14.09.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspiel-Gesetzs-News aus Deutschland».
Diverse Berichte:
Gesetz über Glücksspiel-Staatsvertrag
Profitinteressen einzelner Unternehmen können nicht unser Ziel sein
Kiel, 13.09.2007 In der Debatte des Landtages über das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland sagte Innenminister Ralf Stegner:"Der Ihnen von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient der Ratifizierung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland. Danach bleibt es bei dem seit Jahren geltenden Glücksspielmonopol des Staates für die Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential. Ich freue mich, dass wir im Landeskabinett zu dieser einvernehmlichen Position gekommen sind, die bekanntlich auch im Einklang mit den Beschlüssen der anderen 15 Länderregierungen steht.
Wir diskutieren hier nicht zum ersten Mal das Glücksspielwesen, lassen Sie mich gleichwohl die Position der Landesregierung erneut erläutern.
Anlass für die Neuordnung des Glücksspielwesens war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, in dem grundsätzlich geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen staatliche Monopole im Glücksspielbereich mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG vereinbar sind.
Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Festhalten am staatlichen Monopol bei Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der beste Weg, den mit der Veranstaltung von Glücksspielen verbunden Gefahren zu begegnen: So kann Glücksspielsucht wirksam bekämpft werden. So können Glücksspielangebote kanalisiert und begrenzt werden. So kann auch der Jugend- und Spielerschutz bestmöglich gewährleistet werden.
Forderungen nach vollständiger oder teilweiser Liberalisierung, wie sie auch aus Teilen dieses Hohen Hauses vorgetragen wurden, mussten deshalb verworfen werden. Das Kabinett kommt mit seiner Entscheidung vom 10. Juli seinen gesamtgesellschaftlichen Verpflichtungen nach und nicht einzelnen gewerblichen Interessen privater Lotto-Anbieter.
Selbst wenn durch den neuen Staatsvertrag künftig weniger Spielumsätze getätigt und weniger Konzessionsabgaben und Lotteriesteuern eingenommen werden, werden die staatlichen Einnahmen zur Refinanzierung von Aufgaben wie Sport, Kultur, Umwelt und Wohlfahrt immer noch höher sein als bei Freigabe des Glücksspielmarktes. Sicher nämlich würden die Glücksspielunternehmen aus steuerrechtlichen Gründen ihren Sitz in europäische Steueroasen legen. Altruismus ist nicht das handlungsleitende Motiv privater Spielevermittler.
Wettbewerb im Glücksspielbereich führt zu massiver Werbung und immer höheren Spielanreizen. Die Zunahme von problematischem Spielverhalten bis hin zur Glücksspielsucht stünde zu befürchten. Die Gewinne würden von der Glücksspielindustrie eingenommen - also privatisiert - während die Negativfolgen aufgrund von Verarmung und Hilfsbedürftigkeit Spielsüchtiger sozialisiert würden.
Dass Firmen aus Altenholz oder anderswoher für ihre eigenen Interessen werben, ist verständlich. Aber die Unterzeichnung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen durch die 16 Ministerpräsidenten als unglaubwürdige und rechtwidrige Politik zu bezeichnen und dies als Demokratie schädigend zu titulieren, ist dann doch ein bisschen dick aufgetragen.
Vielleicht hätten die Herren ein paar Euro in einen Kurs für politische Bildung investieren sollen. Mich für meinen Teil beruhigt es immerhin, dass die privaten Lottoanbieter scheinbar noch genug Mittel zur Verfügung haben für ganzseitige Werbeanzeigen: Ich hoffe nur, dass im Jackpot noch genug Geld übrig bleibt.
Die Regierungschefs der Länder haben den Lotteriestaatsvertrag unterzeichnet. Er soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und die notwendigen Ausführungsbestimmungen. Abgesehen von der durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verlagerung der Aufsicht über die in öffentlicher Trägerschaft von der NordwestLotto Schleswig-Holstein veranstalteten Lotterien und Sportwetten vom Finanzministerium auf das Innenministerium bleibt es weitgehend bei der bisherigen Aufgabenverteilung.
