10.10.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Bundesländer: Mit Ignoranz gegen EU-Gesetze».
Berlin
- Ausführungsgesetze zum Glückspielstaatsvertrag hätten angemeldet werden müssen - Staatsvertrag kann jetzt nicht mehr fristgerecht in Kraft treten - Länder riskieren Milliarden durch Vertragsverletzungsverfahren und Staatshaftungsansprüche
In allen 16 Bundesländern hat die Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrages begonnen - gegen alle Bedenken der EU-Kommission, die den Entwurf als europarechtswidrig kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, falls der Vertrag wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte.
Jetzt sind die Länder ein weiteres Mal dabei, das Europarecht absichtlich zu missachten: sie ignorieren bewusst oder fahrlässig, dass auch alle Ausführungsgesetze, ohne die der Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission hätten notifiziert werden müssen. Darauf hatte die EU-Kommission bereits am 11. September 2007 eine Delegation von Vertretern der Bundesländer ausdrücklich hingewiesen; den Landtagen wurde diese Botschaft jedoch nicht weitergegeben. In einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben vom 24. September 2007 hat die EU-Kommission schließlich der Bundesregierung in aller Deutlichkeit mitgeteilt, dass die Missachtung der Notifizierungspflicht unweigerlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen wird. In der Konsequenz werden die zahlreichen betroffenen Unternehmen Staatshaftungsansprüche geltend machen und Schadenersatz in hohen dreistelligen Millionenbreichen fordern.
Ein aktuelles Gutachten des renommierten Europarechtlers Prof. Dr. Rudolf Streinz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians Universität München, bestätigt:
Jedes Gesetz, das zur Umsetzung oder Ausführung des Staatsvertrages erlassen wird, muss einzeln notifiziert werden; die Gesetzentwürfe dürfen nicht vor einer Notifizierung an die EU-Kommission und Ablauf der Stillhaltefrist beschlossen werden.
Diese mindestens dreimonatige Stillhalteverpflichtung geht über den 31. Dezember 2007 hinaus. Der § 28 des Staatsvertrages sieht aber vor, dass der Staatsvertrag gegenstandslos wird, wenn ihn nicht mindestens 13 Länder bis zum 1. Januar 2008 ratifizieren. "Damit muss der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gültig bleiben", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Das ist ohnehin das Beste für alle - auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur."
Es gibt noch einen Ausweg aus dem Dilemma der Länder: EU-Kommissar McCreevy hatte den Ländern bereits im August in einem offiziellen Schreiben klargemacht, dass das Lottomonopol in der im Staatsvertrag des Jahres 2004 verankerten Form unangetastet bleiben könne, wenn die Bundesländer dafür die Sportwetten im Sinne der Verfassung und des Europarechts regeln würden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.
Das Gutachten von Professor Streinz und den Brief der EU-Kommission senden wir Ihnen gern als Datei zu.
Medienkontakt:
Sharif Thib
presse@deutscherlottoverband.de
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