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Justizministerin im Glücksspielstreit



28.08.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Justizministerin im Glücksspielstreit».

Staatsanwaltschaften sind über die Anklage in NÖ uneins - Wollen Weisung von Berger

Wien - Das umstrittene "Kleine Glücksspiel" an Automaten in Niederösterreich beschäftigt jetzt auch Justizministerin Maria Berger. Laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins trend steht Berger vor der Entscheidung, ob - wie es die Staatsanwaltschaft St. Pölten es befürwortet - Anklage gegen den Glücksspielkonzern Novomatic wegen Brechens des Glücksspielmonopols erhoben werden soll - oder ob das nicht geschehen soll, wie es die Oberstaatsanwaltschaft Wien vertritt. Hintergrund dieser Auseinandersetzung liefert eine 42-seitige Anzeige, die im März 2007 bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingetrudelt ist. In ihr wirft das Landeskriminalamt NÖ drei zu Novo-matic gehörenden Firmen vor, in Niederösterreich illegales Glücksspiel an Automaten zu betreiben.

"Klar überschritten" Laut Gutachten des Glücksspielautomatenexperten Peter Mares werden im Zuge des Spielablaufs der gesetzlich vorgeschriebene Höchsteinsatz von 50 Cent sowie der Höchstgewinn von zwei Euro "klar überschritten". Die Abfolge der einzelnen Spiele sei - etwa bei den digitalen Würfelspielen - derart rasch, dass nicht von einem Einhalten dieser Grenzsummen ausgegangen werden könne. Vielmehr komme es durch die Kumulierung einzelner Spiele zu "mehreren tausend Euro" Gewinnchance (oder Verlustrisiko) für den Spieler. Auf diesen Umstand hatten seit Beschluss des NÖ-Landesglücksspielgesetzes wiederholt die Landesgrünen hingewiesen, die auch von Verstößen gegen den Jugendschutz (der Standard berichtete) gesprochen hatten.

Die Staatsanwalt St. Pölten folgte der Argumentation des Landeskriminalamts und erhob Strafanzeige. Doch die übergeordnete Behörde in Wien wollte dem nicht folgen. Die im NÖ Landesglücksspielgesetz gewählte Definition, was als "ein Spiel" zu bezeichnen sei, sei unklar, ja "in Zeiten computeranimierter Touchscreens mit mehrfachen Spielebenen" geradezu "naiv". Daher sei ein Verstoß gegen diese Regeln schwer auszujudizieren, meint dort ein juristischer Experte. Jetzt soll die Justizministerin, die sich erst vor Kurzem die Weisungsfreiheit von Staatsanwälten auf die Fahnen geschrieben hat, entscheiden. Von Novomatic-Boss Franz Wohlfahrt kam bisher keine Reaktion. (APA, bri/DER STANDARD, Printausgabe, 27.8.2007)



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