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Sportwettenrecht aktuell 2007-09-20 Recht der Sportwetten und Glücksspiele



20.09.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwettenrecht aktuell, Newsletter zum Recht der Sportwetten, Glücksspiele».

Nr. 88 vom 20. September 2007 * * * * * * * * * * * * *

Inhaltsübersicht:

• Europäischer Gerichtshof klärt Umsatzsteuerpflicht von Wettvermittlern

• Oberlandesgericht Wien hält österreichische Glücksspielrechtslage für europarechtswidrig

• Euroforum-Konferenz „Glücksspiel und Sportwetten“ am 22. und 23. Oktober 2007

* * * Europäischer Gerichtshof klärt Umsatzsteuerpflicht von Wettvermittlern

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird demnächst die Umsatzsteuerpflicht für die Vermittlung von Pferde- und Sportwetten klären (Rechtssachen C-231/07 Tiercé Ladbroke SA und C-232/07 Derby SA). Das Berufungsgericht Brüssel (Cour d´appel des Bruxelles) legte zwei Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vor und bat ihn um Auslegung der Sechsten Umsatzsteuerrichtlinie (77/388/EWG). Das belgische Gericht will vom EuGH wissen, ob die Dienstleistung des Vermittlers entsprechend dieser Richtlinie von der Umsatzsteuer ausgenommen ist. Da die Richtlinie auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, hat die kommende Entscheidung des EuGH auch für diese Bedeutung.

Die Vorlagefrage lautet bei beiden Verfahren:

„Ist die Dienstleistung eines für Rechnung eines den Abschluss von Wetten auf Pferderennen und andere Sportereignisse betreibenden Vollmachtgebers handelnden Vertreters, die darin besteht, dass dieser Vertreter die Wetten im Namen des Vollmachtgebers annimmt, die Wetten aufzeichnet, dem Kunden durch die Ausgabe eines Belegs den Abschluss der Wette bestätigt, die Gelder vereinnahmt, die Gewinne auszahlt, gegenüber dem Vollmachtgeber die alleinige Verantwortung für die Verwaltung der Gelder und auch für Diebstahl und/oder Verlust des Geldes trägt und für diese Tätigkeit eine Vergütung in Form einer Provision seitens seines Vollmachtgebers erhält, nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Sechsten Richtlinie (1), der „die Umsätze einschließlich der Vermittlung im Einlagengeschäft …, im Zahlungsverkehr“ befreit, von der Mehrwertsteuer ausgenommen?“

* * *

Oberlandesgericht Wien hält österreichische Glücksspielrechtslage für europarechtswidrig

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat mit Beschluss vom 25. Juli 2007 einen Rekurs der Firma Omnia Communications-Centers GmbH zurückgewiesen (Az. 3 R 80/07t). Damit war der beklagte Buchmacher bwin, von dem die Firma Omnia Unterlassung seines Glücksspielangebots verlangt hatte, auch letztinstanzlich erfolgreich.

Interessant sind die europarechtlichen Ausführungen des Gerichts in den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen. Das OLG verweist auf das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. März 2007 und äußert nach einer Analyse dieses Urteils durchgreifende Zweifel an der Europarechtkonformität der derzeitigen Rechtslage. Das Gericht hält maßgebliche Vorschriften des österreichischen Glücksspielgesetzes (GSpG) für nicht mit dem Europarecht vereinbar:

„Im Lichte dieses neuesten Urteils und älterer Judikatur des EuGH bestehen gravierende Bedenken gegen die Gemeinschaftsrechtskonformität der §§ 3, 14 Abs 2 Z 1, Abs 5 Satz 1 und 21 Abs 2 Z 1, Abs 4 Satz 1 GSpG sowie der daran anknüpfenden §§ 52, 56 GSpG und § 168 StGB.

Zum einen erachtet der EuGH eine in Italien normierte Limitierung auf 1.000 (!) Glücksspielkonzessionen, die auf de ersten Blick keineswegs restriktiv erscheint, nur unter eingeschränkten Voraussetzungen als zulässig. (…) [Es] ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der Gerichtshof die österreichische Limitierung auf eine einzige Konzession (für Ausspielungen) bzw 12 Konzessionen (für Spielbanken) als unzulässige Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs qualifizieren würde.

