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Tippen an Bankterminals bleibt verboten



22.08.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Tippen an Bankterminals bleibt verboten».

Lottospieler in Niedersachsen dürfen ihre Tippscheine künftig nicht an den Kunden- Service-Terminals in den Sparkassen und der NordLB ausfüllen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat Toto-Lotto-Niedersachsen am Montag diesen neuen Vertriebsweg untersagt. Den geplanten Probelauf bei der NordLB in Braunschweig, der bisher rund 300 .000 Euro gekostet hat, stoppte die 10. Kammer im Eilverfahren. „Das ist eine große Enttäuschung“, sagte Toto-Lotto-Geschäftsführer Rolf Stypmann. Für ihn sei es aber nur eine Frage der Zeit, bis sich die technische Entwicklung durchsetze.

Die Lotto-Gesellschaft, an der NordLB und Sparkassen- und Giroverband beteiligt sind, will die Zahl der traditionellen Annahmestellen verringern. Dafür sollen vor allem jüngere Kunden an den landesweit rund 1.200 Bankterminals, an denen sie auch Überweisungen eingeben, ihre Tippscheine ausfüllen können. Das Prinzip ist einfach: Mit ihren EC-Karten müssen sich die Spieler ausweisen. Sie könnten individuelle Zahlen ankreuzen oder die Auswahl dem Computer überlassen, und der Gewinn wird ihrem Konto gutgeschrieben. „Auf diese Weise schließen wir Jugendliche vom Spiel aus“, erläuterte Stypmann. „Außerdem wird der Einsatz auf 500 Euro pro Woche begrenzt.“

Das Innenministerium sieht darin jedoch eine Ausweitung des Vertriebs, die die Wettleidenschaft und Spielsucht fördert: Die Möglichkeit, 24 Stunden in der Anonymität ohne soziale Kontrolle zu tippen, habe eine neue Dimension. Dabei beruft sich das Land auf das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Danach sei eine Ausweitung des Glücksspielangebots bis zur Regelung in dem geplanten Glücksspiel- Staatsvertrag nicht zulässig.

Diese Ansicht vertritt auch die 10. Kammer: Zugelassen sei das Lottospiel nur über die Annahmestellen und – zumindest vorläufig – über das Internet. Der Weg über die Bankterminals bedürfe einer Genehmigung, die das Land versagen könne, stellte der Vorsitzende Richter Werner Reccius fest. Die Berufung ließ die Kammer zu. Diesen Ball will Toto-Lotto aufgreifen: In Österreich beispielsweise liefen 70 Prozent der Einsätze über die Sparkassen, erläuterte Stypmann (Az:10 A 3139/07 ).

Von Jutta Oerding, www.haz.de



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