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Thüringen stimmt neuem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen zu



12.09.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Thüringen stimmt neuem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen zu».

Das Thüringer Kabinett stimmte, nach Aussage von Finanzministerin Birgit Diezel (MdL/CDU), am Dienstag dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland zu. Kernziele des novellierten Staatsvertrages seien die "Regelungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht sowie zur Begrenzung des Glückspielangebots". Darüber hinaus sind nach den Worten der Ministerin Regelungen zum Jugend- und Spielerschutz und zum Schutz vor Begleitkriminalität aufgenommen worden. Der Staatsvertrag stelle den ländereinheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen zur Ausgestaltung des staatlichen Glückspielmonopols dar, so Diezel weiter.

Die Länder mussten den 2004 geschlossenen Staatsvertrag aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2006 anpassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Vorgaben zur Aufrechterhaltung des Lotteriemonopols gemacht. Die Ländergesetze müssen nun bis zum 31. Dezember entsprechend angepasst werden. Die Vorlage soll nun dem Thüringer Landtag zur Ratifizierung zugeleitet werden. "Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sind in dem verabschiedeten Entwurf berücksichtigt", so die Thüringer Finanzministerin. "Mit der Erhaltung des Staatsmonopols wird die Ausweitung des Glückspielmarktes verhindert. Dies ist ein ordnungspolitisches Anliegen der Thüringer Landesregierung, gerade auch mit Blick auf den Jugendschutz, so Diezel weiter. So werde beispielsweise auch der freie Zugang zum Glücksspiel im Internet eingedämmt.

Auch seien die Veranstalter von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential und Wetten nun dazu verpflichtet, zum Spielerschutz ein gemeinsames Sperrsystem zu unterhalten. Damit soll der Spielsucht und einer damit einhergehenden Überschuldung von Spielern entgegen gewirkt werden.

Darüber hinaus hat das Kabinett die Gelegenheit genutzt und den Thüringer Destinatären Landessportbund und Liga der Freien Wohlfahrtspflege einen Mindestbetrag aus den erzielten Lotterieeinnahmen zugesichert. Als Untergrenze für die Zuwendungen sind die Einnahmen aus dem Jahr 2005 festgeschrieben worden. Damit haben die Destinatäre zur Förderung sozialer Zwecke und des Sportes Planungssicherheit für die Zukunft, so Diezel abschließend. Quelle: http://www.regioweb.de



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