Des Weiteren werden das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele geregelt. Der Systematik des Staatsvertrages folgend sind Spezialregelungen für Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential vorgesehen, die dem geltenden Recht entsprechen. In Erfüllung des staatsvertraglich normierten Ziels des Spielerschutzes sind Regelungen zur Errichtung und Unterhaltung eines Sperrsystems enthalten. In Ausschöpfung der Übergangsvorschrift im Staatsvertrag ist vorgesehen, die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien im Internet unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise bis zum 31.12.2008 zu erlauben. Die bisher im Gesetz über die in öffentlicher Trägerschaft veranstalteten Lotterien und Sportwetten enthaltenen Regelungen über die Abführung von Abgaben durch NordwestLotto Schleswig-Holstein und deren Verwendung sollen weitgehend übernommen und dahingehend ergänzt werden, dass die Verwendung eines Teils der Erträge für Maßnahmen zur Bekämpfung der Glücksspielsucht und für Suchtforschung vorgesehen sind.
Zu den immer wieder geltend gemachten europarechtlichen Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag weise ich darauf hin, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, zuletzt in der sog. Placanica-Entscheidung, den einzelnen Mitgliedstaaten freigestellt ist, welches System zur Durchführung des Glücksspielwesens gewählt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass bei einer anderen Marktform als dem freien Wettbewerb die verfolgten ordnungspolitischen Ziele kohärent und systematisch umgesetzt werden und die Einschränkung der Grundfreiheiten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Mir sind die von der Europäischen Kommission geäußerten Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag selbstverständlich bekannt. Sollten sich diese nicht ausräumen lassen, wird letztlich der Europäische Gerichtshof über die Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Vorgaben zu entscheiden haben - dieser Entscheidung sehe ich gelassen entgegen.
Im Übrigen haben wir die vor uns liegende Zeit zu nutzen, um zu einem zukunftstauglichen und zweifelsfrei europarechtlich unbedenklichen Konzept zu gelangen, das die Erträge für den Sport sichert.
Zusammengefasst: Eine Liberalisierung könnte die Einnahmen, die wir gerade für den Sport, aber auch für viele kulturelle, soziale und Umweltprojekte brauchen, nicht aufrechterhalten. Eine Liberalisierung würde zu eine deutlichen Steigerung des Glücksspiels führen. Weder das eine, noch das andere und schon gar nicht das Profitinteresse einzelner Unternehmen können doch unser Ziel sein. Ich bin für Marktwirtschaft, aber für soziale Marktwirtschaft."
Medienkontakt:
Herr Thomas Giebeler
E-Mail: Pressestelle@im.landsh.de
Telefon: +49 (431) 988 30072
Fax: +49 (431) 988 3003
========================
Glücksspielstaatsvertrag - Es gilt das gesprochene Wort!
Presseinformation Nr. 262/2007
Kiel, Donnerstag, 13. September 2007
Wolfgang Kubicki: "Der Glücksspielstaatsvertrag ist verfassungswidrig und vernichtet
Arbeitsplätze!"
In seinem Beitrag zu TOP 11 (Glücksspielstaatsvertrag) sagte der Vorsitzende der FDP-
Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: "Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wollen die
Landesregierungen den Wettbewerb im Lotteriewesen beschränken. Damit bezwecken sie
angeblich, der Spiel- und Wettsucht vorbeugen zu wollen. Tatsächlich wollen sie den
staatlichen deutschen Lottoblock von der Konkurrenz abschotten. So wird das Gute—die
Suchtvorbeugung—vorgeschoben, um etwas Rechtswidriges zu erreichen: Eine vierjährige
Gnadenfrist für das Kartell der staatlichen Lottogesellschaften.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein staatliches Glücksspielmonopol bei
Sportwetten zulässig sein könne, wenn es sein einziger Zweck sei, der Spiel- und
Wettsucht vorzubeugen oder sie einzudämmen. Damit ist selbstverständlich verbunden, dass
ein solches Staatsmonopol auch geeignet sein muss, diesen Zweck zu verwirklichen. Das
geht bei der Eindämmung von Sucht nur, wenn es sie auch gibt—bei Sportwetten ist dies
unumstritten.
Der Innenminister schreibt in seiner Gesetzesbegründung, dass zur Rechtfertigung des
Staatsmonopols im Lotteriewesen der gleiche verfassungsrechtliche Maßstab anzulegen sei,
den das Bundesverfassungsgericht für Sportwetten aufgestellt hat. Recht hat er. Deshalb
ist dieser Vertragsentwurf verfassungswidrig: Denn ein staatliches Lotteriemonopol wäre
nur dann zulässig, wenn damit Lotteriesucht wirksam eingedämmt werden könnte. Dies setzt
aber voraus, dass es die Lottosucht überhaupt gibt.
