25.09.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Staatsanwaltschaft stellt fest: Poker-Turnier war legal».
Polizei sprengte im Frühjahr Spiel-Runde – Verfahren gegen Veranstalter eingestellt
Von Bettina Thoenes
Das öffentliche Poker-Turnier, das die Polizei im April in einer Braunschweiger Gaststätte gesprengt hatte, war legal. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Gastwirt und Organisatoren, einen süddeutschen Poker-Club, jetzt eingestellt.
Begründung: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht.
Ermittler hatten die öffentlich beworbene Poker-Runde im Frühjahr abgebrochen und Jetons, Spielkarten wie Startgeld beschlagnahmt. Ermittlungsverfahren drohten nicht nur den Veranstaltern, sondern ebenso den 20 bis 30 Spielern. Auch die Staatsanwaltschaft ging anfangs von einem illegalen Glückspiel aus.
Der Poker-Club veranstaltet bundesweit Turniere dieser Art. Nach mehr als 100 Turnieren habe er es in Braunschweig zum ersten Mal erlebt, dass ein Turnier von der Polizei gestoppt worden sei, hatte der Präsident des Clubs im Frühjahr gegenüber unserer Zeitung erklärt.
Und nach dem Ermittlungsergebnis der Braunschweiger Staatsanwaltschaft handelte es sich in der Tat nicht um ein illegales Glücksspiel. "Turniere dieser Art sind legal. Die Voraussetzungen für ein Glücksspiel treffen hier nicht zu", begründet Behördensprecherin Birgit Seel die Einstellung des Verfahrens.
Denn die Spieler hätten über einen Eintrittspreis von 10 Euro hinaus keinen Einsatz – wie beim klassischen Glücksspiel – erbringen müssen. Vielmehr hätten sie um Jetons gespielt, die sie aber nicht hätten nachkaufen können.
Grenze liegt bei 15 Euro Startgeld
Um die Grenze vom Unterhaltungsspiel zum strafbaren illegalen Glücksspiel zu überschreiten, fehle es somit am Einsatz. Und auch keine horrenden Gewinne seien in Aussicht gestellt worden.
Der den Siegern in Aussicht gestellte Aufstieg in die nächste Runde erfülle nicht die Kriterien von Gewinn und Verlust eines verbotenen Glücksspiels.
Nach Richtlinien des niedersächsischen Innenministeriums dürfen Startgeld und Gewinn die Geringfügigkeit nicht überschreiten: Beim Startgeld liegt die Grenze bei 15 Euro, der Hauptgewinn darf einen Verkehrswert von maximal 60 Euro nicht überschreiten.
Polizeisprecher kritisiert rein juristische Sicht
In diesem – legalen – Rahmen plant auch ein Gewerbetreibender, in Braunschweig Poker- Runden zu veranstalten, wie Adrian Foitzik, Sprecher der Stadtverwaltung, gegenüber unserer Zeitung bestätigt.
Mit dem Trend zum Pokern wird die Stadt zunehmend konfrontiert. Immer wieder gibt es laut Foitzik Anfragen zur Legalität von Spielrunden. "Wir weisen darauf hin, was erlaubt ist und was nicht."
Unterdessen kritisiert Polizeisprecher Wolfgang Klages, dass der Präventionsgedanke, Menschen vor einer Spielsucht zu bewahren, bei der rein juristischen Beurteilung unter den Tisch fielen.
"Beim Pokerspiel geht es immanent ums Spielen mit Geld", so der Polizeisprecher. Quelle: http://www.newsclick.de
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