harsche Kritik kommt weiterhin aus der EU, weil dieser Staatsvertrag eindeutig gegen die Dienstleistungsfreiheit des EU-Binnenmarktes verstößt. EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie Mc Creevy droht nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Denn die staatlichen Glücksspielanbieter werden durch den Staatsvertrag weiterhin bevorzugt behandelt während nicht-staatliche Anbieter „außen vor" gelassen werden.
Noch im April stellte EU-Kommissar Günter Verheugen ein Ultimatum zur EU-konformen Überarbeitung des Staatsvertrages und betonte sogar, dass aufgrund des Internetverbotes das Verfahren gegen Deutschland erweitert werden könnte. Im Nachhinein betrachtet haben nicht alle Länder vorschnell zugestimmt, immer wieder äußerten die Länderchefs sich bedenklich zum Entwurf, ein zähes Prozedere seit 2006. Das nützt aber alles nichts meine Herren, wenn dann doch die Unterschrift am Papier steht!
Was heißt das jetzt alles konkret für den Online-Spiele-Markt? Ist das jetzt die deutsche Variante des „Unlawful Internet Gambling Enforcement Act" aus den USA? Nicht ganz, denn Konten werden (noch) nicht eingefroren. Im Prinzip bleibt vorerst alles beim Alten, das heißt, dass es rechtlich gesehen deutschen Bürgern weiterhin verboten ist auf Online-Portalen um Geld zu spielen. Wer sich nicht in Grauzonen bewegen will muss also weiterhin in Spielbanken pilgern. Dennoch stellt sich die Frage: Wer betreibt den Aufwand Millionen von Online-Poker-Kunden zu kontrollieren?
Auch wenn hier die EU der helle Nebelstreif für einen freien Markt im Spiele-Sektor sein könnte – erst nächstes Jahr (2008!) kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Und dieser kann sich über Jahre ziehen – ein teueres Unterfangen für Deutschland, also letztlich wieder für den Steuerzahler.
Wie sinnvoll solche Gesetzte sind, zeigt sich nun auch Schritt für Schritt in den USA. Bill Frist hat immer weniger Stimmen für das UIGEA. Die „Poker Player Alliance" konnte in den letzten Monaten ihren Druck stark erhöhen. Das letzte Wort ist also weder hier noch in den USA gesprochen.
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