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Das Glücksspiel-Urteil wird im Europäischen Gerichtshof ausgekartelt



30.08.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Das Glücksspiel-Urteil wird im Europäischen Gerichtshof ausgekartelt».

Nördlingen (hum) - Vor gut eineinhalb Jahren eröffnete ein Mann aus dem Ries in Nördlingen ein Wettbüro. Das Ordnungsamt stellte den Gewerbeschein aus, das Landratsamt untersagte den Betrieb, das bayerische Verwaltungsgericht hob die Untersagungserklärung zum Teil auf, wollte die Angelegenheit erst prüfen, der Europäische Gerichtshof entscheidet Ende des Jahres über mehrere ähnliche Fälle in verschiedenen Bundesländern.

Ende September 2005 sprach der Angeklagte beim Nördlinger Ordnungsamt vor, weil er ein Büro für Sportwetten eröffnen wollte. Er verwies auf einen Bekannten, der in Ansbach ein derartiges Büro in Lizenz eines großen österreichischen Wettanbieters führte. Beim Ordnungsamt prüfte man die Angelegenheit und stellte einen Gewerbeschein aus.

Das Landratsamt Donau-Ries sah den Fall anders: Noch im Oktober 2005 teilte ein Mitarbeiter dem Angeklagten telefonisch mit, in Bayern gelte das staatliche Glücksspielmonopol. Ende Mai erging eine schriftliche Untersagungsverfügung, einen Monat später eine weitere schriftliche Verfügung mit Androhung eines Bußgeldes von 5000 Euro, sollte das Büro nicht bis 1. August 2006 geschlossen sein.

Fachanwalt eingeschaltet Der Angeklagte schaltete einen auf Wettbüros spezialisierten Fachanwalt ein. Der stellte einen Eilantrag beim bayerischen Verwaltungsgericht, worauf dieses die Zwangsmittelandrohung aufhob.

Laut Fachanwalt sei das Weiterführen des Wettbüros legal gewesen, solange das Verwaltungsgericht den Vorfall prüfe; dies sei auch mit dem Landratsamt abgesprochen gewesen.

Die Staatsanwältin sah im teilweisen Aufheben der Unterlassungsverfügung keine juristische Grundlage, das Wettbüro weiterführen zu lassen. Die Anweisungen der Behörden seien eindeutig gewesen, so die Staatsanwältin; der Anwalt hielt dagegen, über das staatliche Glücksspielmonopol sei gerichtlich noch nicht entschieden. Der Anwalt bestand auf die Zeugenvernehmung eines Sachbearbeiters vom Landratsamt, weshalb Richterin Roser das Verfahren aussetzte.

Bis das Verfahren wieder aufgenommen wird, dürfte der Europäische Gerichtshof endgültig über das staatliche Glücksspielmonopol entschieden haben. Dann liegt für den vorliegenden Fall eine eindeutige Rechtssituation vor.

Hunderennen nicht live? Ein weiterer Anklagepunkt geriet ins Wanken: Die Hunderennen, auf die man im Wettbüro setzen konnte, und die auf Monitoren gezeigt wurden, sollen nicht live abgelaufen sein. Ein ermittelnder Polizist sagte aus, dieser Verdacht beruhe auf der Aussage eines Wettkunden, wonach die Favoriten der Rennen grundsätzlich verloren hätten - woraus der Wettverlierer einen Betrug witterte. Der Angeklagte erklärte, die Rennen seien über das Wettunternehmen, für das er in Lizenz tätig war, per Internet übertragen worden; er könne letztendlich nicht sicher sagen, dass es Live-Übertragungen waren, ging jedoch davon aus. DVD-Player und DVDs oder ähnliches wurden jedenfalls laut Polizei bei einer Hausdurchsuchung nicht gefunden. www.augsburger-allgemeine.de



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