02.09.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Strafbefehle gegen Glücksspieler».
Prozess vor dem Amtsgericht in Maulbronn: Staatsanwaltschaft ermittelt auf breiter Front gegen Szene in Mühlacker
MAULBRONN/MÜHLACKER. Gegen die Glücksspiel-Szene in Mühlacker wird ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat Glücksspielern Strafbefehle zugestellt. Außerdem läuft gegen den Inhaber eines Spiellokals in der City ein Verfahren.
Mit einer Geldstrafe von 750 Euro kam gestern vor dem Amtsgericht in Maulbronn ein 55- jähriger Angeklagter aus dem östlichen Enzkreis wegen unerlaubtem Glücksspiel davon. Er hatte diesen Strafbefehl mit Hilfe seines Anwalts Reinhold Berg aus Mühlacker angefochten. „Er lässt die Automaten nur ein wenig tackern“, meinte der Verteidiger.
Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass die von ihm genutzten Spielautomaten in einem Lokal in Mühlacker behördlich genehmigt gewesen seien. Außerdem hätten sich die zwölf Automaten mitten im Spiellokal und „nicht irgendwo im Keller oder hinter einem Vorhang“ befunden. „Es ist Aufklärungsbedarf vorhanden“, sagte Anwalt Berg nach Abschluss der Verhandlung zur PZ. Viel zu lange seien die Zustände in Mühlacker behördlich toleriert worden.
Spieler ohne Schuldbewusstsein Der angeklagte Spieler zeigte vor Gericht wenig Schuldbewusstsein, ließ sich im Laufe des Prozesses aber von Amtsgerichtsdirektor Klaus Droxler zur Zurücknahme seines Einspruchs gegen den Strafbefehl bewegen. Droxler zeigte sich bei der Verhandlung entschlossen, angesichts der Einkommensverhältnisse des überführten Spielers sonst eine weitaus höhere Geldstrafe zu verhängen. Staatsanwalt Bernhard Martin stellte hingegen fest, dem Mann aus dem östlichen Enzkreis seien im vergangenen und im diesem Jahr vom Gastwirt des Spiellokals nach Spielen an den „Fun Games“ genannten Automaten mindestens fünfmal Geldbeträge zwischen 50 und 1000 Euro ausgezahlt worden. Das hätte dem Stammgast spätestens als strafbar erscheinen müssen. Die meisten Zahlungen hätten sich von 200 bis 300 Euro bewegt. Staatsanwalt Martin betonte, die Auszahlung der Geldbeträge durch den Gastwirt erfüllten den Tatbestand des illegalen Glückspiels. Allein das Aufhängen der Automaten sei legal. Alle anderen ermittelten Stammspieler des Lokals in Mühlacker hätten die Strafbefehle akzeptiert. Der Angeklagte monierte, die verhängten Beträge bei diesen Verfahren seien häufig unter der Strafhöhe geblieben, die er nun zu bezahlen habe. Der Anklagevertreter bekräftigte, dass inzwischen auch gegen den Betreiber des Lokals ein Verfahren laufe und gegen ihn intensiv ermittelt werde. Es seien bereits Vernehmungen durchgeführt worden. Der Verteidiger sagte zur Entlastung seines Mandanten, sogar die Mitarbeiterinnen hätten angeblich nichts vom illegalen Glücksspiel im Lokal gewusst.
Hinweise aus der Branche Nach den Erläuterungen des Verteidigers und des Staatsanwaltes vor Gericht sind die Ermittlungen gegen Glücksspieler in Mühlacker durch Hinweise aus der Branche in Gang gekommen. Nach Erkenntnissen von Fachleuten kann ein süchtiger Spieler an diesen „Magic Games“ bis zu 6000 Euro an einem Tag verspielen. Es handelt sich dabei nach der Einschätzung von Experten um „ein Zockergerät wie in einem staatlichen Spielcasino“. An diesem Automaten könne ein Spieler Punkte gewinnen und diese Spielstände könnten durch Geldzahlungen vom Wirt belohnt werden. Ein Experte aus der Automatenbranche berichtete, das Ordnungsamt sei beim Vorgehen gegen diese illegalen Machenschaften massiv von den Betreibern unter Druck gesetzt worden. Außerdem seien alle Maßnahmen der Stadt mit Rechtsmitteln angefochten worden.
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