24.10.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Geplanter Glücksspielstaatsvertrag europarechts- und verfassungswidrig».
Pressemitteilung von: ARENDTS ANWÄLTE
Der Glücksspielstaatsvertrag zwischen den 16 deutschen Ländern soll bis zum Jahresende von allen Länderparlamenten ratifiziert werden, damit er fristgerecht nach Ende der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 gesetzten Übergangsfrist, den 31. Dezember 2007, in Kraft treten kann. Dieser Zeitraum dürfte allerdings angesichts erheblicher rechtlicher Bedenken und formeller Fehler (nicht erfolgte Notizierung der Ausführungsgesetze an die Europäische Kommission) nicht zu halten sein. Darauf wies der auf Glücksspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) hin.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag soll nach dem Willen der Länder das derzeit zu ihren Gunsten bestehende staatliche Monopol für Glücksspiele und Sportwetten noch einmal deutlich verschärfen werden. Damit will man die Umsätze der Landeslotteriegesellschaften und die Einnahmen für die Länderhaushalte absichern. So soll das Angebot und die Bewerbung von Glücksspielen und Sportwetten über das Internet komplett verboten werden.
Die Europäische Kommission, die als "Hüterin der Verträge" die Einhaltung des Europarechts zu überwachen hat, hat allerdings in mehreren Schreiben grundlegende Zweifel an zentralen Regelungen geäußert und insbesondere einen Verstoß gegen die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehrsfreiheit festgestellt. Die Europäische Kommission kündigte bereits jetzt an, bei Verabschiedung des Vertrags umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Auch das Bundeskartellamt äußerte grundlegende wettbewerbsrechtliche Bedenken. Maßgebliche Regelungen verstießen gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages.
Nach mehreren, von den betroffenen Unternehmen und Unternehmensverbänden in Auftrag gegegeben Rechtsgutachten hat kürzlich der Wissenschaftliche Dienst des Kieler Landtages, der den Vertrag in den nächsten Wochen bestätigen soll, ein für die geplanten Regelungen vernichtendes Gutachten vorgelegt. Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Ergebnis, „dass gegen zentrale Teile des Glücksspielstaatsvertrages rechtliche Bedenken bestehen, aus denen sich ein beträchtliches Risiko für den gesamten Bestand ergeben kann.“
So sei es europarechtlich bedenklich, dass weniger suchtrelevante Bereiche wie Lotterien stark reglementiert würden, aber Glücksspielformen mit nachweislich hohem Suchtpotenzial wie Spielautomaten, Spielbanken und Pferdewetten ausgespart blieben. Auch verstoße der Vertrag gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit der Vermittler wie Tipp24 oder Fluxx, weil ein Rechtsanspruch auf Erlaubnis ausgeschlossen werde. Somit könnten Genehmigungen von der entsprechenden Behörde auch verweigert werden, wenn überhaupt kein Grund dafür vorläge.
Die CDU-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein hat inzwischen reagiert und angekündigt, sie wolle das Landesgesetz zur Umsetzung des Vertrages erneut überprüfen. Auch in anderen Länderparlamenten wurde eine erneute rechtliche Überprüfung angeordnet.
Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München) Tel. 0700 / W E T T R E C H T Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: wettrecht@anlageanwalt.de
ARENDTS ANWÄLTE ist eine auf Glückspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
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