Und daran hapert es: Niemand hat bisher ein nennenswertes Suchtpotential des
Samstagslottos, des Mittwochslottos oder der Glücksspirale entdeckt— oder Anzeichen
dafür, dass sein Aufwuchs bevor stünde. Im Gegenteil: In § 25 Absatz 6 Nr. 3 des
Staatsvertrages räumen die Landesregierungen ein,dass von Lotterien mit nicht mehr als
zwei Gewinnausspielungen pro Woche regelmäßig keine besonderen Suchtanreize ausgehen—
weshalb sie den Internetvertrieb bei Lotto noch bis Ende 2008 erlauben wollen.
Warum gehen erst nach 2008 besondere oder andere Suchtanreize vom Lottospiel im Internet
oder vom Lottospiel allgemein aus? DieLandesregierungen bleiben Beweise schuldig. An
diesem Beispiel sehen wir, wie wenig die Möglichkeiten der Wissensgesellschaft in den
Köpfen derLandesregierungen präsent sind: Ein Verbot deutscher Lottoangebote im Internet
treibt die Menschen nur zu ausländischen Anbietern, auf die wir keinen Einfluss haben
und die hier auch keine Abgaben zahlen. Der Vertragsentwurf widerspricht auch dem
Europarecht, weil durch das Staatsmonopol automatisch ausländische Anbieter
ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, nachzuweisen,
dass sie mögliche Suchtgefahren entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsrechtes
eindämmen und bekämpfen können. Dies verletzt die Grundfreiheit, Dienstleistungen im
europäischen Binnenmarkt anbieten zu dürfen. Für den Fall, dass der
Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt, hat die Europäische Kommission bereits ein
Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.
Solche Verfahren werden selten kurzfristig entschieden—und bis zur Entscheidung räumt
dieser Staatsvertrag dem staatlichen deutschen Lottoblock noch eine Gnadenfrist ein.
Dafür nehmen die Landesregierungen in Kauf,
- dass die Einnahmen aus den Zweckabgaben der Lotterien dramatisch einbrechen werden,
weil die Menschen weniger Lotto spielen werden,
- dass es deswegen viel weniger Geld für die Sportförderung als bisher geben wird,
wodurch die Sucht vorbeugende Wirkung des Breitensports empfindlich getroffen werden
wird und
- dass mehrere zehntausend Arbeitsplätze in Deutschland in Gefahr geraten, weil private
Spielvermittler ins Ausland vertrieben oder in die Pleite getrieben werden. All das nur,
um das behördenähnliche Lottokartell der Länder für weitere vier Jahre vor Wettbewerb zu
schützen.
Es ehrt unseren Ministerpräsidenten, dass er diesem Unsinn bis zum 20. Juli 2007
widerstanden hat.
Es ist eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, dass die Landesregierungen es wagen,
für diesen offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrigen Vertrag parlamentarische
Ratifizierung zu beantragen.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Dr. Heiner Garg, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Ekkehard Klug, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Günther Hildebrand, MdL
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax:
0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
========================
BFH erlaubt Aussetzung der Vollziehung bei Umsatzsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde von Finanzämtern zurückgewiesen, die sich
damit gegen Anträge von Automatenunternehmen auf Aussetzung der Vollziehung bei der
Umsatzsteuer auf Erlöse aus Geldgewinn-Spielgeräten gewehrt hatten. Das bestätigte
gegenüber games & business Günter Engel, Partner der Kanzlei Engel, Kronenberg & Partner
aus Ratingen.
Die Kanzlei hatte das Ausgangsverfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf begleitet.
Engel wörtlich: "Nach dieser Entscheidung hat die Aussetzung der Vollziehung auf Antrag
zu erfolgen." Engel betonte allerdings gleichzeitig, dass der BFH keinerlei Kommentar zu
der Rechtsfrage selbst abgegeben hat. Der BFH habe lediglich bestätigt, dass Zweifel an
der Rechtmäßigkeit der deutschen Umsatzsteuerregelung vorhanden seien. Und bei Vorliegen
dieser Zweifel sei die Aussetzung der Vollziehung nach deutschem Steuerecht zu gewähren.
