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Harmlose Spielgeräte? Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Verbot von Fun-Games-Automaten



26.08.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Harmlose Spielgeräte? Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Verbot von Fun-Games-Automaten».

Ein Spielhallenbetreiber im Frankfurter Bahnhofsviertel hatte vor einem Vierteljahr in seinen beiden Spielhallen illegale Glücksspielautomaten, so genannte "Fun-Games" aufgestellt. Bei den Geräten, die wie Geldspielautomaten in Casinos aussehen, soll es sich nach Meinung mancher Automatenhersteller um harmlose Unterhaltungsspielgeräte handeln – schließlich sei keine Barauszahlung von Gewinnen möglich. Tatsächlich können an diesen Apparaten über den Umweg von Punktespeichern satte Gewinne, aber auch hohe Verluste eingefahren werden. So war es Spielern möglich, bis zu 6.000 Euro in der Stunde zu verspielen.

Die nach der Spieleverordnung generell verbotenen Glücksspielautomaten besaßen außerdem keine behördliche Genehmigung und durften deshalb nicht aufgestellt werden. Nachdem die Stadtpolizei in mehreren Spielhallen im Bahnhofsviertel fündig wurde, untersagte das Ordnungsamt den Betrieb der Fun-Games. Das hiergegen eingelegte Rechtsmittel eines betroffenen Spielhallenbetreibers blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte in einem aktuellen Beschluss (Az.: 5 G 1621/07 (3)) in vollem Umfang die Untersagungsverfügung der Stadt Frankfurt am Main.

"Ich begrüße das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes, mit dem nunmehr unmissverständlich bestätigt ist, dass es sich bei den Fun-Games-Automaten eben nicht um harmlose Unterhaltungsspielgeräte handelt", kommentierte Hasso Hass, Leiter des Frankfurter Ordnungsamtes, den Richterspruch. Auch Sicherheitsdezernent Boris Rhein begrüßt die Entscheidung der Frankfurter Richter. "Dies ist ein überaus wichtiger Schritt im Kampf gegen die Spielsucht. Ich habe deshalb mit dem Ordnungsamt vereinbart, dass die Beamten der Stadtpolizei bei ihren Kontrollen von Spielhallen, Gaststätten und anderen Einrichtungen auf die Fun-Games-Automaten ein besonderes verstärktes Augenmerk richten werden", kündigte Rhein an. Erfreulicherweise zeigten die meisten Spielhallen- Betreiber, die bislang vom Ordnungsamt auf die verbotenen Automaten angesprochen wurden, Einsicht und entfernten freiwillig die beanstandeten Geräte.

In Spielhallen und Gaststätten dürfen nur Geld- und Warenspielgeräte aufgestellt werden, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft sind. Die Aufstellung ungeprüfter Gewinnspielgräte ist dort verboten. Die "Fun-Games" verfügten über Geldröhren zum Abrufen von Spieleinsätzen, so genannte "Hinterlegungsspeicher", über die man den Einsatz zurück gewinnen konnte. Der Geldeinsatz wurde in Spielpunkte umgewandelt. Bei Beendigung des Spiels wurde zunächst der Hinterlegungsspeicher wieder bis zum ursprünglich eingezahlten Geldbetrag aufgefüllt. Für überschüssige Punkte warfen die Automaten Token (Spielmarken) aus, die kostenloses Weiterspielen ermöglichten. In der Folgezeit reagierte die Automatenindustrie auf die drohenden Verbote und entfernte die Hinterlegungsspeicher und die Tokenausgabe. Als Gewinn zeigte der Automat Punktestände an, die zum kostenlosen Weiterspielen berechtigen und in manchen Fällen vom Spielhallenpersonal in Geld ausbezahlt wurden.

Die besondere Attraktivität der Geräte resultiert daraus, dass ein bezahltes Spiel mit bis zu fünf Euro Einsatz nur drei Sekunden dauert – gerade für von der Spielsucht Bedrohte ein gefährlicher Kick. Je nach Punktestand war eine Vielzahl an Token zu gewinnen, die gegen Geld unter den Spielern getauscht wurden oder bei "e-Bay" gehandelt wurden. Die möglichen Gewinnaussichten verleiteten manchen Spieler zu Spieleinsätzen von mehreren Tausend Euro am Tag. Erlittene Verluste wurden verdrängt. Über einen Schutzmechanismus, der bei den geprüften Gewinnspielgeräten überhöhte Gewinnerwartungen und vermögensgefährdende Verluste verhindert, verfügen die Fun-Games nicht.

Auch andere Städte untersagten die Aufstellung und den Betrieb derartiger Geräte. Auch die seit 2006 gültige, neugefasste Spieleverordnung verbietet Geräte die einen Rückgewinn von Spieleinsätzen ermöglichen, über eine Risikotaste die Gewinnchancen erhöhen lassen, durch Punktegewinne kostenloses Weiterspielen ermöglichen sowie über eine Highscore-Punkteanzeige verfügen, da anhand dieser Punkteanzeige Gewinnauszahlungen möglich werden. Quelle: http://cms.frankfurt-live.com/



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