Zum anderen leitet der EuGH aus dem Diskriminierungsverbot ab, dass eine absolute Gleichbehandlung von in- und ausländischen Dienstleistungsanbietern erfolgen muss. Nationale Vorschriften, die die Ausübung bestimmter Tätigkeiten an das Erfordernis einer inländischen Niederlassung knüpfen, sind nach gefestigter Judikatur des EuGH unzulässig (…). Die Beschränkungen des §§ 14 Abs 2 Z 1, 21 Abs 2 Z 1 GSpG, wonach nur Kapital- bzw Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich als Konzessionäre in betracht kommen, dürften daher dem Diskriminierungsverbot zuwiderlaufen (…).“

Nach einem Bericht der österreichischen Zeitung „Der Standard“ gibt es aufgrund der auch von der EU-Kommission geäuerten europarechtlichen Bedenken inzwischen Überlegungen für eine Novellierung. Diese Pläne des österreichischen Finanzministeriums sehen nach dem Bericht einerseits eine leichte Öffnung des Marktes vor. Andererseits will man damit auch eine höhere Besteuerung der Branche ermöglichen. Erwartet wird u. a. eine frühzeitige Neuausschreibung der zwölf Konzessionen für Spielbanken (die derzeit alle von Casinos Austria gehalten werden).

* * *

Hinweis:

Euroforum-Konferenz „Glücksspiel und Sportwetten“ am 22. und 23. Oktober 2007

Angesichts der aktuellen Rechtsentwicklung (geplante Verabschiedung des Glücksspielstaatvertrags, Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, drei Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof aus Deutschland), die die Marktverhältnisse grundlegend ändern werden, empfiehlt sich eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung. Zu dem Thema „Glücksspiel und Sportwetten – Aktuelle Rechtslage und neue Geschäftspotentiale“ veranstaltet Euroforum am 22. und 23. Oktober 2007 in Wiesbaden eine Konferenz. Diese soll gerade rechtzeitig vor dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands zum 31. Dezember 2007 Antworten u. a. auf folgende aktuelle Fragen geben:

– Welche Geschäftsmodelle sind auf dem internationalen Wettmarkt erfolgreich? – Wie sehen denkbare deutsche Marktszenarien vor dem Hintergrund einer Liberalisierung aus? – Welche neuen Vertriebswege sind für Wett- und Medienunternehmen von Interesse?

Rechtanwalt Martin Arendts hält die Einführungspräsentation unter dem Titel „Quo vadis Deutschland? – Aktuelle Entwicklungen beim Sportwetten- und Glücksspielrecht“. Herr Dr. Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband spricht zu Besteuerungsmodellen. Herr Irsigler vom Österreichischen Buchmacherverband stellt das österreichische Modell dar. Reden werden des Weiteren Vertreter von privaten Anbietern, wie etwa bwin und FLUXX, sowie der Suchtforscher Prof. Dr. Gerhard Meyer.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link: http://www.euroforum.com/ProduktTitel.aspx?pnr=P1102283 * * * *

Impressum

Sportwettenrecht aktuell – ISSN 1613-4222

Der Newsletter „Sportwettenrecht aktuell“ wird per E-mail verteilt. Er erscheint jeweils nach Bedarf. Frühere Ausgaben sind unter http://www.wettrecht.de/ sowie http://www.wettrecht.blogspot.com archiviert. Der Bezug ist kostenlos. Für Bestellungen und Abbestellungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion.

Der Newsletter dient der Information über die aktuelle Rechtsentwicklung. Er kann eine umfassende rechtliche Beratung nicht ersetzen.

Herausgeber: Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München) Tel. 0700 / W E T T R E C H T Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: wettrecht@anlageanwalt.de

Redaktion Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (martin.arendts@anlageanwalt.de) (presserechtlich verantwortlich) Rechtsanwältin Alice Wotsch u. a. c/o ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald



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