Die Grundsatzentscheidung in der Sache müsse in einem Hauptsacheverfahren gefällt
werden. Engel schloss nicht aus, dass dies wegen der Grundsätzlichkeit der Frage bis zum
Europäischen Gerichtshof gehen könne.
Die Entscheidung des BFH ist noch nicht veröffentlicht. Beim 5. Senat des BFH bestätigte
man lediglich, dass es eine Entscheidung gibt. Zu den Inhalten wollte man in keiner
Richtung Stellung nehmen. Die Veröffentlichung der Entscheidung auf der Homepage des BFH
wurde für den 19. September 2007 angekündigt. Sie läuft unter dem Aktenzeichen 5 B 96/07.
Aus der Branche liegen noch keine offiziellen Reaktionen zu dem Vorgang vor. Sie sind
wohl auch nicht vor Veröffentlichung und Prüfung der BFH-Entscheidung zu erwarten. Games
& business empfiehlt, keinerlei steuerlichen Maßnahmen einzuleiten, ehe die BFH-
Entscheidung veröffentlicht ist und von den Experten der Verbände bewertet wurde.
Hintergrund: Im Frühjahr hatte das Finanzgericht Düsseldorf dem Antrag eines
Aufstellunternehmens stattgegeben, die Vollziehung der Umsatzsteuer-Voranmeldung II/2006
mit Bezug auf Umsätze aus Geldgewinn-Spielgeräten auszusetzen. Das Gericht befasste sich
mit der Frage, ob die Umsatzbesteuerung geltendem europäischen Recht widerspricht, oder
ob sich die seit Mai letzten Jahres neue, nationale Regelung auf rechtlich solidem Grund
bewegt. Das Düsseldorfer Gericht hatte ausgeführt: "Insgesamt hält der Senat die
entscheidungserhebliche Rechtsfrage für ungeklärt und offen in der Weise, dass sie sich
weder in die eine noch in die andere Richtung eindeutig beantworten lässt." Gegen den
Beschluss der Düsseldorfer Richter konnte Beschwerde beim BFH eingelegt werden, was die
betroffenen Finanzämter taten.
Quelle: http://www.games-business.de/
Casinos.ch ist die Gaming & Entertainment-Plattform der Schweiz und mit über 20 Informationsportalen und rund 100 Internetnamen (Domains) das grosse News- und Pressenetzwerk der Casino- und Glücksspielszene in Europa.
Aktuelle News, Interviews, Fotos und spannende Stories - direkt und live aus den Schweizer Casinos, der Spielbankenszene Deutschlands, über das monegassische Casino von Monte Carlo, weitere Casinos aus ganz Europa und der ganzen Welt finden Sie auf www.casinos.ch. Und last but not least natürlich auch aus der Sin City 'Las Vegas'.
Die Informationen sind unterteilt in die Bereiche Casino-Informationen, aktuelle News, Events, Jackpot und Tournament-Informationen, Fotogalerien, Live-Berichte und Interviews sowie ein täglich wechselndes Glückshoroskop.
Top-Brands: - www.casinos.ch CH-Casino-Plattform - www.swisspoker.ch Poker-News - www.casinopersonal.ch offene Stellen - www.nightlife.ch Ausgangs-Informationen
Weitere Nachrichten der Gaming-Branche |
Berghotel und Panorama-Restaurant Schynige Platte: Pächterpaar Willem mit 17. und letzter Saison
Jungfraubahnen, 07.05.2025Sonnenschutz mit Stil: Vorhangbox setzt neue Massstäbe im Hitzeschutz
vorhangbox.ch, 07.05.2025Healthcare Holding Schweiz erwirbt Aestheticbedarf
Healthcare Holding Schweiz AG, 07.05.2025
08:22 Uhr
Wingo wird teurer – trotz lebenslangem Preisversprechen »
07:50 Uhr
3,76 Milliarden Franken: Swisscom schraubt Umsatz dank ... »
06:30 Uhr
Hartes Haftregime – Rekordwerte bei der Untersuchungshaft »
05:40 Uhr
Die Harley-Davidson kann warten: Als Arbeitsministerin muss ... »
19:52 Uhr
EventSourcingDB: Die Datenbank, die sich alle Änderungen merkt »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'079'584