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Mildere Strafen nach gescheitertem Millionencoup



15.09.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Mildere Strafen nach gescheitertem Millionencoup».

Zürich. AP/baz. Ein ehemaliger Sicherheitsbeamter ist am Freitag vom Zürcher Obergericht für einen gescheiterten Millionencoup zu dreissig Monaten, davon 18 bedingt, verurteilt worden. Die Vorinstanz hatte ihn noch drei Jahre ins Gefängnis schicken wollen. Auch ein Komplize wurde im Berufungsprozess milder beurteilt.

Auch ein geplanter Millionencoup im April 2004 im Casino Basel misslang Der heute 31-jährige Familienvater aus Horgen war nach eigenen Angaben aus akutem Geldmangel vor vier Jahren in die Kriminalität abgerutscht. Damals hatte er mit einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Zürcher Restaurant mit einem Komplizen mehrere tausend Franken erbeutet. Sie hatten drei Angestellte mit einer Pistole bedroht und gefesselt. Später schlug dann aber eine Reihe von Überfällen mit einem weiteren Verbündeten fehl. So setzte sich die Räuberbande einmal selbst ausser Gefecht, weil sie sich gegenseitig mit Pfefferspray besprühten. Auch ein geplanter Millionencoup im April 2004 im Casino Basel, wo der Horgner damals als Sicherheitsbeamter angestellt war, misslang, als ein eingeweihter Kollege die Polizei einschaltete.

Im August 2006 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht den Sicherheitsbeamten sowie einen Komplizen aus Lachen wegen Raubs und diverser weiterer Delikte zu unbedingten Zuchthausstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren. Beide Verteidiger legten Berufung ein und verlangten am Freitag vor dem Obergericht bedingte Freiheitsstrafen von 18 und 16 Monaten. Der zuständige Staatsanwalt akzeptierte zwar für den Mittäter eine Bewährungsstrafe, nicht aber beim Hauptbeschuldigten, der als treibende Kraft viereinhalb Jahre erhalten sollte. Das Gericht sah es jedoch als nicht nachweisbar an, dass der Sicherheitsbeamte den Raub im Casino Basel tatsächlich durchgeführt hätte. Es sprach ihn vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub frei und senkte die Strafe auf 30 Monate. Davon soll er zwölf Monate absitzen. 18 Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt. Gegen den Mitangeklagten bestätigte das Gericht zwar die zwei Jahre, setzte die Strafe aber nach neuem Recht bedingt fest.



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